In Chile hat der oberste Gerichtshof in einem Rechtsstreit über eine Katze geurteilt, dass monatliches Pendeln zwischen den beiden Ex-Partnern dem Tier nicht zuzumuten sei. Der Vierbeiner namens »Perseo« sei als »fühlendes Wesen« zu betrachten. Dessen Wohlergehen müsse Vorrang vor den Interessen und Rechten seiner Besitzer haben, begründeten die Richter ihren einstimmigen Beschluss.
Konkret sprach das oberste Gericht der Frau des einstigen Paares das Recht zu, die Katze zu betreuen. Damit bestätigte es ein Urteil des zweitinstanzlichen Berufungsgerichtes von Valdivia.
Der Ex-Partner hatte den exklusiven Besitz der Frau an »Perseo« beanstandet und stattdessen eine abwechselnde Betreuung des Haustiers gefordert. Das Tier hatten sich der Mann und die Frau Berichten zufolge im Jahr 2021 angeschafft, als sie noch ein Paar waren. Nach der Trennung verklagte der Mann dann seine Ex-Partnerin.
In erster Instanz hatte er noch gewonnen und ein geteiltes Sorgerecht für die Katze erstritten. Die monatliche Übergabe des Tieres sollte laut Medienberichten auf einer Polizeiwache erfolgen. Die Frau ging gegen diese Regelung in Berufung und gewann. Dagegen ging wiederum der Mann vor – und der Fall landete vor dem obersten Gericht.
Die Richterinnen und Richter vertraten dort nun die Ansicht, dass das Miteigentum nicht ausschlaggebend sei. Zudem würde die »hohe Konfliktbereitschaft der Parteien es ausschließen, dass das Wohlergehen der Hauskatze im Rahmen eines gemeinsamen Sorgerechts gewährleistet werden könnte«.
Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL
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