Ein katholischer Frauen- und Fachverband aus Hessen hätte eine Sozialpädagogin in der Schwangerschaftsberatung nicht wegen ihres Kirchenaustritts kündigen dürfen. Denn der kirchliche Arbeitgeber hatte auf vergleichbaren Stellen auch Menschen beschäftigt, die nicht Mitglied der Kirche waren. Die Frau sei ungerechtfertigt wegen ihrer Religion benachteiligt worden. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte die Kündigung für unwirksam.

Um die Aufgaben als Sozialpädagogin erfüllen zu können, müsse die Klägerin nicht Mitglied der katholischen Kirche sein, so das Bundesarbeitsgericht. »Dies ergibt sich schon daraus, dass der Beklagte zum Zeitpunkt der Kündigung auch nichtkatholische Beschäftigte mit den Aufgaben der Schwangerschaftsberatung betraute.« Ihr Kirchenaustritt allein stelle in dem Fall keinen Loyalitätsverstoß dar, der eine Benachteiligung rechtfertige. Die von der Klägerin nachgeforderten Zahlungen stünden ihr zu.

Zum Zeitpunkt der Kündigung beschäftigte der katholische Verein in der hessischen Schwangerschaftsberatung nach Angaben des Bundesarbeitsgerichts auch zwei Arbeitnehmerinnen, die nicht der katholischen Kirche angehörten.

Die Klägerin vertrat die Ansicht, die Kündigung benachteilige sie entgegen den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wegen ihrer Religion. Der kirchliche Arbeitgeber vertrat dagegen die Auffassung, dass die Beraterin durch den Kirchenaustritt schwerwiegend gegen ihre Loyalitätspflicht verstoßen habe. Er hatte zunächst versucht, sie zum Wiedereintritt zu bewegen. Als das erfolglos blieb, schickte er die Kündigung.

Nach dem Grundgesetz haben Kirchen in Deutschland ein Selbstbestimmungsrecht, das auch arbeitsrechtliche Sonderregelungen begründet. Klagen dazu landen immer wieder bei den Arbeitsgerichten. Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts haben dazu geführt, dass Kirchenaustritte oder Scheidungen bei kirchlichen Arbeitgebern nicht mehr automatisch zur Kündigung oder einer Bewerbungsablehnung führen.

Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL

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