Regierungspräsidium Darmstadt: »Wegen des enthaltenen Radiums unterliegen die Geräte strahlenschutzrechtlichen Vorschriften«
Foto: Michael Brandt / dpaIn ihrer Garage im Landkreis Bergstraße haben zwei Bürger einen Radium-Trinkapparat gefunden – nun wurde er vom Regierungspräsidium Darmstadt sichergestellt. Außerdem sprach die Behörde eine Warnung aus: Äußerlich wirken die Becher oft wie harmlose Sammlerstücke, enthielten aber auch nach mehr als 100 Jahren noch erhebliche Mengen radioaktiver Stoffe.
Im Fall des gefundenen Bechers haben den Angaben zufolge Messungen bestätigt, dass der Radium-Trinkbecher weiterhin eine radioaktive Quelle mit Radium-226 (Ra-226) enthält. Die Bürger hätten sofort Schutzmaßnahmen ergriffen und die Strahlenschutzbehörde beim Regierungspräsidium informiert. Weil das Gerät in einer Garage gelagert wurde und wegen der gemessenen Strahlungswerte habe für die beiden Finder und das Fachpersonal jedoch keine Gefahr bestanden.
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Radium-Trinkbecher, auch Radium-Trinkapparate oder Radon-Emanatoren genannt, wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in großen Stückzahlen hergestellt und verkauft. Sie sollten Wasser mit Radon anreichern, einem Edelgas, das beim Zerfall von Radium-226 entsteht. Man versprach sich gesundheitliche Vorteile vom Trinken radonhaltigen Wassers.
Inzwischen ist bekannt, dass die Aufnahme radioaktiver Stoffe gesundheitsschädlich sein kann. »Wegen des enthaltenen Radiums unterliegen die Geräte strahlenschutzrechtlichen Vorschriften; auch ihr Besitz kann genehmigungspflichtig sein«, heißt es vom Regierungspräsidium.
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Vermutlich sind solche Geräte dennoch in vielen Kellern und auf Dachböden zu finden. Gut erhaltene Teile werden als Sammlerstücke aufbewahrt oder auf Flohmärkten und Internetplattformen angeboten. »Viele Besitzerinnen und Besitzer wissen nichts vom radioaktiven Inhalt oder unterschätzen die Gefahr aufgrund des Alters«, heißt es in der Mitteilung. Aufgrund der Halbwertszeit von 1600 Jahren enthalte Radium-226 auch nach mehr als 100 Jahren noch rund 95 Prozent seiner ursprünglichen Radioaktivität. »Sofern noch radioaktive Stoffe enthalten sind, gilt der Besitz eines solchen Radium-Trinkbechers sogar als ordnungswidrig.«
ani/dpa
Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL
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