Großbritannien will Arbeitgeber dazu verpflichten, in Stellenanzeigen das Gehalt anzugeben. Dies sei Teil der ​Bemühungen, die Zahl junger Menschen zu verringern, die weder arbeiten noch sich ‌in Schule, Studium oder Ausbildung befinden, sagte Premierminister Andy Burnham am Donnerstag.

»Ob man als junger Mensch ins Berufsleben startet oder als Elternteil seine Familie versorgen will – man sollte wissen, was ein Job einbringt, bevor ​man Zeit und Mühe in eine Bewerbung steckt«, erklärte Burnham in einer Mitteilung. Die ⁠Regierung ⁠werde dem Parlament bald einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, teilte sein Büro mit. Es nannte jedoch keinen Zeitplan.

Transparenz könnte Frauen helfen

Der Regierung zufolge hilft ‌die Pflicht zur Gehaltsangabe jungen Menschen bei der ​Bewerbung um ‌ihre erste Stelle. Zudem sorge sie für mehr Transparenz bei der Bezahlung und wirke Ungleichheiten entgegen, die Frauen benachteiligen könnten.

Etwas mehr als zwei von fünf Arbeitgebern ‌gäben stets eine Gehaltsspanne an, teilte Burnhams Büro unter Berufung auf Schätzungen des britischen Personalfachverbands CIPD mit. Weniger als einer ‌von fünf nenne immer ​ein konkretes Gehalt. ‌

In Großbritannien hat fast eine Million junger Menschen ‌zwischen ​16 und 24 Jahren weder Arbeit noch einen Schul-, Studien- oder Ausbildungsplatz. Das sind 13 ​Prozent dieser Altersgruppe ⁠und einer der höchsten Anteile in ​Europa.

Ökonomen plädieren für eine verpflichtende Gehaltsangabe in Stellenausschreibungen (mehr hier). In der EU gilt die Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 . Diese verpflichtet Arbeitgeber, vor einem Vorstellungsgespräch das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne zu nennen . Die Richtlinie ist bislang jedoch nicht in deutsches Recht umgesetzt, womöglich kommt Anfang 2027 ein entsprechendes Gesetz.

In Deutschland gibt es bei Löhnen und Gehältern traditionell nur wenig Transparenz. Wer genau wissen will, was Kollegen oder Beschäftigte in anderen Branchen verdienen, dem bleibt oft nur und falls überhaupt vorhanden, sich mühsam durch Tarifverträge und Besoldungstabellen zu wälzen. Oder man stellt Anfragen nach dem Ent­gelt­tran­s­pa­renz­ge­setz. Und auch dann bleibt es meist bei vergleichsweise groben Angaben.

Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL

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