Ein 28-Jähriger, der seine Mutter ermordet hat, muss Deutschland verlassen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Ausweisungsanordnung bestätigt und seine Klage gegen die angedrohte Abschiebung in den Irak abgewiesen, wie das Gericht mitteilte. Die Ausweisung sei sowohl wegen der Wiederholungsgefahr als auch zur Abschreckung gerechtfertigt.

Der Mann war wegen des Mordes an seiner Mutter zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts geht von ihm weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus. Er habe sich nicht ausreichend mit seiner Tat auseinandergesetzt und sich nicht ausreichend von seiner konservativen jesidischen Familie gelöst.

Seine Erkrankung an Morbus Crohn sei ebenfalls kein Hindernis: Eine Behandlung sei auch im Irak möglich, notfalls mit Unterstützung seiner Verwandten in Deutschland. Gegen die Entscheidung kann noch Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Mutter flüchtete in Frauenhaus

Der Iraker hatte die sechsfache Mutter ermordet, um die vermeintliche »Familienehre« wiederherzustellen. Der Mord wegen eines untragbar falsch verstandenen Ehrbegriffs stehe in krassem Widerspruch zum Grundgesetz und zeige ein tiefgreifendes Integrationsversagen in jeder Hinsicht, so das Gericht. Der Allgemeinheit könnten die sich aus dem Verbleib des Klägers in Deutschland ergebenden Risiken nicht aufgebürdet werden.

Elf Jahre nach dem Mord war der Iraker, der seine Strafe inzwischen verbüßt hat, gegen die Ausweisungsanordnung des Kreises Mettmann vor Gericht gezogen. Bei ihm handelt es sich um den ältesten Sohn des Opfers.

Der Kreis Mettmann hatte im Januar die Ausweisung des inzwischen aus der Haft entlassenen Sohnes verfügt. Der Kläger lebe weiterhin in einem von sozialschädlichen Wertvorstellungen geprägten Umfeld und sei weder wirtschaftlich noch sozial integriert.

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Er war 17 Jahre alt, als er seine Mutter tötete. Die 35-jährige Jesidin war von ihrem Sohn, ihrem Ehemann und zwei Brüdern des Ehemannes in einen Teppich gerollt und vermutlich im Hildener Stadtwald umgebracht worden. Ihre Leiche blieb lange verschwunden.

Der Mord an der sechsfachen Mutter Hanaa S. hatte für großes Entsetzen gesorgt. Die aus dem Irak stammende Jesidin war als Minderjährige zwangsverheiratet worden und wurde von ihrem Ehemann oft körperlich misshandelt, wie Zeugen aussagten.

Als sie 2014 mit ihrer jüngsten Tochter Schutz in einem Frauenhaus suchte, beschloss die Familie ihres Mannes ihre Tötung. Die Tat sei zur »Wiederherstellung der Familienehre« geschehen, hatte das Landgericht nach über hundert Prozesstagen im Urteil festgestellt.

Leiche in Baden-Württemberg entdeckt

Erst mitten im Prozess hatte ein Familienmitglied die Tat teilweise gestanden und Hinweise auf den Ablageort des Opfers gegeben. Bis dahin war es ein Prozess ohne Leiche. Die Tote wurde Hunderte Kilometer entfernt in zwei Metern Tiefe in einem Wald bei Bruchsal in Baden-Württemberg gefunden. Die Leiche war fest in einen Teppich verschnürt, um den Hals lag ein Spanngurt.

Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL

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