KI macht den Nachbau bekannter Programme verlockend einfach. Doch was technisch gelingt, ist längst nicht immer erlaubt. Eine juristische Einschätzung.
(Bild: Ulrike Weis / KI / heise medien)
28.10.2026, 08:00 Uhr
Lesezeit: 21 Min.
Von
- Annika Niemann
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Urheberrecht, Patente, Marken: Was beim KI-Nachbau von Software zu beachten ist
- Urheberrechtlicher Schutz
- Wenn KI fremden Code übernimmt
- Was beim Nachbau erlaubt ist
- Jenseits des Urheberrechts
- Fazit
Vibe-Coding beschäftigt zunehmend auch Juristen. KI-Agenten wie Claude Code oder GitHub Copilot machen es auch Nicht-Programmierern einfach, mit Prompts in natürlicher Sprache Software von generativen KI-Sprachmodellen erzeugen zu lassen. Die Ergebnisse sind durchaus brauchbar und könnten bald sogar teuren proprietären Lösungen Konkurrenz machen.
- Mit KI-Agenten wie Claude Code lässt sich bestehende proprietäre Software beobachten und nachbauen, was neue rechtliche Fragen aufwirft.
- Wer Software mithilfe von KI-Modellen codet, kann nicht nur mit dem Urheberrecht, sondern beispielsweise auch mit Patent- und Markeninhabern in Konflikt geraten.
- Von den Folgen sind vor allem diejenigen betroffen, die gevibecodete Software weitergeben, also Hersteller und Zulieferer, in geringerem Maße auch die Nutzer.
Schlagzeilen machte jüngst das ArtCraft-Projekt des Softwareentwicklers Brandon Thomas. Er entwickelt mit tatkräftiger KI-Hilfe quelloffene Alternativen zu mehreren Programmen von Adobe und Microsoft, darunter einen Nachbau von Photoshop namens PhotoCraft. Zwar reichen die frühen Alphaversionen der Software noch nicht an die Originale heran, aber Thomas zeigt, was künftig möglich sein könnte.
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Allerdings bringt Vibe-Coding, wie Thomas es vormacht, juristische Risiken mit sich. Generell kann das Entwickeln und Benutzen KI-generierter Software rechtswidrig sein, ja sogar ein hohes und kaum kalkulierbares Risiko darstellen. Die Anschlussfrage lautet, wer im Fall einer Rechtsverletzung welche Folgen zu befürchten hat: derjenige, der den Code vom KI-Modell schreiben ließ, oder auch derjenige, der die prompt-generierte Software nutzt?
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Source: Heise · Annika Niemann
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