«Wie würden Sie es finden, wenn jemand in Ihren Laden käme und Waren stehlen würde?» – wie ein Pariser Strafgericht gegen junge Plünderer vorgeht

Nach den Krawallen vom 17. Oktober urteilen französische Gerichte im Schnellverfahren. Vor Gericht stehen Schüler, Berufstätige, Obdachlose. Sie erzählen von Geldnot, falschen Freunden und Erinnerungslücken.

24.10.2026, 05.30 Uhr

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Nach den Ausschreitungen vom 17. Oktober wurden rund 2500 Personen im ganzen Land festgenommen

Nach den Ausschreitungen vom 17. Oktober wurden rund 2500 Personen im ganzen Land festgenommen

Manon Cruz / Reuters

Als sein Name fällt, schaut A. fragend zum Polizisten. Erst als dieser nickt, steht er auf und tritt ans Mikrofon. Der schmale junge Mann trägt einen grauen Kapuzenpullover und eine schwarze Jogginghose. Seine dunklen Locken haben blondierte Strähnen. Er bestätigt seinen Namen. Seine Stimme ist kaum zu hören.

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«Sie haben also das Lycée abgeschlossen und würden gerne einen eigenen Laden eröffnen?», fragt die Richterin. «Ja, Madame», sagt A. «Und wie würden Sie es finden, wenn jemand in Ihren Laden käme und dort Waren stehlen würde?»

A., ein 18-Jähriger ohne Vorstrafen, steht an diesem Nachmittag vor dem Pariser Strafgericht, weil er Lebensmittel aus einem Monoprix-Supermarkt gestohlen hat. Die Tat hat er bereits eingeräumt. Nun geht es darum, was ihn dazu bewogen hat und welche Strafe er dafür erhält.

«Ihre Mutter war nicht in der Lage zu sprechen»

Im Saal 6.01 im sechsten Stock des Tribunal de Paris haben Anwälte, Angehörige und Schaulustige Platz genommen. Polizisten stehen an den Eingängen und im Glaskasten, wo die Angeklagten auf ihre Verhandlung warten. Für die Schnellverfahren nach den Ausschreitungen vom 17. Oktober hat das Pariser Gericht vier Säle bereitgestellt. Die Prozesse stossen auf grosses öffentliches Interesse. Auf den Fluren haben sich schon am Morgen lange Schlangen gebildet.

Seit Montag müssen sich im ganzen Land überwiegend junge Männer für ihre mutmassliche Beteiligung an Zerstörungen und Plünderungen vor französischen Gerichten verantworten. Unter ihnen sind Schüler, Berufstätige und Obdachlose. Viele kommen zum ersten Mal mit der Justiz in Konflikt, einige kennen das Gefängnis bereits.

A. ist einer von rund 2700 Beschuldigten, die nach den Unruhen in Polizeigewahrsam kamen. Er hatte seine Beute versteckt und später wieder abgeholt. Auf seinem Handy befanden sich Aufnahmen der Krawalle. Der Staatsanwalt hält ihm vor, in einer Nachricht darüber gesprochen zu haben, dass «noch mehr zu holen» sei. Er beantragt 6 Monate auf Bewährung, verbunden mit gemeinnütziger Arbeit.

Die Verteidigerin protestiert, sie hält das für überzogen. Ihr Mandant habe sich doch selbst belastet. Freunde hätten ihn in die Sache hineingezogen. Ausserdem seien die 48 Stunden in Polizeigewahrsam für ihn und seine Familie bereits eine schwere Belastung gewesen. Darauf geht auch die Richterin ein: «Wissen Sie eigentlich», fragt sie A., «dass Ihre Mutter bei der Befragung nicht in der Lage war zu sprechen?» Nach einer Pause verkündet sie das Strafmass: 4 Monate auf Bewährung und 60 Sozialstunden.

Zwischen Polizeigewahrsam und Urteil liegen in den sogenannten «comparutions immédiates», den beschleunigten Strafverfahren, oft nur wenige Tage. Frankreichs Regierung sieht in ihnen ein Mittel, um Härte zu zeigen. Die Richter prüfen dabei unter hohem Zeitdruck Beweise und Lebensumstände der Angeklagten. Diese können zwar mehr Zeit für ihre Verteidigung verlangen, müssen dann jedoch unter Umständen bis zum neuen Termin in Untersuchungshaft bleiben.

Der Einbrecher würde gerne Architekt werden

D. und S. wollen lieber sofort verhandeln lassen. Die beiden jungen Männer, deren Familien aus Senegal stammen, reisten am 17. Oktober aus der Kleinstadt Montargis nach Paris. In der Nacht der Krawalle versuchten sie, in eine Wohnung im 14. Arrondissement einzubrechen. Jemand habe ihnen dafür mehrere tausend Euro versprochen, erklären sie. Wer der angebliche Auftraggeber war, bleibt unklar.

Die Richterin schildert den Tathergang: Drei dunkel gekleidete, vermummte Männer schlugen mit einem Stein eine Fensterscheibe ein, um in die Wohnung zu gelangen. Anwohner alarmierten die Polizei. Zwei der Verdächtigen wurden festgenommen. D. und S. räumen die Tat ein, beteuern jedoch, nichts von Wert gefunden zu haben.

Die Richterin zeigt wenig Verständnis. Einer der Angeklagten ist bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Drogendelikten. «Hat Sie das Gefängnis nicht vom schnellen Geld geheilt?», fragt sie den 20-jährigen D. Auch sonst scheint sie mit seinen Antworten unzufrieden. «Verstehen Sie überhaupt, was ich Ihnen sage?»

D.s Anwältin erklärt, dass seine Eltern als Flüchtlinge nach Frankreich gekommen seien und er selbst keine Aufenthaltspapiere besitze. Deshalb könne er nicht legal arbeiten. Mit dem Einbruch habe er gehofft, an etwas Geld zu kommen, um seine Familie zu unterstützen.

S. dagegen ist erst 18 Jahre alt und nicht vorbestraft. Er hat die Matur gemacht und möchte Architekt werden, wie er der Richterin erzählt. Der Staatsanwalt begrüsst seine Ambitionen, fragt aber nach, ob er bei dem Einbruch auch an seine berufliche Zukunft gedacht habe. Für beide Angeklagten fordert er jeweils 15 Monate Haft, bei S. auf Bewährung. Das Gericht urteilt milder: Der 18-Jährige kommt mit 2 Monaten auf Bewährung davon, D. muss für 12 Monate ins Gefängnis.

Zu viel Wodka im Blut

Als Nächstes treten R. und B. vor die Richter. Ihnen wird vorgeworfen, die Schaufensterscheibe einer bekannten Pariser Pâtisserie eingeschlagen zu haben. R., 36 Jahre alt, keine Vorstrafen, arbeitet als Paketzusteller. Er ist ein grosser schlaksiger Mann mit einem auffälligen Tattoo am Hals. Neben ihm steht der 19-jährige B. in einem orangefarbenen T-Shirt.

Beide bestreiten die Vorwürfe. B. erklärt, er habe in jener Nacht so viel Wodka getrunken, dass er sich an kaum etwas erinnern könne. Auch R. berichtet von einer durchzechten Nacht. Er sei an der Place de la République unterwegs gewesen und habe dort Bekannte getroffen. Was danach geschehen sei, wisse er nicht mehr. Auf den Bildern der Überwachungskameras erkenne er sich jedenfalls nicht wieder.

Der Staatsanwalt hält dagegen: Ein Zeuge habe einen grossen Mann mit blonden Haaren und Vollbart beschrieben. Wenige Minuten nach der gefilmten Tat seien beide Männer in der Nähe festgenommen worden. Handydaten deuteten zudem auf einen vorherigen Kontakt hin. «Das sind schon viele Zufälle», sagt er.

B. kaut an seinen Nägeln, während seine Verteidigerin für ihn plädiert. Er sei in bescheidenen Verhältnissen aufgewachsen und als Minderjähriger auf die schiefe Bahn geraten, sagt sie. Seit seiner Volljährigkeit sei er nicht mehr straffällig geworden. Er habe inzwischen eine befristete Stelle und habe mit seinen früheren Bekannten gebrochen.

Nun, auch sein Mandant habe schwierige Startbedingungen gehabt, erklärt kurz darauf der Anwalt der Pâtisserie. Er sei im Heim aufgewachsen, habe es aber durch harte Arbeit zum erfolgreichen Konditor gebracht. Mit der eingeschlagenen Scheibe seien «Jahre der Anstrengung» angegriffen worden. Sein Mandant fordere 5369 Euro Schadenersatz. Dem gibt die Richterin statt und verurteilt R. und B. schliesslich zu jeweils 8 Monaten auf Bewährung.

Beute angeblich nur gefunden

Als letzter Angeklagter tritt an diesem Nachmittag in Saal 6.01 der 22-jährige S. ans Mikrofon, ein Algerier in Jogginghose und einem Sweatshirt mit der Aufschrift «New Limits». Er steht vornübergebeugt und macht den Eindruck, als könne er sich nur mühsam auf den Beinen halten. Seine Antworten sind so genuschelt, dass die Richterin immer wieder nachfragen muss.

S. ist obdachlos und vorbestraft, unter anderem wegen Diebstahls. Seit 2024 besteht gegen ihn zudem ein gerichtliches Aufenthaltsverbot für Frankreich. Dennoch ist er geblieben. Nun wird ihm unter anderem vorgeworfen, in der Krawallnacht einen Motorradhelm gestohlen zu haben. Zunächst habe S. behauptet, die Sachen nur gefunden zu haben, berichtet der Staatsanwalt. Wie es wohl komme, dass der Angeklagte ständig solche Funde mache, fragt er spöttisch. «Mir passiert so etwas nie.» Erst später habe der Algerier die Tat eingeräumt.

Der Staatsanwalt fordert 6 Monate Haft, das Gericht wird dem später folgen. Ob er noch etwas hinzufügen wolle, fragt die Richterin. Der junge Mann, dem das Sprechen zuvor schwerfiel, sagt deutlich: «Ich werde schweigen.»

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Source: Neue Zürcher Zeitung · Daniel Steinvorth

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