Sein Mandant habe damit auf Missstände in dem Seniorenheim aufmerksam machen wollen, las der Rechtsanwalt des Angeklagten eine vorbereitete Erklärung vor. Der 39-Jährige habe niemandem schaden und niemanden töten wollen. Er übernehme die volle Verantwortung für sein Handeln. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann zweifachen versuchten heimtückischen Mord und sechsfache gefährliche Körperverletzung vor.

Der Angeklagte habe gehofft, dass im Krankenhaus der schlechte Zustand der alten Menschen auffallen und dann Druck auf das Heim ausüben würde, so der Anwalt. Der Altenpfleger habe sich immer mehr überfordert gefühlt. Es sei zu viel Arbeit für zu wenig Personal gewesen. Die Patienten seien seiner Meinung nach nicht ausreichend versorgt worden. Er habe sich »rund um die Uhr Gedanken über die Bewohner gemacht«. Schließlich sei er auf die Idee gekommen, Insulin zu spritzen.

Der Anklage zufolge waren vier Frauen und ein Mann betroffen. Laut einer früheren Mitteilung der Staatsanwaltschaft waren sie alle über 80 Jahre alt. Sie sollen nicht an Diabetes gelitten haben, sodass die Insulingabe bei ihnen zu einem Abfallen des Blutzuckers führte. Dadurch gerieten sie in einen teils lebensbedrohlichen Zustand.

Teils selbst den Notruf gewählt

Zum ersten Mal soll der Angeklagte am 23. Juli 2025 gespritzt haben. Insgesamt soll es sich bis zum 19. September 2025 um sechs Taten gehandelt haben. Einer Patientin spritzte er der Anklage zufolge zweimal Insulin. Die zweite Spritze setzte er, nachdem sie nach der ersten mutmaßlichen Insulingabe durch ihn aus dem Krankenhaus entlassen worden war. Er sei jedoch überzeugt gewesen, sie hätte noch in der Klinik bleiben müssen, hieß es in der Erklärung. Damit die Frau wieder eingeliefert werde, habe er noch einmal gespritzt.

In vier der Fälle soll der Mann nach der Gabe von Insulin selbst den Notruf gewählt haben. Daher wirft ihm die Staatsanwaltschaft hier gefährliche Körperverletzung vor. In zwei weiteren Fällen, in denen er das nicht tat, steht neben der gefährlichen Körperverletzung auch der Vorwurf des versuchten heimtückischen Mordes im Raum. Die Anklagebehörde wirft ihm vor, er habe die Arg- und Wehrlosigkeit der betroffenen Patienten ausgenutzt.

Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL

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