Um die Sicherheit der Schweiz zu stärken: Bundesrat soll Gruppen wie Hamas und Hizbullah schneller verbieten können

Will die Schweiz eine Terrororganisation verbieten, muss sie jeweils ein Spezialgesetz erlassen. Doch präzise Kriterien fehlen, zudem ist dieser Weg langwierig. Nun zeichnet sich ein Systemwechsel ab.

03.11.2026, 16.30 Uhr

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Bundesrat Beat Jans kündigte 2024 ein Verbot der Hamas an.

Bundesrat Beat Jans kündigte 2024 ein Verbot der Hamas an.

Peter Klaunzer / Keystone

Soll die Schweiz die Hamas verbieten? Den Hizbullah? Die Huthi? Seit die Hamas vor dreieinhalb Jahren Israel angegriffen hat, wird die Politik regelmässig mit der Frage konfrontiert, ob Terrororganisationen, die im Nahen Osten aktiv sind, auch hierzulande verboten werden sollen. Mit der Hamas haben der Bundesrat und das Parlament dies bereits getan. Das erwies sich allerdings als viel komplizierter als erwartet: Es dauerte fast anderthalb Jahre, bis ein von Justizminister Beat Jans 2024 angekündigtes Hamas-Verbot endlich in Kraft war.

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Von solchen Verboten erhofft sich die Politik gleich mehrere Effekte: Der vielleicht markanteste besteht in einem Effizienzgewinn bei der Strafverfolgung: Wer eine terroristische Organisation unterstützt, kann zwar schon heute bestraft werden. Das Gericht muss aber beweisen, dass es sich um eine Terrororganisation handelt, was nicht ganz einfach ist. Wenn eine Gruppe per Gesetz als terroristisch definiert wird, wird dem Gericht diese Last abgenommen.

Ganz ähnlich verhält es sich mit Einreiseverboten für Unterstützer der Organisationen. Solche präventivpolizeilichen Massnahmen werden rechtlich besser abgestützt und können schneller erlassen werden, wenn die betroffenen Personen einer verbotenen Organisation angehören. Wenn eine Gruppierung als Terrororganisation eingestuft wird, müssen Finanzintermediäre ausserdem zwingend Verschiebungen von Vermögenswerten zu deren Gunsten melden. Ein Verbot einer terroristischen Organisation hat also nicht nur symbolische Wirkung.

Heutige Gesetzesvorschrift ist kaum praktikabel

Bisher mussten dafür jeweils spezielle Gesetzesbestimmungen erlassen werden. Doch dieses Vorgehen ist langwierig. Zudem ist nicht wirklich klar, nach welchen Kriterien solche Verbote verhängt werden sollen. Derzeit wird beispielsweise diskutiert, ob auch der Hizbullah untersagt werden soll, was sich politisch allerdings als umstrittener als das Hamas-Verbot erweist. Die Grünen lehnen ein Verbot ab, die SP ist zurückhaltend und betont, ein Verbot des Hizbullah dürfe die Rolle der Schweiz als humanitäre und friedenspolitische Akteurin nicht schwächen.

Jetzt schlägt der Ständerat ein ganz neues Verfahren vor, dem die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates bereits zugestimmt hat. Die CH-Media-Zeitungen berichteten zuerst darüber. Dafür soll das Nachrichtendienstgesetz (NDG) angepasst werden, das derzeit ohnehin revidiert wird. Denn das heutige System sei «aufwendiger, zeitintensiver und in einer dynamischen Bedrohungslage nicht effizient», erklärte der Glarner Ständerat Mathias Zopfi in der Debatte. Es gehe darum, die Sicherheit der Schweiz zu stärken.

Zwar enthält das NDG schon heute eine Verbotsnorm, doch sie ist nicht brauchbar. Sie ist so eng formuliert, dass die Schweiz nicht von sich aus handeln kann: Der Bundesrat darf Organisationen nur dann verbieten, wenn die Uno einen Verbots- oder Sanktionsbeschluss gefällt hat. Schon die Formulierung ist unglücklich, weil die Uno gar keine Verbotsbeschlüsse fällt. Sanktionsbeschlüsse kommen ebenfalls äusserst selten vor. Weder bei der Hamas noch beim Hizbullah war dies der Fall. Bisher kam das Organisationsverbot gemäss NDG deshalb nur bei der al-Kaida, dem IS sowie bei verwandten Organisationen zur Anwendung.

Ein Widerspruch zur schweizerischen Tradition?

Die Schweiz tut sich mit dem Verbot von terroristischen und staatsgefährdenden Organisationen allerdings schon seit je schwer. Scharf eingefahren sind die Schweizer Behörden vor allem in Krisenzeiten: Während des Zweiten Weltkriegs griff der Bundesrat mehrmals zu Verboten. Gestützt auf das sogenannte Vollmachtenregime, untersagte er verschiedene links- und rechtsextreme Gruppen. Schon damals liefen liberale Juristen Sturm gegen diese massiven Eingriffe. Der berühmte Staatsrechtsprofessor Zaccaria Giacometti erkannte darin sogar einen Verfassungsbruch.

Dazu passt, dass in der Schweiz – anders als in Deutschland – auch kaum ernsthaft über Parteienverbote diskutiert wird. Der Bundesrat hat in der Vergangenheit immer wieder betont, dass solche Verbote einen Widerspruch zur «schweizerischen Tradition» darstellten. Auch die Angst, von aussen unter Druck zu geraten, gewisse Organisationen zu verbieten, spielte dabei eine Rolle. Als der Ständerat im Frühjahr über die geplante NDG-Revision debattierte, meldete Verteidigungsminister Martin Pfister bezeichnenderweise ebenfalls Bedenken an.

Nach dem Willen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollen Organisationsverbote in Zukunft nicht nur gestützt auf einen Uno-Beschluss verhängt werden können, sondern auch, wenn eine bestimmte Gruppierung eine schwere Bedrohung für die Sicherheit der Schweiz darstellt. Ein Spezialgesetz wäre nicht mehr nötig. Für einen solchen Systemwechsel sprechen sich unter anderem die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) und zahlreiche Kantone aus.

Allzu stark soll die Hürde für Verbote aber nicht gesenkt werden, wenn es nach dem Willen des Parlamentes geht. Die Bedrohung muss deshalb gemäss dem Vorschlag des Ständerates ähnlich gross sein wie diejenige, die von Gruppierungen auf der Uno-Sanktionsliste ausgeht, also beispielsweise dem IS oder der al-Kaida. Zudem soll der Bundesrat vor einem solchen Beschluss die Parlamentskommissionen konsultieren, die für die Sicherheitspolitik zuständig sind. Schon im Dezember könnte der Nationalrat dies beschliessen – unabhängig davon, was der Bundesrat vorhat.

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Source: Neue Zürcher Zeitung · Daniel Gerny

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