Stand: 07.11.2026 • 10:28 Uhr
Justizministerin Hubig wirbt dafür, ein AfD-Verbotsverfahren zu prüfen - gegebenenfalls auch mithilfe der von Hackern veröffentlichten Mails aus den Reihen der Partei. In der schwarz-roten Koalition ist ein Verbotsverfahren jedoch umstritten.
Nach den jüngsten Erfolgen der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und in Mecklenburg-Vorpommern spricht sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig dafür aus, ein mögliches Verbotsverfahren der Partei durch eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Bund und Ländern prüfen zu lassen. Dafür sollten aus Sicht der SPD-Politikerin auch die E-Mails genutzt werden, die vor Kurzem im Internet geleakt wurden.
"Ich bin überzeugt, dass wir jetzt ernsthaft und systematisch prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen", betonte Hubig im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die im Netz von Unbekannten veröffentlichten Mails sollten dann herangezogen werden, "wenn sie Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD liefern".
Vor rund zwei Wochen hatten unbekannte Hacker das 281 Gigabyte Daten umfassende Leak veröffentlicht. Seitdem stehen rund 420.000 E-Mails und fast 50.000 Dokumente zum Download im Internet bereit. Die AfD hat Teile des Leaks bestätigt.
Hubig: AfD-Landesregierung wäre "Belastungsprobe für den Rechtsstaat"
Die Justizministerin verwies auf die politische Lage in Sachsen-Anhalt, wo nach dem deutlichen Wahlsieg der AfD im September vor rund einem Monat mit Tobias Rausch erstmals in Deutschland ein AfD-Politiker zum Landtagspräsidenten gewählt worden war. Mitte Dezember soll ein neuer Ministerpräsident gewählt werden, dafür tritt der Spitzenkandidat der AfD, Ulrich Siegmund, an.
"Schon die Wahl eines AfD-Abgeordneten zum Landtagspräsidenten war eine Zäsur", hieß es von Hubig. Eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt wäre, "nach allem, was sich ermessen lässt, eine harte Belastungsprobe für den Rechtsstaat".
Doch Hubig betonte auch, dass die Bundesregierung über die Frage, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet werden soll, nur im Konsens entscheiden könne. Bislang scheint es dazu in der schwarz-roten Koalition keinen einheitlichen Standpunkt zu geben.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte sich nach der Wahl in Sachsen-Anhalt zwar offen für die Prüfung eines Verbotsverfahrens gezeigt, gleichzeitig aber die hohen Hürden für den Erfolg eines möglichen Verfahrens betont. Auch für Hubig sind "konkrete Erfolgsaussichten" Voraussetzung für einen Antrag auf ein Verbotsverfahren. Doch wenn es diese geben sollte, dann müsse ein solcher Antrag auch gestellt werden.
Source: Tagesschau · tagesschau.de
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