Wie funktioniert «bilingue» in Freiburg? Der Kanton legt erstmals Regeln für zweisprachige Gemeinden fest

Das Parlament hat ein Gesetz über die Amtssprachen verabschiedet. Es ist aber vor allem für die Stadt Freiburg gedacht.

Annegret Mathari, Freiburg24.10.2026, 05.30 Uhr

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Auf dem Schild am Bahnhof steht sowohl der französische als auch der deutsche Ortsname. Die SBB änderten das Schild im Jahr 2012, nachdem die deutschsprachige Minderheit der Stadt und des Kantons dies jahrelang gefordert hatte.

Auf dem Schild am Bahnhof steht sowohl der französische als auch der deutsche Ortsname. Die SBB änderten das Schild im Jahr 2012, nachdem die deutschsprachige Minderheit der Stadt und des Kantons dies jahrelang gefordert hatte.

Peter Klaunzer / Keystone

In Freiburg kann eine Gemeinde künftig über die Einführung einer zweiten Amtssprache abstimmen, sofern der Anteil der sprachlichen Minderheit während der vergangenen 25 Jahre mindestens 10 Prozent betrug. Das besagt ein neues Gesetz, das der Grosse Rat in einer dreitägigen Debatte verabschiedet hat.

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Einer der grössten Knackpunkte war der Prozentsatz, der die «bedeutende angestammte sprachliche Minderheit» definieren soll. Ab dieser Schwelle dürfen sich Gemeinden als «zweisprachig» bezeichnen. Das Parlament folgte schliesslich dem Vorschlag des Staatsrats. Damit haben 12 der insgesamt 121 Gemeinden Anspruch auf diesen Status, bei einer Schwelle von 20 Prozent wären es nur 2.

Staatsrat Didier Castella (FDP), der für die Institutionen zuständig ist, bezeichnete den Entscheid als «historischen Schritt» und «ein starkes Signal». Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird zunächst für jede Gemeinde stillschweigend eine offizielle Amtssprache festgelegt. Die Gemeinden können dann innert drei Jahren eine Urnenabstimmung durchführen. Die Gemeinden Courgevaux und Courtepin im Seebezirk sind von einer Volksabstimmung ausgenommen. Sie haben bereits seit mehreren Jahrzehnten Französisch und Deutsch als Amtssprachen und können diese beibehalten. Das Gesetz sieht zudem eine finanzielle Unterstützung für zweisprachige Gemeinden vor.

Für die Stadt Freiburg

Aus Sicht von Bernhard Altermatt, Mitte-Politiker und Vizepräsident des Grossen Rates, wurde das Gesetz vor allem für die Stadt Freiburg gemacht. Die Stadt hat keine offizielle Amtssprache, obwohl sie beide Sprachen, Französisch und Deutsch, schon immer anwendete.

Altermatt ist auch Historiker und Präsident des Vereins zur Förderung der Zweisprachigkeit «Fribourg Freiburg Bilingue». Er hat ein Buch über die Entwicklung der Zweisprachigkeit im politischen Diskurs veröffentlicht. Der Kanton Freiburg verkörpere seit seiner Gründung eine Brücke zwischen der Deutschschweiz und der Romandie, sagt er. Der Kanton habe jedoch nie festgelegt, welche Gemeinden und Bezirke zweisprachig seien.

«Man ging pragmatisch vor», sagt Altermatt. Seit der moderne Staat 1848 entstanden sei, habe sich jeweils die Frage gestellt, wie Deutsch und Französisch auf dem Territorium verteilt seien, welcher Name für eine Gemeinde verwendet werde oder welche Schulsprachen anerkannt seien.

Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich ein Bewusstsein dafür entwickelt, dass die Zweisprachigkeit eine ungelöste Frage ist. Anfang der neunziger Jahre wurden Französisch und Deutsch in der Kantonsverfassung gleichgestellt und auch in der neuen Verfassung von 2004 übernommen. Dies blieb jedoch auf der symbolischen Ebene und wurde nicht umgesetzt, da die Definition einer zweisprachigen Gemeinde eine heikle Frage war. Während die einen auf ein harmonischeres Zusammenleben hofften, befürchteten die anderen, dass sich damit die Sprachgrenzen verschieben könnten.

«Die soziogeografische Realität zeigt, dass es zweisprachige Gemeinden gibt», betont Altermatt. Hintergrund der Ängste vor einer zunehmenden sprachlichen Germanisierung des mehrheitlich frankofonen Kantons sei ab den sechziger bis in die achtziger Jahre die Jura-Frage gewesen. Aber in den neunziger Jahren sei diese ethnolinguistische Sicht weitgehend verschwunden.

Positive Wahrnehmung

Seit gut dreissig Jahren findet ein Wandel in der gesellschaftlichen Wahrnehmung der Zweisprachigkeit statt. Diese werde von beiden Seiten als verankerte Realität wahrgenommen, sagt Altermatt. Die Gesellschaft sehe die Zweisprachigkeit als positiven Wert sowie als Chance auf politischer und kultureller Ebene wie auch in beruflicher Hinsicht.

Das Sprachengesetz ist laut Altermatt nötig, damit die Stadt Freiburg die Zweisprachigkeit endlich offiziell anerkenne. Die anderen Gemeinden, die damit Anspruch auf ihre Zweisprachigkeit hätten, wollten das Gesetz grösstenteils nicht. Das Freiburger Stadtparlament habe die Anerkennung der Zweisprachigkeit in den vergangenen 25 Jahren wiederholt gefordert. Doch die Stadtregierung habe nie den Mut dazu gehabt, obwohl jede Gemeinde in der Schweiz aufgrund der kommunalen Autonomie ihre eigene Sprachpolitik machen könne.

Tatsächlich werden Französisch und Deutsch in der Stadt Freiburg schon lange als Amtssprachen angewendet. Daher hat das Gesetz vor allem symbolischen Wert und war für den sprachlichen Brückenkanton Freiburg schon längst überfällig. Allerdings bürokratisiert es auch unnötig. Altermatt gibt zudem zu bedenken, dass mit dem Gesetz die kommunale Autonomie der Sprachenpolitik entfalle, da nun alle Gemeinden ihre Amtssprache(n) innert einer bestimmten Frist beim Kanton anmelden müssten. Die Schwelle einer Minderheit von 10 Prozent hält er für vertretbar. Denn die Schweiz anerkenne Italienisch und Rätoromanisch als nationale Sprachen von Minderheiten, die je weniger als 10 Prozent der Bevölkerung umfassten.

Mögliches Referendum

Die Organisation Communauté Romande du Pays de Fribourg (CRPF), die sich für die Interessen und Rechte des frankofonen Bevölkerungsteils einsetzt, befürchtet, dass die Sprachgrenzen durch das Gesetz geändert würden. Der Westschweizer Teil des Kantons müsse frankofon bleiben, betonte der CRPF-Präsident Antoine Geinoz auf Anfrage.

Laut der CRPF verstösst das Gesetz gegen die Verfassungen von Kanton und Bund. Beide sehen vor, dass die traditionelle territoriale Verteilung der Sprachen beibehalten wird. Im Übrigen hält die CRPF 10 Prozent der Einwohner einer Gemeinde für zu gering, um eine wichtige Minderheit zu sein. Die Organisation prüft nun die Möglichkeit, das Referendum gegen das Gesetz zu ergreifen oder beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen.

Altermatt würde ein Referendum begrüssen, weil das Gesetz damit die demokratische Legitimität der Bevölkerung hätte.

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Source: Neue Zürcher Zeitung · Annegret Mathari, Freiburg

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