Gefährlich und schwer nachzuweisen: Täter nutzen K.-o.-Tropfen, um ihre Opfer zu betäuben und willenlos zu machen. Nun hat der Bundestag für eine Verschärfung des Strafmaßes gestimmt.
06.11.2026, 13.56 Uhr
Flyer vom Weißen Ring über K.-o.-Tropfen
Foto: Jens Kalaene / dpaDer Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen wird künftig härter bestraft. Wer die gefährlichen Substanzen für eine Vergewaltigung oder einen Raub benutzt, soll mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Das hat der Bundestag beschlossen. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Linken und Grünen haben für die Reform gestimmt. Lediglich die AfD hat sich enthalten.
K.-o.-Tropfen sind meist heimlich verabreichte Substanzen, die Opfer schnell benommen, wehrlos oder bewusstlos machen können. Sie sollen in Zukunft rechtlich wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingestuft werden .
Sonja Eichwede, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende sagte im Bundestag: »Wer K.-o.-Tropfen einsetzt, um eine Frau zu vergewaltigen, überschreitet jede Grenze unseres Rechtsstaats. Solche Täter gehören auch mindestens fünf Jahre in Haft.«
Reaktion auf BGH-Urteil
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte 2024 entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als gefährliches Werkzeug im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Bislang gilt daher in solchen Fällen eine Mindeststrafe von drei statt fünf Jahren. Der Einsatz der Substanzen sei aber mit Fällen besonders schwerer sexueller Übergriffe vergleichbar, hießt es zur Begründung im Gesetz. »Wir schließen diese Lücke. Wir sagen: ein Tropfen, fünf Jahre«, sagte Eichwede.
Abgeordnete Susanne Hierl (CSU) sagte: »Der Einsatz von K.-o.-Tropfen und vergifteten Substanzen, das ist eine besonders grausame Art, wie man Menschen zu einer Tatbegehung gezielt wehrlos macht.«
Bei der Strafverfolgung gibt es jedoch Herausforderungen: Die K.-o.-Mittel sind oft nur wenige Stunden im Körper nachweisbar. Das würde von Tätern ausgenutzt, so Luke Hoß (Die Linke). Es sei zwar richtig, das Strafmaß anzupassen. »Aber dabei dürfen wir nicht stehen bleiben.« Er forderte mehr Aufklärung. Lena Gumnior (Grüne) merkte an, es fehle an erreichbaren Anlaufstellen und verlässlichen Strukturen für Opfer. »Daran ändert der vorliegende Entwurf nichts.«
Knuth Meyer-Soltau (AfD) nannte die Änderungen symbolisch. »Sorgen Sie für flächendeckende toxikologische Schnelltests und schaffen Sie verlässliche Standards zur gerichtsverwertbaren Spurensicherung in den Kliniken.«
Unsichtbare Waffe
Gerade in Bars oder Clubs, wo auch Alkohol konsumiert wird, ist es für Opfer oft schwierig festzustellen, ob einem Getränk heimlich die farb- und geschmacklosen Mittel beigemischt wurden. Etwa, weil die Wirkung der von Alkohol ähneln kann – auch hier können zum Beispiel Gedächtnislücken auftreten.
Bis zu 200 Substanzen kämen infrage, längst nicht nur als Tropfen, lautet eine Erklärung der Bundesgeschäftsstelle des Weißen Rings, einer Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer. Häufig handelt es sich um die Mittel GHB (Gammahydroxybutyrat) oder GBL (Gammabutyrolacton). GHB unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. GBL ist eine chemische Substanz, die als Lösungs- und Reinigungsmittel vielfältig verwendet wird. Im Körper wandelt sich GBL in GHB um und entfaltet auch dessen gefährliche Wirkung.
In der Partyszene ist GBL/GHB auch zum Eigenkonsum verbreitet. Die Wirkung kann laut Weißem Ring individuell unterschiedlich sein. Häufig werde aus anfänglicher Euphorie Schwindel und Übelkeit. Es könne auch zu Bewusstlosigkeit und Gedächtnisverlust kommen. Bei einer hohen Dosis seien auch Atemprobleme möglich, bis zum Tod.
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Wie kann man sich schützen?
Die Bundesgeschäftsstelle des Weißen Rings gibt konkrete Verhaltenstipps . Dazu gehört, offene Getränke nicht unbeaufsichtigt zu lassen und im Zweifel auszukippen, keine offenen Getränke oder Speisen von Fremden anzunehmen und aufeinander aufzupassen. Im Verdachtsfall sollte sofort die 112 angerufen werden. Der Weiße Ring rät zudem, bei Unwohlsein oder Schwindel Freunde oder Personal um Hilfe zu bitten und nicht allein zu bleiben.
Welche Hilfe gibt es für Opfer?
Bei akutem Verdacht auf K.-o.-Tropfen empfiehlt die Organisation, direkt die Notfallambulanz aufzusuchen. So können etwaige Spuren direkt sichergestellt werden. Im Zweifel sollte die 112 oder die 110 gewählt werden. Zudem bietet der Weiße Ring ein Opfer-Telefon, das unter der Nummer 116 006 zu erreichen ist. Weitere Anlaufstellen sind:
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 116 016
Hilfetelefon Gewalt gegen Männer: 0800 1239900
Hilfetelefon sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
Zudem gibt es deutschlandweit Anlaufstellen, die eine vertrauliche Beweissicherung anbieten. Diese bieten Hilfe, falls Opfer nach einer Gewalttat unsicher sind, ob sie Anzeige erstatten möchten.
Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, sagte, zwar halte er die Strafverschärfung für angemessen – doch damit allein lasse sich der Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten kaum verbessern. »Es ist nicht das gesetzliche Strafmaß, das auch heute schon bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe zulässt, sondern das Risiko, überführt und verurteilt zu werden, das mögliche Straftäter abschreckt«, sagte er.
wit/dpa
Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL
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