Die Bundesregierung will mit einem Gesetz gegen sexualisierte Deepfakes und andere digitale Gewalt vorgehen. Betroffene sollen auch leichter Auskunft bekommen.

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(Bild: Andrey_Popov / Shutterstock.com)

21.10.2026, 07:00 Uhr

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Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ (GgdG) beschlossen. Die federführende Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht von „passgenauen Regeln für die unterschiedlichen Erscheinungsformen digitaler Gewalt“.

Ein neu gefasster § 184k Strafgesetzbuch (StGB) soll bereits die unbefugte Herstellung intimer Aufnahmen unter Strafe stellen. Er umfasst sowohl reale Bilder als auch KI-generierte Darstellungen, die den Eindruck erwecken, eine bestimmte Person nackt oder bei sexuellen Handlungen zu zeigen. Auch das Zugänglichmachen gegenüber nur einer weiteren Person soll genügen. Es drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Die Vorschrift soll außerdem heimliche voyeuristische Aufnahmen erfassen, etwa von unbekleideten Menschen in Saunen oder an FKK-Stränden. Auch gezielt sexualisierende Aufnahmen bekleideter intimer Körperstellen sollen strafbar werden. Bei Aufnahmen tatsächlicher Vergewaltigungen drohen für die unbefugte Herstellung oder Weitergabe bis zu drei Jahre Haft.

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Source: Heise · Holger Bleich

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