Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe muss mindestens bis zum Jahr 2035 im Gefängnis bleiben. Gegen den entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts München von Ende Oktober gingen weder sie noch die Bundesanwaltschaft vor, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Der Beschluss sei damit rechtskräftig.

Zschäpe wurde im Juli 2018 im Münchner NSU-Prozess als Mittäterin der Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) an neun Menschen mit ausländischen Wurzeln und einer Polizistin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. Die 51-Jährige verbüßt ihre Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz in Sachsen.

Der NSU war eine rechtsextreme Terrorzelle, der neben den Morden mindestens zwei Bombenanschläge und eine Vielzahl bewaffneter Überfälle zugerechnet werden. Zschäpe lebte mit den NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos jahrelang unerkannt im Untergrund. Die beiden Männer erschossen zehn Menschen, nach einem missglückten Banküberfall nahmen sie sich 2011 mutmaßlich selbst das Leben. Im Anschluss stellte sich Zschäpe der Polizei.

Zu ihren Gunsten wertete das Oberlandesgericht im Oktober bei seinem Beschluss, dass Zschäpe anders als im eigentlichen NSU-Prozess inzwischen ihre Mitwisserschaft bei neun von zehn Morden einräumte. Sie habe zugegeben, nach dem ersten NSU-Mord an dem Blumenhändler Enver Simsek im September 2000 in Nürnberg von den weiteren geplanten Mordtaten gewusst zu haben.

Damit habe sie sich grundsätzlich zu ihrer Schuld bekannt. Zudem habe Zschäpe »Scham darüber bekundet, das Leben unschuldiger, willkürlich ausgewählter Menschen zerstört oder massiv beeinträchtigt zu haben«, erklärte das Gericht. Von dem ihren Taten zugrunde liegenden nationalsozialistischen Gedankengut habe sie sich distanziert.

Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL

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