Frisch geschlachtete Schweine hängen in einem Kühlhaus des Fleischunternehmens Tönnies und werden von einem Mitarbeiter geprüft.

Stand: 05.11.2026 • 12:26 Uhr

Der Bundestag berät für einen besseren Tierschutz über verpflichtende Videoüberwachung in großen Schlachthöfen. Doch Ausnahmen für kleine Betriebe und Fragen zur Umsetzung sorgen für Diskussionen.

Eva Huber

In den vergangenen Jahren haben Tierschützer immer wieder Missstände in einzelnen Schlachthöfen aufgedeckt. Auf den mit versteckter Kamera gedrehten Aufnahmen ist zu sehen, wie Mitarbeiter Tiere misshandeln, sie schlagen oder treten. Oder zum Beispiel lebenden Hühner Köpfe und Körper verdrehen.

Die Bundesregierung will die Kontrolle verbessern und deshalb große Schlachthöfe dazu verpflichten, Kameras zu installieren. Heute Abend wird der Bundestag über entsprechende Änderungen am Tierschutzgesetz abstimmen.

Damit schaffe die Bundesregierung "Transparenz, dort wo sie dringend nötig ist", sagte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, CSU, bei der ersten Lesung der Gesetzesänderung im Bundestag. Denn: "Wir haben in der Vergangenheit auch gesehen, was zum Teil passieren kann, wenn niemand hinschaut", so Rainer.

Mitarbeiterverhalten soll kontrolliert werden

Ziel ist zum einen, besser überwachen zu können, ob sich die Mitarbeiter korrekt verhalten. Dass sie zum Beispiel keine Gewalt anwenden, wenn sie die Tiere aus dem LKW in den Schlachthof treiben.

Ein weiterer sensibler Punkt ist die Betäubung. Hier soll durch die Kameras besser überprüft werden können, ob die Tiere ausreichend betäubt sind, wenn sie geschlachtet werden. Das soll gewährleisten, dass zum Beispiel Schweine und Rinder keine Schmerzen spüren, wenn die Beschäftigten ihnen in die Kehle stechen und sie ausbluten lassen.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Anna Aeikens sieht in der Videoüberwachung ein unterstützendes Mittel: "Das heißt, man kann ganz genau nachvollziehen, ob es zu Missständen gekommen ist oder eben nicht." Die CDU-Politikerin argumentiert im Interview mit tagesschau.de, dass die Videoüberwachung Unternehmen auch hilft, ihr Image aufzubessern. Weil sie so besser belegen können, dass das Schlachten tierschutzkonform abläuft.

Fleischwirtschaft fordert Pflicht seit Jahren

So sehen das auch viele der großen Schlachthöfe in Deutschland. Der Verband der Fleischwirtschaft, in dem unter anderem Tönnies, Vion und Westfleisch organisiert sind, fordert seit Jahren eine gesetzliche Pflicht zur Videoüberwachung. Viele der großen Schlachthöfe haben bereits Kameras installiert oder würden es gerne tun, scheitern aber bisher am Datenschutz und daran, dass die Abstimmung mit Betriebsräten und Gewerkschaft aufwendig ist.

Mit dem neuen Gesetz dürfte es für die Schlachthöfe sehr viel leichter sein, die Videoüberwachung durchzusetzen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten sieht das anders: Sie kritisiert das Gesetz als eine Dauerüberwachung der Mitarbeiter.

In Zukunft müssen die Schlachthöfe die Videoaufzeichnungen 30 Schlachttage speichern und der zuständigen Kontrollbehörde zur Verfügung stellen. Steffen Reiter vom Verband der Fleischwirtschaft wünscht sich bundeseinheitliche technische Vorgaben, "mit einem Behördenzugriff, der Datenschutz und Praxistauglichkeit ernst nimmt". Deshalb hätte es der Verband am liebsten gehabt, dass die Veterinärämter nur vor Ort im Schlachthof das Videomaterial sichten können. Das kommt nicht. Im Gesetzestext heißt es, dass die Schlachthöfe die Videos "in einem üblichen Dateiformat nach Datum und gegebenenfalls Uhrzeit sortiert" bereitstellen müssen.

Ausnahmen für kleine Betriebe

Die Pflicht zur Videoüberwachung trifft nicht alle. Kleinere Schlachthöfe und Metzger sind ausgenommen, wenn sie pro Jahr weniger als 1.000 sogenannte Großvieheinheiten schlachten. Das sind 1.000 Rinder oder 5.000 Schweine oder 150.000 Hühner.

Diese Ausnahmen sorgen für deutliche Kritik, bei Tierschützern und Tierärzten genauso wie bei Grünen und Linken im Bundestag. "Jedes Tier verdient den Schutz", sagt Ina Latendorf, landwirtschaftliche Sprecherin der Partei die Linke im Bundestag. "Wenn in kleineren Schlachthöfen die Videoüberwachung nicht kommt, dann sind quasi diese Tiere, die dort geschlachtet werden, vom Schutz ausgenommen. Ich finde, das ist nicht der richtige Weg."

Volker Gaßner von der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" verweist darauf, dass auch in solchen Betrieben bereits massive Missstände aufgedeckt worden seien. Gaßner argumentiert, dass von den insgesamt mehr als 4.200 Schlachteinrichtungen in Deutschland künftig nur 232 unter die Pflicht fallen sollen.

Die Befürworter der Ausnahme interpretieren die gleichen Zahlen ganz anders. Denn in diesen 232 Schlachthöfen wird der Großteil der Tiere geschlachtet, nämlich laut Bundeslandwirtschaftsministerium mehr als 90 Prozent. Deshalb hält auch CDU-Politikerin Aeikens die Ausnahme für vertretbar und außerdem für wichtig, damit kleine Betriebe nicht aufhören. Denn "erhöhte Auflagen sorgen halt gerade bei kleinen Betriebsstrukturen nicht dafür, dass man diese fördert, sondern eher, dass die Auflagen zu hoch werden und man sagt, es lohnt sich nicht mehr und ich kann die Kosten nicht tragen zurzeit, meinen Betrieb weiter aufrechtzuerhalten", sagt Aeikens.

Soll KI bei der Auswertung unterstützen?

Wie viel Mehrwert die Videoüberwachung für den Tierschutz insgesamt bringt, wird wohl sehr davon abhängig, wie die Veterinärämter die neuen Möglichkeiten in der Praxis nutzen. Die Personaldecke ist vielerorts dünn. Das Videomaterial können die Behörden ohnehin nur stichprobenartig sichten.

"Vier Pfoten" fordert deshalb, dass der Gesetzgeber den Einsatz von Künstlicher Intelligenz festschreiben sollte. Nur mit KI könnten die Behörden die großen Datenmengen gut auswerten. Diesen Wunsch erfüllen die Abgeordneten von Union und SPD den Tierschützern nicht. Sie halten eine Pflicht, KI bis zu einem bestimmten Stichtag einzuführen, derzeit nicht für umsetzbar. Zu hoch dürften für viele Veterinärämter die technischen Hürden sein.

Manche der großen Schlachthöfe arbeiten hingegen bereits mit Künstlicher Intelligenz. Die KI überprüft alle Videos und schlägt bei Auffälligkeiten Alarm. Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter eine Bewegung macht, die aussieht, als würde er ein Tier schlagen oder treten. Der betriebseigene Tierschutzbeauftragte des Schlachthofs schaut sich dann die markierten Stellen an und überprüft, ob das ein Tierschutzverstoß war oder ein Fehlalarm. Damit ist im Grunde eine nahezu lückenlose Überwachung der gesamten Schlachtung technisch heute schon in greifbarer Nähe.

Source: Tagesschau · Eva Huber

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