Kommentar

Flut von unnötigen Volksabstimmungen in der Schweiz: Die Musterdemokraten müssen über die Bücher

Die Abstimmungsvorlagen vom 29. November werfen demokratiepolitische Fragen auf: Bei Volksinitiativen häufen sich Verbote und unrealistische Versprechungen – und das hemmungslose Politmarketing der Parteien überlastet das System.

04.11.2026, 05.35 Uhr

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Der Blick über die Grenze gibt den Schweizerinnen und Schweizern wieder einmal Anlass zur Selbstbestätigung. In Frankreich brennen die Städte. In Deutschland sorgt der Aufstieg der Extreme für Blockaden. Grossbritannien gibt inzwischen doppelt so viel für die Bedienung seiner Schuldzinsen aus wie für die Verteidigung. Die Schweiz hingegen erscheint als Hort der Stabilität: Die Inflation ist tief, die Staatsfinanzen sind im Lot. Das SRG-Wahlbarometer lässt für die Nationalratswahlen 2027 nur derart geringfügige Veränderungen der Parteienstärken erwarten, dass die prozentualen Verschiebungen noch kleiner sind als die Fehlermarge der Umfrage.

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Bei der Suche nach den Gründen landet man schnell bei der direkten Demokratie, die in der Schweiz den Status einer Staatsreligion geniesst. Mit gutem Grund: Die regelmässigen Volksabstimmungen fördern die öffentliche Debatte und die finanzpolitische Disziplin, sie bringen unbequeme Fragen aufs Tapet und sorgen dafür, dass Grundsatzentscheide breiter akzeptiert werden. Und doch kann man beim Blick auf den Abstimmungssonntag vom 29. November ins Grübeln geraten. Gleich drei der vier eidgenössischen Vorlagen werfen die ketzerische Frage auf, wie gut die Volksrechte aus dem 19. Jahrhundert auch im 21. Jahrhundert noch funktionieren.

Unverfrorenes Politmarketing

Die Volksinitiative gibt der Zivilgesellschaft die Möglichkeit, Themen vorzubringen, die die institutionelle Politik nicht erkennt oder vernachlässigt. Vertreter der Parteien hingegen werden vom Volk in die Parlamente gewählt, damit sie ihre Anliegen primär dort umsetzen und nötigenfalls gutschweizerische Kompromisse schmieden. Inzwischen sind es aber vor allem die Parteien, die die Volksrechte für ihr Politmarketing nutzen. Rechnet man den kommenden Abstimmungssonntag mit ein, kamen in der laufenden Legislatur sechzehn Volksinitiativen an die Urne. Mehr als zwei Drittel stammen aus der Küche der Parteien, ihrer Jugendverbände oder der von ihnen kontrollierten Komitees.

In den letzten Monaten dominierten die SVP-Initiativen für eine Obergrenze der Bevölkerung, für eine rigide Neutralität und für die Halbierung der SRG-Gebühren die Debatte. Derweil hat die SP eine «Referendumslegislatur» ausgerufen. Allein im Oktober reichten Vertreter der Partei mit Alliierten drei Referenden ein – gegen die Aufhebung des AKW-Verbots, die Aushebelung kantonaler Mindestlöhne und das Freihandelsabkommen mit Malaysia. Dazu wären jeweils 50 000 Unterschriften nötig. Um die Schlagkraft ihrer Maschinerie zu demonstrieren, reicht die SP aber oft mehr als 100 000 Unterschriften ein – so viele wären für das Zustandekommen einer Volksinitiative erforderlich.

Dass die Mitte und die FDP das direktdemokratische Agenda-Setting nicht den Polparteien überlassen wollen, ist verständlich. Doch im Interesse der Bevölkerung ist das immer unverfrorenere Politmarketing aller Parteien nicht. Kein Normalsterblicher versteht, warum das Volk am 29. November über die Fairness-Initiative der Mitte und damit schon wieder über die Heiratsstrafe abstimmen muss. Wurde diese nicht gerade erst im Frühling bei der Abstimmung über die Individualbesteuerung abgeschafft? Bundesbern hätte eine Lösung finden müssen, damit das Volk gleichzeitig über die Mitte-Initiative und den FDP-Vorschlag abstimmen kann. Dass nun bei einem Ja zur Fairness-Initiative ein administratives Chaos mit widersprüchlichen Steuersystemen droht, ist Ausdruck eines Politikversagens.

Kaum Grenzen für Volksrechte

Fragen wirft auch das Referendum gegen die AHV-Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer auf. Hier liegt das Problem weniger bei der Referendumsvorlage vom 29. November als bei der Volksinitiative zur Einführung einer 13. AHV-Rente, die 2024 angenommen wurde. Damals behaupteten SP und Gewerkschaften, der Sozialausbau nach dem Giesskannenprinzip sei dank den hohen Reserven der AHV zu einem grossen Teil schon gedeckt. Nur zwei Jahre später sagt man den Stimmbürgern, dass zur Umsetzung des milliardenschweren Verfassungsauftrags nun doch bereits höhere Steuern nötig seien.

Die Volksrechte kennen in der Schweiz kaum Grenzen. Nur wenn eine Initiative die Einheit der Materie verletzt oder gegen zwingendes Völkerrecht verstösst, darf sie für ungültig erklärt werden. Darum hindert die Initianten nichts daran, dem Volk das Blaue vom Himmel zu versprechen. Wenn bei der Umsetzung finanzielle, völkerrechtliche oder praktische Schwierigkeiten auftauchen, kann man von der Seitenlinie zuschauen, wie das Parlament die Sache ausbadet, und gegebenenfalls die Missachtung des Volkswillens beklagen. Fakt ist, dass weder die Alpeninitiative noch die Ausschaffungsinitiative noch die Zweitwohnungsinitiative wortgetreu umgesetzt worden sind.

Dass das Volk über das Initiativrecht beschliessen darf, was es will, ist demokratietheoretisch erfreulich. Eine praktische Folge davon ist aber, dass inzwischen alle möglichen und unmöglichen Bestimmungen in der Bundesverfassung stehen. Zwar wurde die Hornkuh-Initiative 2018 abgelehnt. Dafür kannte oder kennt die Verfassung ein Absinthverbot, ein Jesuitenverbot, ein Minarettverbot, ein Tabakwerbeverbot und ein Verhüllungsverbot. Im Februar könnte ein Importverbot für Stopflebern dazukommen – und bereits im November ein Feuerwerksverbot.

Eigentlich illustriert die Feuerwerksinitiative die Vitalität der helvetischen Direktdemokratie. Der Initiant, ein Hundetrainer aus dem aargauischen Untersiggenthal, ärgerte sich darüber, dass Böllerbatterien seine Tiere aufschreckten. Er lancierte eine Volksinitiative für ein Verbot von lärmigen Feuerwerkskörpern – und traf damit einen Nerv. Ein von den Parteien ignoriertes Anliegen fand den Weg in die politische Arena.

Doch auch wer sich über die sinnlose Böllerei an Silvester ärgert und mit seinen Haustieren mitleidet, muss sich die Frage stellen, ob ein Feuerwerksverbot in der Verfassung zielführend ist. Neue Vorschriften gilt es nach Möglichkeit auf jener Staatsebene zu erlassen, die der Lebensrealität der Bürger am nächsten ist. Und wenn schon wäre ein nationales Verbot auf Gesetzesstufe weit besser aufgehoben als in der Verfassung. Doch hatte der Hundetrainer aus Untersiggenthal im direktdemokratischen Vorzeigeland Schweiz gar keine andere Möglichkeit, als sein Anliegen als Verfassungsinitiative zu lancieren. Eine Gesetzesinitiative, wie es sie in den Kantonen gibt, fehlt im Bundesrecht.

Wie viel kann das System verdauen?

Zwischen 2003 und 2009 gab es zwar eine allgemeine Volksinitiative, die dem Parlament die Möglichkeit gegeben hätte, ein Volksbegehren wahlweise in der Verfassung oder im Gesetz umzusetzen. Doch das Instrument blieb ein Papiertiger, da die Zahl der erforderlichen Unterschriften gleich hoch war wie bei der Verfassungsinitiative. Sieht man von der Erhöhung der Unterschriftenzahlen nach der Einführung des Frauenstimmrechts ab, hat sich daher an den direktdemokratischen Institutionen seit dem 19. Jahrhundert nichts verändert.

Bei der Einführung des fakultativen Referendums 1874 zählte die Schweiz 2,7 Millionen Einwohner. Heute zählt das Land allein 2,6 Millionen AHV-Rentner, und die Bevölkerung ist auf über 9 Millionen Einwohner angestiegen. Als 1891 das Instrument der Volksinitiative eingeführt wurde, waren für das Zustandekommen eines solchen Volksbegehrens die Unterschriften von 8 Prozent der gesamten Stimmbevölkerung notwendig. Heute reichen weniger als 1,8 Prozent.

Faktisch also sind die Hürden für die Volksrechte stark gesunken. In den 1970er Jahren kam im Schnitt weniger als eine Volksinitiative pro Jahr an die Urne. Im letzten Jahrzehnt waren es ungefähr vier, seit den Wahlen 2023 sogar fünf pro Jahr. Derweil nimmt die Aufmerksamkeit in Zeiten der Reizüberflutung durch Social Media ab. Und wenn pro Sonntag allein auf nationaler Ebene vier Vorlagen zur Abstimmung kommen, wird die Debatte immer oberflächlicher.

Die Schweizer Direktdemokratie ist ein Gesamtkunstwerk. Da dem Volk eine Art Oppositionsrolle zukommt, wird das Land von einer überparteilichen Konkordanzregierung regiert. Das verhindert ein Hüst und Hott von Regierungswechseln wie in Konkurrenzdemokratien. Doch muss der politische Betrieb die Flut von Initiativen und Referenden auch verdauen können. Mit Blick auf die jahrzehntelange Blockade in der Europapolitik, die Unterfinanzierung der Armee oder die Probleme der Sozialwerke hat man nicht den Eindruck, als ob der Schweiz derzeit viele grosse Würfe gelängen. Der Grat zwischen Stabilität und Reformstau ist jedenfalls schmal.

Womöglich wird der Markt auch diesen Überfluss regulieren, und die Stimmberechtigten reagieren mit vermehrter Abstinenz, wenn ihnen das direktdemokratische Spiel zu bunt wird. Spätestens im Zuge der Debatte über die Zulassung elektronischer Unterschriften (E-Collecting) stellt sich aber die Frage, ob die erforderliche Unterschriftenzahl für Volksinitiativen erhöht werden soll. Das wäre bedauerlich, da höhere Hürden nicht primär Parteien und finanzkräftige Organisationen treffen würden, sondern die Akteure der Zivilgesellschaft.

Dennoch muss eine kritische Reflexion über die Funktionsweise der Institutionen möglich sein, ohne dass man gleich als heimatmüder Volksfeind verunglimpft wird. Viel wäre bereits gewonnen, wenn die glühendsten Apostel der Direktdemokratie beim Gebrauch der Volksrechte etwas mehr Eigenverantwortung und Mässigung an den Tag legten.

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Source: Neue Zürcher Zeitung · Niklaus Nuspliger

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