Spektakuläre Wende im Prozess gegen einen weissrussischen Helfer des Lukaschenko-Regimes: Juri Garawski wird von Kantonsgericht St. Gallen wegen Verschwindenlassens verurteilt

Im erstinstanzlichen Verfahren war der Weissrusse in Rorschach mangels Glaubwürdigkeit freigesprochen worden. Nun erhält er eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

26.10.2026, 10.48 Uhr

2 Leseminuten


Juri Garawski im September auf dem Weg ins St. Galler Kantonsgericht.

Juri Garawski im September auf dem Weg ins St. Galler Kantonsgericht.

Micahel Schmid / Keystone

Das Kantonsgericht St. Gallen hat am Montag den Weissrussen Juri Garawski überraschend schuldig gesprochen. Ihm wird der Tatbestand des «Verschwindenlassens» des weissrussischen Regimekritikers Anatoli Krasowski angelastet. Im Fall des ebenso verschwundenen und ermordeten einstigen Innenministers Juri Sacharenko sprach das Gericht Garawski frei. Die Begründung zur zweijährigen Freiheitsstrafe, die auf Bewährung ausgesprochen wurde, steht noch aus.

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Die Geschichte rund um Juri Garawski gehört zu den spektakulärsten Gerichtsfällen der letzten Jahre. Im Mai 1999 verschwand der ehemalige Innenminister Juri Sacharenko spurlos aus dem Zentrum von Minsk. Sacharenko, der sich Mitte der 1990er-Jahre von Präsident Alexander Lukaschenko abgewandt und der Opposition angeschlossen hatte, galt als einer der gefährlichsten Widersacher des Regimes. Wenige Monate später, im September 1999, wurden zwei weitere Oppositionspolitiker entführt. Bis heute wurden weder ihre Leichen gefunden noch die Verbrechen offiziell aufgeklärt. Ein Untersuchungsbericht des Europarates aus dem Jahr 2004 kam allerdings zum Schluss, dass die Spuren der Entführungen direkt in die Minsker Machtzentrale führen.

Jahrzehntelang herrschte Schweigen über das Schicksal der Regimekritiker. Dies änderte sich im Oktober 2018, als Juri Garawski in die Schweiz flüchtete. Garawski, der behauptete, ein ehemaliger Angehöriger der weissrussischen Spezialeinheit SOBR zu sein, stellte in der Schweiz ein Asylgesuch. Bei Befragungen durch das Staatssekretariat für Migration sagte er, bei den Entführungen und Exekutionen der drei Männer im Auftrag seines Kommandanten persönlich dabei gewesen zu sein. Garawski nannte Tatorte, Beteiligte sowie exakte Abläufe. Gleichzeitig blieben seine Motive rätselhaft: Während er selbst Reue geltend machte, vermuteten die Behörden ein Kalkül, um sich als Kronzeuge ein Bleiberecht in der Schweiz zu sichern.

Vor drei Jahren wurde Garawski für seine angebliche Taten angeklagt. Der Tatbestand des «Verschwindenlassens» erlaubt es, Verbrechen auch dann zu verfolgen, wenn weder Opfer noch Täter Schweizer sind und die Tat im Ausland begangen wurde. Doch die Hürden sind hoch: Das Gesetz verlangt jedoch den Nachweis, dass der Täter im Auftrag oder mit Billigung eines Staates gehandelt hat. Eine Verurteilung Garawskis bedeutet deshalb, dass  erstmals gerichtlich festgestellt wird, dass das Regime des weissrussichen Präsidenten Lukaschenko für die Beseitigung der Oppositionellen verantwortlich ist.

Beim erstinstanzlichen Verfahren vor dem Kreisgericht Rorschach im September 2023 verstrickte sich Garawski in gravierende Widersprüche bezüglich Fahrzeugen, Waffen und Lichtverhältnissen. Das Gericht sprach ihn daraufhin mangels Glaubwürdigkeit frei. Im anschliessenden Berufungsverfahren vor dem Kantonsgericht St. Gallen belegte ein Gutachten allerdings über tausend Übersetzungsfehler im erstinstanzlichen Prozess. Das Kantonsgericht wertete die Aussagen Garwaskis von damals deshalb als nicht verlässlich.

Die schriftliche Begründung erfolgt später.

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Source: Neue Zürcher Zeitung · Daniel Gerny

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