Auf der Rosengartenstrasse wird Tempo 30 nicht eingeführt. Der neue Stadtrat hat offensichtlich keine Lust mehr auf Streit mit dem Kanton.

28.10.2026, 17.00 Uhr

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Tempo 30 und Fussgängerstreifen: Mit diesem Alternativkonzept zum Rosengartentunnel machte Rot-Grün einst Stimmung gegen den Tunnelbau. Nun bleibt davon so gut wie nichts übrig.

Tempo 30 und Fussgängerstreifen: Mit diesem Alternativkonzept zum Rosengartentunnel machte Rot-Grün einst Stimmung gegen den Tunnelbau. Nun bleibt davon so gut wie nichts übrig.

Gaëtan Bally / Keystone

Jahrelang war die Rosengartenstrasse Objekt eines zähen Ringens. Es ging um Tempo 30 auf der wichtigsten Einfallsachse im Norden von Zürich mit täglich rund 55 000 Autos. Aber auch darum, wer in Verkehrsfragen das Sagen haben soll.

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Auf der einen Seite stand der rot-grüne Stadtrat, auf der anderen die bürgerliche Kantonsregierung. Jetzt gibt die Stadt unvermittelt auf.

Lediglich ein Scheinsieg für die Stadt

Fünf Jahre ist es her, dass der Zürcher Stadtrat die Einführung des Niedrigtempos aus Lärmschutzgründen verkündete. Entlang der Achse lebten Tausende von Anwohnern über dem Lärmimmissionsgrenzwert, lautete die Begründung. Damals meinte der Stadtrat, dies in Eigenregie tun zu können.

Doch bald zeigte sich, dass er irrte. Die Kantonspolizei verweigerte ihre Zustimmung. Die Stadt habe die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Strasse ungenügend geprüft, befand die Kapo.

Simone Brander, Zürcher Stadträtin (SP).

Simone Brander, Zürcher Stadträtin (SP).

PD

Zwar untermauerte die Stadt ihren Entscheid mit einem Gutachten. Doch die Kantonspolizei hielt dieses für mangelhaft: Die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss, die Verlagerung des Verkehrs in die Quartiere und die Verzögerungen beim öffentlichen Verkehr würden unzureichend berücksichtigt.

Jahrelang herrschte Stillstand. Bis in diesem Frühling der Stadtrat vor dem Zürcher Verwaltungsgericht einen Erfolg errang: Über die Beschwerde der Stadt solle nicht die Sicherheitsdirektion entscheiden, sondern der Gesamtregierungsrat.

Doch dies entpuppte sich als Scheinsieg. Im September entschied der Gesamtregierungsrat nämlich gegen die Stadt. Und jetzt verzichtet der Stadtrat auf einen juristischen Weiterzug.

Die Stadtregierung schreibt am Mittwoch: «Der Stadtrat bedauert, dass sich der Regierungsrat gegen Tempo 30 ausgesprochen hat. Das Lärmproblem bleibt damit weiterhin ungelöst.» Aber er schätze die Erfolgsaussichten vor Gericht «als gering» ein. Die Stadt werde nun das weitere Vorgehen prüfen. Tempo 30 bleibe «weiterhin das Ziel».

Kämpferisch gibt sich die Stadt lediglich noch in einer Causa, nämlich bezüglich des Baus von zwei neuen Fussgängerstreifen mit Lichtsignalanlagen über die Rosengartenstrasse. Auch dies hatte der Regierungsrat im September abgelehnt.

Die Lichtsignale stellten einen Eingriff in ein bereits heute komplexes Verkehrssystem dar, so die Kantonsregierung. Sie behinderten den Verkehrsfluss und stellten ein neues Risiko dar für Rückstaus auf der Strasse. Diesen Entscheid zieht die Stadt weiter: Der Regierungsrat gehe auf die Behindertengerechtigkeit überhaupt nicht ein. Und die Fussgängerstreifen würden den öV nicht stören, sondern bevorzugen.

Der zweite Rückzug innert kurzer Zeit

Trotz diesem letzten Rechtsstreit verfestigt sich der Eindruck, dass dem Stadtrat unter dem neu gewählten Präsidenten Raphael Golta (SP) die Lust vergangen ist, mit dem Kanton – insbesondere mit der Sicherheitsdirektion unter Mario Fehr (parteilos) – zu streiten. Der Rosengarten ist bereits das zweite ehrgeizige Verkehrsprojekt von Anfang der zwanziger Jahre, das der Stadtrat innert kurzer Zeit beerdigt.

Erst kürzlich hat die Stadt das Ansinnen aufgegeben, auf der Bellerivestrasse zu Verkehrszwecken eine Fahrspur abzubauen. Dort hatte die Stadt mit einem wissenschaftlichen Verkehrsversuch testen wollen, ob eine Fahrspur dauerhaft gestrichen werden kann, um Platz für einen breiten Veloweg zu schaffen.

Die Wende im Dauerclinch zwischen Stadt und Kanton geht direkt auf die Mobilitätsinitiative zurück. Die kantonalen Stimmberechtigten haben sie vor rund einem Jahr angenommen. Sie hat den Städten Zürich und Winterthur die eigenständige Kompetenz für Tempolimits auf Hauptverkehrsachsen entzogen und die alleinige Bewilligungshoheit an den Kanton übertragen.

Zwar hat sich die Stadt auch dagegen juristisch gewehrt, in diesem Fall mit einer direkten Beschwerde ans Bundesgericht. Der Entscheid steht noch aus. Doch offensichtlich setzt die Stadt keine grossen Hoffnungen auf einen Triumph vor dem höchsten Gericht. Sonst würde sie in den umstrittenen Fällen Rosengarten und Bellerivestrasse kaum klein beigeben.

Die SP-Stadträtin und Verkehrsministerin Simone Brander will von einem Nachgeben allerdings nichts wissen. Sie sagt gegenüber der NZZ: «Natürlich respektieren wir die neuen Zuständigkeiten. Aber beim Rosengarten geben wir nicht auf, sondern nehmen einen neuen Anlauf.» Es habe dort verfahrenstechnische Probleme gegeben. Am Willen zu Tempo 30 am Rosengarten halte man fest – und werde demnächst ein neues Gesuch an die Kantonspolizei stellen. Und bezüglich der beiden Fussgängerstreifen krebse man schon gar nicht zurück.

Diese Fussgängerstreifen sind die letzten konkreten Überbleibsel einer einst gross propagierten Idee. Rot-Grün hatte Tempo 30 und Fussgängerstreifen 2020 nämlich als «stadtverträgliche Varianten» zum Rosengartentunnel verkauft.

Dafür machte sich unter anderem die heutige Tiefbauvorsteherin Brander, damals noch Gemeinderätin und Quartieranwohnerin, stark. Mit Erfolg: Die kantonalen Stimmberechtigten lehnten den Tunnel ab. Der Plan des Kantons zum Lärmschutz war damit hinfällig.

Wie sich jetzt zeigt, bleibt auch von der damals propagierten Alternative so gut wie nichts übrig.

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Source: Neue Zürcher Zeitung · Michael von Ledebur

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