Das Landgericht Aschaffenburg hat einen mutmaßlich rückfällig gewordenen Sexualstraftäter zu elf Jahren Haft verurteilt. Er hatte gestanden, im vergangenen Jahr einen damals Zwölfjährigen im Raum Aschaffenburg und einen Elfjährigen in Sachsen-Anhalt sexuell missbraucht zu haben. Die Taten soll er in einem Hafturlaub begangen haben, den ihm seine Jugendanstalt im niedersächsischen Hameln gewährt hatte.

Das Gericht wertete die Vergehen unter anderem als mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch. Zudem wurde der Mann wegen Besitzes und Herstellen von Missbrauchsdarstellungen verurteilt. »Er weiß, wie man es schafft, Kinder für sich zu gewinnen«, sagte der Vorsitzende Richter.

Rückfallrisiko ist hoch

Die Kammer behält sich vor, später Sicherungsverwahrung für den 23-Jährigen anzuordnen. Das ist nach dem Verbüßen einer Haftstrafe möglich, wenn von einem Täter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Es gebe ein hohes Risiko, dass der Angeklagte rückfällig wird, sagte der psychiatrische Gutachter Hans-Peter Volz: »Er hat eine gewisse Art von Raffinesse, wie er vorgeht. Das Vorgehen ist geplant mit einer langen Vorgeschichte.«

Der Mann war bereits 2021 wegen Kindesmissbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Zur Vorbereitung auf seine Entlassung durfte er 2025 in den Hafturlaub. »Die Fantasien waren da, das hat die Inhaftierung auch nicht geändert«, sagte er bei seinem Geständnis Anfang Oktober.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer elf Jahre und neun Monate Haft gefordert, unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte bei den Opfern: »Ich schäme mich.« Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL

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