Damit muss US-Präsident Donald Trump seine juristische Niederlage wohl endgültig hinnehmen: Er ist mit seiner Klage gegen das »Wall Street Journal« gescheitert. Ein Bundesrichter in Florida hat die Verleumdungsklage abgewiesen und entschieden, dass Trump sie nicht überarbeiten und erneut einreichen darf.

Trump hatte die Zeitung, deren Mutterkonzern News Corporation sowie den Medienunternehmer Rupert Murdoch auf mindestens zehn Milliarden Dollar Schadensersatz verklagt. Allerdings hat der er nicht ausreichend belegen können, dass die Zeitung wissentlich oder böswillig falsche Behauptungen über ihn verbreitet habe.

Auslöser war ein Bericht des »Wall Street Journal« über einen angeblich anzüglichen Brief, den Trump 2003 zum 50. Geburtstag Epsteins geschrieben haben soll. Neben einer Zeichnung einer nackten Frau habe sich darin auch der Satz befunden: »Happy Birthday – und möge jeder neue Tag ein wunderbares Geheimnis sein.« Trump bestreitet, den Brief verfasst zu haben.

Epstein-Affäre in den USA

Bereits im April hatte der zuständige Bundesrichter Darrin Gayles die Klage zunächst abgewiesen, Trump aber die Möglichkeit eingeräumt, sie zu überarbeiten. Mit der erneuten Entscheidung ist das Verfahren nun endgültig beendet.

Der Fall fällt in die anhaltende Debatte über die Verbindungen des US-Präsidenten zu Jeffrey Epstein. Der wohlhabende Investor soll mehr als tausend Minderjährige und junge Frauen sexuell missbraucht und teilweise an prominente Bekannte weitervermittelt haben.

2008 wurde Epstein wegen Anstiftung zur Prostitution einer Minderjährigen verurteilt. 2019 starb er nach einer erneuten Festnahme in seiner Gefängniszelle in New York. Die Behörden gehen von Suizid aus.

Epstein-Opfer kritisieren, dass die Affäre bis heute nicht vollständig aufgearbeitet wurde. Demokraten fordern deshalb einen Sonderermittler, der auch frühere Kontakte zwischen Trump und Epstein untersuchen soll. Trump bezeichnete die Affäre wiederholt als »Täuschungsmanöver« seiner politischen Gegner und forderte, das Thema nicht weiterzuverfolgen.

Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL

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