KI-Chatbots wie Google Gemini verletzen möglicherweise Urheberrecht. Das geht aus einem Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Maciej Szpunar, hervor. Rufen Chatbots einen Presseartikel ab für eine KI-generierte Antwort, kann dies die Rechte von Verlagen berühren, heißt es in dem Schlussantrag des Generalanwalts zu einem Rechtsstreit zwischen dem Presseverlag Like Company und Google.

Das Verfahren ist das erste zu generativer künstlicher Intelligenz vor dem EuGH in Luxemburg. Like Company betreibt mehrere Nachrichtenportale. Der Vorwurf gegen Google: Gemini habe geschützte Texte des Verlags ohne Genehmigung vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht. Gemini erstellte etwa eine detaillierte Zusammenfassung von einem Artikel des Verlags über den Wunsch eines ungarischen Sängers, Delfine im Plattensee anzusiedeln. Dazu legte das zuständige Gericht in Budapest dem EuGH Fragen zu EU-Recht vor. Entschieden wird das Verfahren in Ungarn, es ist jedoch an die EuGH-Vorgaben gebunden.

Ob eine Vervielfältigung vorliegt, hängt dem Generalanwalt zufolge davon ab, ob der Chatbot unrechtmäßig auf den Artikel zugegriffen hat – also etwa eine Bezahlschranke umgangen hat. Das Recht der Presseverlage schütze aber nicht die berichteten Tatsachen, so Szpunar. Nur die »spezifische Ausdrucksform« der Veröffentlichungen sei geschützt. Das Recht solle Verlagen kein Monopol auf Nachrichten verschaffen.

Entscheidend sei, ob die Antwort die Ausdrucksform in erkennbarer Weise wiederverwende. Und zwar so, dass Leserinnen und Leser keinen Anlass mehr haben, den Originaltext aufzurufen. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung werde in der Regel verletzt, wenn die Ausdrucksform in den Antworten »systematisch erkennbar« sei.

Das Gutachten des Generalanwalts ist für die Richterinnen und Richter am EuGH nicht bindend. Sie orientieren sich jedoch oft daran. Das Urteil wird in einigen Wochen bis Monaten erwartet.

Zwei weitere Fragen des ungarischen Gerichts zum Training von KI-Modellen hält der Generalanwalt für unzulässig. Sie seien hypothetisch, da es keine Beweise gebe, dass Artikel des klagenden Verlags für das Training der Gemini-Modelle verwendet wurden.

Er merkte jedoch an, dass die Nutzung geschützter Werke zum Training eines KI-Modells »frei zulässig« sei im Rahmen einer gesetzlichen Ausnahme, der sogenannten Text- und Data-Mining-Schranke. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, Texte und Daten automatisiert auszulesen und zu analysieren, um etwa bestimmte Muster zu erkennen.

Können ChatGPT, Claude und DeepSeek missbraucht werden, um biologische Waffen herzustellen? Die Friedensforscherin Dunja Sabra hat es ausprobiert. Mehr über ihre Arbeit lesen Sie hier .

Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL

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