Es geht um gefälschte Unterkunftsangebote, Identitätsbetrug und andere Maschen zum Nachteil von Verbrauchern. Die Europäische Kommission ermittelt gegen das Reiseportal Booking.com wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften. Die Plattform mit niederländischem Firmensitz steht unter anderem im Verdacht, nicht genug gegen Betrüger auf der Plattform getan zu haben, wie aus einer Mitteilung der Brüsseler Behörde hervorgeht.

Die Ermittlungen kommen zu einer Zeit, in der Verbraucherschützer vor einer wachsenden Zahl von Onlinebetrugsfällen warnen. Booking.com selbst berichte von einem Anstieg der Betrugsfälle auf seiner Plattform um 500 Prozent weltweit, hieß es von Kommissionsbeamten.

Im ersten Halbjahr 2026 sind demnach 1072 Betrugsmeldungen eingegangen, die zu einem Schaden in Höhe von 82.000 Euro führten. Dies entspreche einer Verzehnfachung im Vergleich zum Vorjahr, so die EU-Kommission.

Im Fokus der Ermittlungen stehen auch Phishingversuche auf der Buchungsplattform. Phishing ist eine der häufigsten Betrugsmaschen im Internet. Dabei versuchen Cyberkriminelle, durch Antworten auf gefälschte Nachrichten an sensible Daten wie Passwörter oder Bankinformationen zu gelangen.

Auch Transparenz bei Werbung wird untersucht

Die EU-Kommission untersucht in den Ermittlungen gegen Booking.com, wie die Plattform Reservierungs- und Gästedaten an Unterkunftsbetreiber weitergibt und wie das Schreiben von Nachrichten auf der Plattform funktioniert. Insbesondere soll dabei geprüft werden, ob das Unternehmen ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, um zu verhindern, dass Daten der Nutzerinnen und Nutzer missbraucht werden.

Die Brüsseler Behörde teilte mit, dass die Eröffnung des Verfahrens noch nichts darüber aussage, ob Booking.com tatsächlich gegen geltende EU-Regeln verstoßen hat. »Die Europäer sollten ihren Urlaub buchen können, ohne Angst vor Betrug haben zu müssen«, sagte EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen.

Die Brüsseler Internetwächter wollen sich zudem genauer ansehen, wie transparent Booking.com mit bezahlter Werbung umgeht. Konkret geht es darum, welche Suchergebnisse für einen Aufpreis auf der Buchungsplattform weiter oben erscheinen und ob diese klar als Werbung gekennzeichnet sind.

Anbieter von Unterkünften könnten ihre Angebote in den Suchergebnissen von Booking.com besser sichtbar machen, indem sie eine höhere Provision zahlten, teilte die EU-Kommission mit. Nutzer sollten klar erkennen können, dass es sich bei diesen »hervorgehobenen Angeboten« tatsächlich um Werbung handele. Die Verbraucher müssen nach Ansicht Brüssels zudem ausreichend Informationen dazu haben, wie sie die Einstellungen zur Werbung selbst ändern können.

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Grundlage des Verfahrens der EU-Kommission ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA). Der DSA soll das scharfe Schwert der EU gegen große Onlineplattformen sein und gilt seit Februar 2024.

Die Brüssel Internetwächter haben auf Grundlage des Gesetzes bereits zahlreiche Verfahren etwa gegen TikTok, Facebook, Instagram, Snapchat oder große Pornoplattformen eröffnet. Gegen Elon Musks soziales Netzwerk X oder die Onlinehändler Temu und AliExpress verhängte die EU-Kommission bereits Millionenstrafen, weil sich die Unternehmen nach Ansicht Brüssels trotz Ermahnungen nicht an die Regeln hielten.

Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL

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