Polen streitet über die Besetzung des Verfassungsgerichts. Vier ehemalige Präsidenten des Gerichtshofs haben nun der proeuropäischen Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk den Rücken gestärkt. Das Vorgehen von Präsident Karol Nawrocki sei dagegen eine »beispiellose Verletzung der Autonomie des Gerichts« und trage nicht zur Lösung des Konflikts bei, schreiben die vier Juristen in einer gemeinsam veröffentlichten Erklärung.
»Die vom Parlament rechtmäßig in das Verfassungsgericht berufenen Richter haben die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Funktionen und den Status dieser für den Rechtsstaat sowie für den Schutz der bürgerlichen Rechte und Freiheiten entscheidenden staatlichen Institution wiederherzustellen«, heißt es in dem Schreiben. Verfasser sind die ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Marek Safjan, Jerzy Stepien, Bohdan Zdziennicki und Andrzej Zoll.
In einem von einem Verfassungsrichter in sozialen Medien veröffentlichten Video war zu sehen, wie sich der ehemalige Amateurboxer Nawrocki mit robustem Körpereinsatz in das Gerichtsgebäude gedrängt hatte. Dabei drückte er auch eine Richterin nach unten. Tusk kritisierte das Verhalten aufs Schärfste.
Nawrocki weigert sich, neue Richter zu vereidigen
Die rechtskonservative PiS, die das Land von 2015 bis 2023 regierte, hat das Gericht mit ihr politisch nahestehenden Richtern besetzt. Seit dem Regierungswechsel im Herbst 2023 versucht Tusks Mitte-links-Koalition, frei werdende Posten für Verfassungsrichter neu zu besetzen.
Die Juristin Korwin-Piotrowska gehört zu den fünf neuen Verfassungsrichtern, die zwar vom Parlament nominiert wurden, ihre Arbeit aber trotzdem nicht aufnehmen können. Der rechtskonservative Präsident Nawrocki weigerte sich, sie zu vereidigen. Und Verfassungsgerichtspräsident Bogdan Swieczkowski verweigert ihnen den Zugang zum Gebäude.
»Das Verfassungsgericht befindet sich seit über zehn Jahren in einer tiefen Krise«, heißt es in der Erklärung der vier ehemaligen Gerichtspräsidenten. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), die die Wiederherstellung der Funktion des Verfassungsgerichts als unabhängige und unparteiische Institution vorgeschrieben hätten, würden nicht umgesetzt. »Solange dies nicht geschieht, sind die Bürger einer wirksamen Verteidigung ihrer Rechte und Freiheiten beraubt und können keine individuelle Verfassungsbeschwerde einlegen.«
Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL
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