Die EU-Kommission treibt die vollständige Digitalisierung und Vernetzung des europäischen Abschiebesystems voran. Mit einem Gesetzespaket soll eine gemeinsame digitale Infrastruktur geschaffen werden, die Behörden, Datenbanken und EU-Agenturen eng miteinander verknüpft. Im Zentrum des Vorhabens steht die Umgestaltung von Frontex zur zentralen europäischen Instanz für Rückführungen, gestützt auf ausgebaute IT-Systeme und automatisierte Datenströme.

Die am Dienstag präsentierte Initiative soll die kürzlich in Kraft getretene Rückführungsverordnung ergänzen. Sie zielt darauf ab, administrative Hürden abzubauen, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und den Austausch sensibler personenbezogener Daten drastisch zu intensivieren. Der zugehörige Verordnungsentwurf zur Digitalisierung sieht eine dreistufige Architektur aus digitalen Fallmanagementsystemen vor. Alle Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, nationale Rückführungsmanagementsysteme („Recamas“) zu betreiben. Diese basieren dem Plan nach entweder auf einem von Frontex entwickelten Referenzmodell oder auf konkreten IT-Modulen. Ergänzend sind ein integriertes Rückübernahmesystem (iRCMS) sowie ein Werkzeug für Reintegrationshilfen (Riat) vorgesehen. Beide sollen direkt in die nationalen Plattformen integriert werden, um grenzüberschreitende Verfahren mit Drittstaaten lückenlos abzuwickeln.

Für die sichere Kommunikation soll die IT-Agentur EU-Lisa ein zentrales Portal entwickeln und betreiben. Das 2019 beschlossene und im Juni 2026 in Betrieb gegangene Europäische Suchportal (ESP) ermöglicht laut der Kommission zudem bereits simultane Abfragen in zentralen EU-Datenbanken wie dem Schengen-Informationssystem (SIS) oder der Asylbewerberdatei Eurodac. Es führt im Kern zu einer virtuellen Biometrie-Superdatenbank.

Soziale Medien im Visier: Das Online-Überwachungszentrum

Ein Pfeiler der erweiterten Krisenreaktion ist die erstmals rechtlich verankerte Beobachtung digitaler Netzwerke. Als Lehre aus Krisen wie den massiven Grenzübertritten in der spanischen Exklave Ceuta, bei denen soziale Medien eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung von Informationen spielten, soll Frontex ein spezielles Überwachungs- und Reaktionszentrum fürs Internet erhalten. Dieses soll öffentlich zugängliche Inhalte in sozialen Medien kontrollieren, um frühzeitig Gefahren für das Grenzmanagement zu erkennen und gegen illegale Inhalte vorzugehen.

Die Grenzwächter sollen ferner den Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers („Trusted Flagger“) nach dem Digital Services Act (DSA) erhalten, betonte EU-Tech-Kommissarin Henna Virkkunen. Dadurch werde Frontex illegale Inhalte bei Online-Plattformen priorisiert melden und nationale Behörden wie die Bundesnetzagentur zum Einleiten von Löschanordnungen auffordern können.

Bürgerrechtler kritisieren den Digitalisierungsschub scharf. Schon im Vorfeld warnten Organisationen wie Statewatch vor den Risiken einer ausufernden Datenerfassung und intransparenten -weitergabe. Der EU-Datenschutzbeauftragte mahnte in einer Stellungnahme vom Mai 2025, dass beim Austausch sensibler Kategorien wie strafrechtlicher Verurteilungen, Gesundheitsdaten oder Daten Minderjähriger mit Drittstaaten strenge Schutzvorgaben nötig seien. Kritiker bemängeln auch die geplante zehnjährige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten in den Systemen, um bei einem Identitätswechsel eine lückenlose Verfolgung zu garantieren. Sie sehen hier grundrechtliche Leitplanken ausgehebelt.

Die technische Umsetzung ist langfristig angelegt: Bis spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten der Digitalverordnung sollen alle Mitgliedstaaten ihre nationalen Recamas-Infrastrukturen in Betrieb nehmen. Die Koordination erfolgt über ein gemeinsames Programmverwaltungsgremium (Programme Management Board), finanziert durch erhebliche Mittel aus dem EU-Haushalt. Das Paket geht nun an das EU-Parlament und den Ministerrat.

(mho)

Source: Heise · Stefan Krempl

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