SRF nimmt Stellung zur Berichterstattung des «Tages-Anzeigers» über die Verurteilung aus dem Jahr 1971 des 2011 verstorbenen SRF-Sportreporters Hans Jucker.
Der ehemalige und mittlerweile verstorbene SRF-Sportjournalist Hans Jucker wurde im Jahr 1971 wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Hans Jucker war von 1965 bis 2011 bei SRF tätig und verstarb kurz nach seiner Pensionierung im Jahr 2011.
SRF hat vor einigen Wochen Kenntnis von der Verurteilung erhalten und analysiert die vorliegenden Informationen sowie den damaligen Umgang von SRF als Arbeitgeberin mit dem Fall im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sorgfältig.
Aufgrund des grossen zeitlichen Abstands und der vorliegenden Informationen wird sich SRF die nötige Zeit für eine sorgfältige Aufarbeitung nehmen. Vor diesem Hintergrund wird eine externe Aufarbeitung des damaligen Umgangs von SRF als Arbeitgeberin mit dem Fall Jucker gestartet. SRF wird allfällige Erkenntnisse aus dem vorliegenden Fall nutzen, um die heute bestehenden Massnahmen zu prüfen und gegebenenfalls weiter zu stärken.
Mitgefühl gilt Opfern und Angehörigen
Roger Elsener, Direktor SRF: «SRF verurteilt jede Form von sexueller Gewalt sowie Verletzungen der persönlichen Integrität. Die Berichte über die damalige Verurteilung sowie die bekannt gewordenen Straftaten erschüttern uns und machen uns tief betroffen. Wir bedauern das Leid, das den Opfern zugefügt wurde. Unser Mitgefühl gilt ihnen und den Angehörigen.»
SRF distanziert sich in aller Form und mit aller Deutlichkeit von den gerichtlich dokumentierten Straftaten des mittlerweile verstorbenen ehemaligen Mitarbeiters. Diese Handlungen stehen nicht im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit bei SRF und in absolutem Widerspruch zu den Unternehmenswerten von SRF. SRF bekennt sich strikt zu einer Nulltoleranz-Politik gegenüber sexueller Gewalt sowie Verletzungen der persönlichen Integrität eines jeden Menschen.
Hans Jucker wurde für Straftaten ausserhalb seiner Arbeitstätigkeit bei SRF verurteilt. Für den Schutz der Mitarbeitenden hat SRF, wie auch die gesamte SRG, in den vergangenen Jahren diverse Massnahmen umgesetzt, darunter die Verabschiedung der Charta der Zusammenarbeit sowie ein nationales Reglement zum Schutz der persönlichen Integrität. Hierzu finden regelmässig Schulungen für alle Führungskräfte und Mitarbeitenden statt.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen interne Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung, darunter interne und externe Vertrauenspersonen sowie eine Whistleblowing-Plattform für anonyme Meldungen. Die Mitarbeitenden können über diese Angebote auch Sachverhalte melden, die keinen direkten Bezug zu ihrer Arbeitstätigkeit haben.
Löschung von Videoclips
Vor dem Hintergrund der bekannt gewordenen Verurteilung und der aktuellen Berichterstattung verzichtet SRF künftig auf die Publikation von Videoclips, die Hans Jucker als Kommentator in den Mittelpunkt stellen. Bereits publizierte Clips wurden zudem von den eigenen Plattformen sowie von den SRF-Kanälen auf Drittplattformen entfernt.
Als Teil der dokumentierten Programm- und Zeitgeschichte von SRF bleiben entsprechende Archivbeiträge weiterhin zugänglich. Dazu gehören etwa journalistische Berichte von Hans Jucker wie Zusammenfassungen von Sportereignissen oder kommentierte Wettkämpfe.
Source: SRF · 02.11.2026, 07:04
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