Immer wieder kommt es vor: Kinder spielen am Smartphone oder Tablet und werden in der Game-App aufgefordert, etwas zu kaufen. Und oft stimmen Mädchen und Jungen dem einfach zu – ohne groß nachzudenken.
Das kann zur Folge haben, dass Erziehungsberechtigte unerwartete Abbuchungen im schlimmsten Fall über 1000 Euro registrieren, ohne je einen In-App-Kauf freigegeben zu haben. Müssen Erziehungsberechtigte dafür zahlen? „Grundsätzlich nicht“, lautet dazu die Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg.
Kinder wie Jugendliche sind nicht oder beschränkt geschäftsfähig
Kinder und auch Jugendliche seien nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig. Damit ein wirksamer Vertragsabschluss zustande kommt, benötigen Kinder und Jugendliche die vorherige Einwilligung oder nachträgliche Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter, also ihrer Eltern. Unter Siebenjährige sind geschäftsunfähig, 7- bis 17-Jährige beschränkt geschäftsfähig. Eine Ausnahme ist der Taschengeldparagraf: Bezahlt ein Kind vollständig mit Mitteln, die ihm dafür oder zur freien Verfügung überlassen wurden, ist der Kauf wirksam.
Sind die In-App-Käufe von den Erziehungsberechtigten nicht genehmigt worden, besteht den Verbraucherschützern zufolge „in der Regel erst mal keine Zahlungspflicht“. Dieses Risiko trügen die App-Anbieter selbst – vor allem, wenn sich ihr Angebot gezielt an Minderjährige richte.
Eltern sollten regelmäßig prüfen, welche Zahlungsarten hinterlegt sind und welche Beschränkungen gelten. Bei Apple lassen sich In-App-Käufe über die Bildschirmzeit sperren oder per Kaufanfrage in der Familienfreigabe genehmigungspflichtig machen. Bei Google Play hilft eine Authentifizierung für jeden Kauf oder die Kaufgenehmigung über Family Link. Bei ungewollten Käufen, vor allem durch Minderjährige, gilt: schnell reagieren und den jeweiligen App-Store oder Anbieter kontaktieren. Denn wer die Zahlungen längere Zeit duldet, muss unter Umständen doch zahlen. Bei Apple beantragt man Erstattungen über reportaproblem.apple.com, bei Google Play sollten nicht autorisierte Käufe innerhalb von 120 Tagen gemeldet werden.
(afl)
Source: Heise · dpa
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