Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht beim geplanten Gesetz der Bundesregierung zur Erschwerung von Vergesellschaftungen, wie sie in Berlin angestrebt werden, noch erheblichen Klärungsbedarf. »Es gibt noch viele Fragezeichen und natürlich ist die Debatte nicht zu Ende«, sagte die SPD-Politikerin dem »Kölner Stadt-Anzeiger«. Sie nehme die verfassungsrechtlichen und politischen Bedenken sehr ernst.
Gleichzeitig betonte Hubig, dass sie das Gesetz nicht grundsätzlich ablehnt. »Wenn etwas im Koalitionsausschuss beschlossen wurde, dann sind alle gut beraten, sich konstruktiv einzubringen und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Das ist meine Linie«, erklärte sie.
Gesetz schränkt Möglichkeiten zur Vergesellschaftung stark ein
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte des Gesetzes bereits formuliert. Eine Vergesellschaftung, etwa von Mietwohnungen, soll nur möglich sein, wenn nachgewiesen wird, dass sie zwingend notwendig ist und alle anderen Maßnahmen wie Investitionen und Wohnungsbauförderung ausgeschöpft sind. Im Falle einer Enteignung soll die Entschädigung »unmittelbar in Geld« und zum Verkehrswert erfolgen, der durch ein Gutachten ermittelt wird.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), aus dessen Haus der Entwurf für das Gesetz stammt, erklärte dazu der »Bild«-Zeitung: »Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.«
Die angestrebte Koalition von Linken, Grünen und SPD in Berlin will große private Wohnungsbestände vergesellschaften. Wie aus ihrem Sondierungspapier hervorgeht, wollen die Parteien in der Hauptstadt gegen private Wohnungskonzerne mit einem Bestand von mehr als 10.000 Wohnungen vorgehen. Sie rechnen dabei mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro – einer Summe, die wohl unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen dürfte.
Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL
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