Der Streit über Auskunftspflichten der Schufa zu ihren Bonitätsbewertungen bleibt vorerst unentschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob vier Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden auf und verwies das Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück. Das OLG soll nun prüfen, ob die Kläger durch den sogenannten Schufa-Score erheblich beeinträchtigt wurden.

Vier Privatpersonen hatten gegen die Schufa geklagt, weil sie das Scoring-Verfahren für intransparent und ihnen dazu erteilte Auskünfte für unzureichend hielten. Die Schufa hatte ihnen im Rahmen der sogenannten Datenkopie Auskunft über ihre gespeicherten Daten und in den letzten zwölf Monaten übermittelte Score-Werte gegeben.

Dem OLG Dresden reichte das nicht: Es verurteilte die Schufa vor einem Jahr dazu, den Klägern weitere Informationen etwa zur Gewichtung der Score-Kriterien offenzulegen. Die Feststellungen des OLG trügen die Verurteilung der Schufa aber nicht, entschied der erste Zivilsenat des BGH.

Wichtig ist: Die Verfahren beziehen sich auf das alte Scoring-Verfahren der Schufa. Seit dem 17. März 2026 nutzt die Auskunftei einen neuen Score, den Verbraucher leichter nachvollziehen können sollen. Bis Ende 2028 will die Schufa den alten Score vollständig abschaffen.

Laut BGH hätte das OLG Dresden prüfen müssen, ob der Score maßgeblich dafür ist, dass ein Dritter ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Kläger eingeht oder beendet. »Dies haben grundsätzlich die Kläger darzulegen und zu beweisen, wobei ihnen allerdings erhebliche Erleichterungen bei der Darlegung und Beweisführung zukommen«, so der BGH-Senat.

Eine nachteilige Entscheidung reicht

Anders als von einigen anderen Oberlandesgerichten angenommen, reicht es dabei laut BGH, wenn der Kläger vorträgt, dass die Schufa einen Scorewert an ein Unternehmen übermittelt hat und es im zeitlichen Zusammenhang damit zu einer für ihn nachteiligen Entscheidung kommt – wenn ihm also zum Beispiel ein Kredit verwehrt wird. Dann bestehe die Vermutung, dass der Score für diese Entscheidung maßgeblich war, erklärte der Karlsruher Senat.

Auch die gesetzlichen Spielregeln ändern sich demnächst: Am 20. November tritt eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die das Bonitäts-Scoring insgesamt transparenter und verständlicher machen soll.

Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL

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