Erneut muss sich eine KI-Firma vor Gericht verantworten: Anthropic soll seinen Chatbot Claude unrechtmäßigerweise mit Songs des »King of Pop« trainiert haben. Der Fall gilt als hochkarätigster bislang.

26.10.2026, 17.26 Uhr

Presley 1968 bei einem Auftritt bei NBC Presley 1968 bei einem Auftritt bei NBC

Presley 1968 bei einem Auftritt bei NBC

Foto: Gary Null / NBC / Getty Images

Darf ein Chatbot mit Musik von Elvis Presley trainiert werden? Nein, finden die Rechteinhaber seiner Musik. Sie haben Anthropic, die Entwicklerfirma hinter dem Chatbot Claude, nun verklagt. Das Unternehmen soll Claude mehr als 270 Lieder Presleys eingespeist haben, um ihre KI-Modelle zu trainieren – ohne Zustimmung der Verwalter des musikalischen Erbes des King of Rock’n’ Roll.

Die Klage wurde laut Medienberichten bei einem kalifornischen Gericht und im Namen mehrerer Parteien eingereicht. Sie fordert für die Urheberrechtsverletzungen Schadensersatz in Gesamthöhe von mehr als 41 Millionen US-Dollar (gut 36 Millionen Euro) beziehungsweise 150.000 Dollar pro Song, schreibt die »New York Times« . Zu den genannten Werken zählen demzufolge ikonische Hits wie »Can't Help Falling in Love«, »A Little Less Conversation« und »Return To Sender«.

Anthropic will Vorwürfen wohl widersprechen

Die Verwalter von Presleys Musik werfen Anthropic zudem vor, Maßnahmen zum Schutz der Musik umgangen und Copyright-Informationen aus den Liedern entfernt oder verändert zu haben, heißt es weiter in der am Freitag eingereichten Klageschrift, aus der das »Billboard-Magazin«  zitiert. Anthropic äußerte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa zunächst nicht zu den Vorwürfen. Das Unternehmen teilte der »New York Times« aber am Sonntag mit, dass man den Vorwürfen widerspreche und beabsichtige, sich gegen die Klage zu verteidigen.

Logo des Chatbots Claude

Logo des Chatbots Claude

Foto: Samuel Boivin / NurPhoto / picture alliance

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Musiklabel ein KI-Unternehmen wegen Diebstahls und Urheberrechtsverletzungen vor Gericht bringt. Bei der jüngsten Klage handle es sich jedoch um das hochkarätigste juristische Vorgehen, das jemals im Namen eines einzelnen Musikers eingeleitet wurde, schreibt »Billboard« – schließlich gehe es mit Elvis um den »berühmtesten Musikkünstler aller Zeiten«.

Anthropic habe sein gesamtes Geschäftsmodell in nie da gewesenem Ausmaß auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaut, heißt es nach Angaben der US-Medien in der Klageschrift.

Immer wieder Klagen gegen KI-Firmen

Auch andere Firmen wie etwa ChatGPT-Entwickler OpenAI sehen sich Vorwürfen und Klagen ausgesetzt, die die Entwicklung ihrer KI-Modelle betreffen. Die Programme müssen zunächst mit Millionen von Daten aus Büchern, Internet oder anderen Quellen trainiert werden, um auf dieser Grundlage möglichst genaue Antworten berechnen zu können.

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Indes sind Rechtsfragen oft ungeklärt. KI-Firmen wie Anthropic argumentieren vor Gericht zumeist, dass der Grundsatz von »Fair Use« (faire Nutzung) die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte abdecke, da in der Folge etwas Neues entstehe.

Ist der Mensch in Sachen Musik wirklich noch der bessere Komponist? Glaubt man der Forschung, ist künstliche Intelligenz oft kreativer, als man denkt. Für Musiker könnte das auch eine Chance sein. Mehr dazu lesen Sie hier. 

mkh/dpa

Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL

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