Bei der Jahresversammlung einer Aargauer Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft wird über die Verlängerung eines richterlichen Verbots abgestimmt. 16 der Anwesenden stimmen dafür, 15 dagegen, eine Person enthält sich der Stimme. Trotzdem protokolliert die Verwaltung, die Vorlage sei abgelehnt worden. Die unterlegenden Stockwerkeigentümer verstehen das nicht. SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet die wichtigsten Fragen.
Gabriela Baumgartner
Rechtsexpertin
Gabriela Baumgartner ist Juristin und arbeitet als Redaktorin der Konsumentensendungen «Kassensturz» und «Espresso» bei Schweizer Radio und Fernsehen SRF.
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Was gilt bei Abstimmungen bei Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften?
Laut Gesetz werden Beschlüsse von Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften mit der Mehrheit der anwesenden oder der vertretenen Mitglieder gefasst. Bei 32 Mitgliedern sind demnach 17 Ja-Stimmen für eine Annahme eines Vorschlages nötig.
Wie zählen Enthaltungen?
Enthaltungen wirken sich faktisch wie Nein-Stimmen aus. Dies, weil die Enthaltungen für die Berechnung des Mehrs als anwesend gezählt werden. Im obigen Beispiel heisst das: Bei 32 anwesenden Mitgliedern sind für die Annahme einer Vorlage nach wie vor 17 Ja-Stimmen nötig. Faktisch wirken sich die Enthaltungen also wie Nein-Stimmen aus.
Darf ein Reglement andere Vorgaben machen?
Ja. Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Reglement für Abstimmungen in einer Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft von diesem Grundsatz abweichen darf. Und das ist in unserem Beispiel der Fall.
Was gilt nun im konkreten Beispiel?
Im Reglement heisst es, dass Entscheide von der Mehrheit der «stimmenden Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft» gefällt werden. Nach dieser Formulierung reicht eine einfache Zahlenmehrheit: Bei 31 abgegebenen Stimmen wären also 16 Stimmen für eine Annahme der Vorlage nötig. Die Enthaltungen zählen nicht zu den abgegebenen Stimmen und wirken sich entsprechend nicht als Nein-Stimmen aus. Fazit: Der Verwalter hat das Resultat der Abstimmung falsch protokolliert. Die stimmenden Mitglieder haben der Verlängerung des richterlichen Verbots zugestimmt.
Anträge im Stockwerkeigentum
Können Beschlüsse einer Stockwerkeigentümer-Versammlung angefochten werden?
Mitglieder können die Beschlüsse ihrer Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft innerhalb eines Monats bei Gericht anfechten, wenn diese gegen das Reglement oder gegen das Gesetz verstossen. Bis zum Urteil bleibt der Beschluss allerdings gültig und kann umgesetzt werden.
Source: SRF · Gabriela Baumgartner
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