In der Pandemie gab es Applaus, jetzt wird es richtig teuer. Und das, obwohl von der Pflegeinitiative wenig übrig bleibt

Die Ständeratskommission kommt den Pflegenden bei der Umsetzung der Pflegeinitiative entgegen. Sie mildert den Vorschlag des Nationalrats leicht ab, teuer wird es trotzdem. Denn jetzt geht es um Arbeitszeiten und Löhne.

21.10.2026, 16.49 Uhr

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Die finanziellen Folgen der Pflegeinitiative sind kein kleiner Piks wie bei einer Impfung. Sie tun richtig weh.

Die finanziellen Folgen der Pflegeinitiative sind kein kleiner Piks wie bei einer Impfung. Sie tun richtig weh.

Annick Ramp
 / NZZ

Während der Corona-Pandemie applaudierten die Menschen den Pflegenden für ihre aussergewöhnliche Leistung in dieser Zeit. Und so war es auch wenig erstaunlich, dass die Bevölkerung die Pflegeinitiative im Jahr 2021 annahm. Mit respektablen 61 Prozent Ja-Stimmen.

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Fünf Jahre nach dem Abstimmungserfolg ist die Initiative nur teilweise umgesetzt. Mehr Geld für die Ausbildung fliesst zwar bereits seit Juli 2024, in der zweiten Etappe geht es nun um die berufliche Entwicklung – und vor allem um die Arbeitsbedingungen. Also um Löhne und Arbeitszeiten. SVP-, FDP- und gewisse Mitte-Nationalräte strichen den Gesetzesentwurf des Bundesrates letzten Frühling gnadenlos zusammen. Im Plenarsaal ging es zeitweise emotional zu.

Nun kommt die Ständeratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) den Pflegenden bei einigen Punkten wieder etwas entgegen.

Debatten über Details aus dem Pflegealltag

Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat mehr Pflegefachleute dazu bringen, dem Beruf länger treu zu bleiben. Der Fachkräftemangel ist eine Tatsache und die hohe Fluktuation verursacht Kosten. Krankenkassen, Pflegepersonal und Spitäler sind sich darüber ebenso einig wie Politiker von links bis rechts.

Der Bundesrat will daher die berufliche Weiterentwicklung erleichtern, indem er den Beruf der Pflegeexpertin in Advanced Practice Nursing genauer definiert. Vor allem aber geht es beim Gesetzesentwurf etwa um eine kürzere Höchstarbeitszeit, um Lohnzuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit oder um Entschädigungen, wenn sich der Dienstplan kurzfristig ändert.

Heute haben Pflegende bei regelmässiger Sonntagsarbeit keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Lohnzuschlag von 50 Prozent. Die meisten erhalten aber über Gesamtarbeitsverträge oder anderweitige betriebliche Regelungen fixe Stundenzulagen.

In Spitälern und Pflegeheimen ist zudem die Umkleidezeit ein ewiges Streitthema: Zählt sie zur Arbeitszeit oder nicht? Dass es selbst ein solch betriebliches Thema nach Bundesbern schafft, zeigt, in welchem Detaillierungsgrad die Parlamentarier über die Arbeitsbedingungen eines einzelnen Berufs debattieren.

Damit die Pflegenden und Parlamentarier bei den vielen Massnahmen den Überblick und die Kosten nicht aus den Augen verlieren, haben die Verbände Alliance Care und der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) online einen Rechner aufgeschaltet, der die Kosten pro Massnahme abbildet.

Die Zahlen stammen aus der aktuellsten Kostenschätzung des Bundes. Der Maximalvorschlag des Bundesrats würde rund 2,1 Milliarden Franken kosten. Beim Minimalvorschlag wären es immer noch fast 1,3 Milliarden Franken. Der Nationalrat strich die Vorschläge so zusammen, dass die Umsetzung der verbliebenen Massnahmen noch 670 Millionen Franken kosten würde.

Empfehlungen der Ständeratskommission

Folgt der Ständerat den Empfehlungen seiner Kommission, könnte die Pflegeinitiative wieder leicht teurer werden. So sollen die Pflegenden für die ersten sechs Sonn- und Feiertagsdienste mindestens 50 Prozent und danach mindestens 25 Prozent Lohnzuschlag bekommen. Der Bundesrat wollte generell 50 Prozent, der Nationalrat 25 Prozent. Die SGK-S empfiehlt nun einen Mittelweg.

Zudem will sie die Anrechnung und den Ausgleich von Bereitschafts- und Pikettdienst im Gesetz regeln, anstatt dem Bundesrat eine solche Regelungskompetenz zu übertragen. Damit widerspricht sie dem Bundesrat und dem Nationalrat. Eine Regelung im Gesetz bedeutet für die Pflegenden mehr Rechtssicherheit, als wenn der Bundesrat situativ entscheidet. Der Bereitschaftsdienst soll ausserdem als Arbeitszeit gelten und zum regulären Lohn vergütet werden.

In den meisten Punkten, welche die Ständeratskommission bis jetzt besprochen hat, folgt sie aber dem Nationalrat. Zum Beispiel bei der wöchentlichen Normalarbeitszeit. Sie soll auf maximal 42 Stunden festgelegt werden. Der Bundesrat soll keine Kompetenz erhalten, diesen Höchstwert auf bis zu 40 Stunden zu senken. Es sei den Sozialpartnern aber überlassen, allenfalls eine kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit zu vereinbaren, schreibt die Kommission.

Wie bereits der Nationalrat spricht sich auch die SGK-S dafür aus, dass der Bundesrat einen höheren Mindestausgleich für Nachtarbeit festlegen kann, sofern dies zum Schutz der Mitarbeitenden erforderlich ist.

Die Kommission verlangt von der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung zu klären, was die Folgen wären, wenn man die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden senken würde. Zudem soll sie verschiedene Vorschläge zum Ausgleich von Überstunden prüfen.

Misere um Pflegeverband Alliance Care

Für die Pflegeverbände sind die Empfehlungen der Kommission ein kleiner Lichtblick in einer turbulenten Zeit. Letzte Woche musste der Dachverband Alliance Care Konkurs anmelden. Zu ambitioniert war das Ziel, gewisse Aufgaben der verschiedenen Pflegeverbände in einem nationalen Dachverband zu zentralisieren.

Yvonne Ribi, die Direktorin von Alliance Care, zog die Konsequenzen und trat zurück. Für die politische Arbeit ist das ein herber Rückschlag, schliesslich war Ribi in der Deutschschweiz das Gesicht der Pflegeinitiative. Sie war an allen Gesprächen mit Parlamentariern, Verbänden und der Gesundheitsdirektorenkonferenz beteiligt. Bis sich eine neue Person etablieren kann, wird es eine Weile dauern.

Für Kontinuität sorgt der Politikberater Walter Stüdeli von Köhler, Stüdeli & Partner. Er ist bereits seit 2016 vom SBK mandatiert und weibelt in Bern für eine vorteilhafte Umsetzung der Pflegeinitiative für die Pflegenden. Der SBK wird das Mandat auch künftig weiterführen, einfach ohne Alliance Care, schreibt der Verband.

Für Walter Stüdeli gehen die Empfehlungen aus dem Ständerat in eine gute Richtung. Er sagt: «Das Streichkonzert des Nationalrats ging zu weit. Gut, dass die Ständeratskommission das wieder etwas auszubalancieren versucht.» Geld für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege auszugeben, sei gut investiertes Geld. Damit könnten mittelfristig Gesundheitskosten gespart werden.

Je höher die Fluktuation, desto höher sind die Kosten für die Rekrutierung von neuem Personal. Laut Schätzungen des Bundes kostet jede vakante Stelle in der Pflege sechs bis neun Monatslöhne. Im Jahr 2023 dürften Kosten von zwei bis drei Milliarden Franken angefallen sein. Der Pflegeverband Alliance Care rechnet damit, dass jede Senkung der Fluktuationsrate um 10 Prozent zu Einsparungen in der Grössenordnung von 200 bis 300 Millionen Franken führt.

Finanzierungsfrage noch ungeklärt

Weniger erfreut sind die Krankenkassen. Der Krankenversicherungsverband Prioswiss begrüsst zwar, dass die Kommission in ihren Entscheiden grösstenteils dem Nationalrat gefolgt sei. Dieser habe diverse Massnahmen gestrichen oder verschlankt. Trotzdem: Auch das verschlankte Gesetz werde die Prämienzahler zusätzlich belasten. Kritisch sieht Prioswiss auch die Finanzierung. Zusätzliche Kosten auf Basis blosser Schätzungen in die Grundversicherungstarife einzupreisen, sei problematisch.

Auch Anne-Geneviève Bütikofer, die Direktorin des Spitalverbands H+, verweist darauf, dass die Finanzierung noch nicht geregelt sei. Sie fordert, den Finanzierungsvorschlag des Nationalrats zu übernehmen und auf die Senkung der Höchstarbeitszeit zu verzichten. Mit einem Sonntagszuschlag von mindestens 50 Prozent und der Vergütung des Bereitschaftsdienstes zum vollen Lohn treibe der Vorschlag der Kommission die Kosten weiter in die Höhe – ohne Regelung, wie diese Mehrausgaben finanziert werden sollen.

Wie teuer die Pflegeinitiative die Steuer- und Prämienszahler tatsächlich zu stehen kommt, wird sich erst zeigen, wenn der Ständerat über die Gesetzesvorlage abstimmt.

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Der Nationalrat will bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Spitälern und Heimen weniger weit gehen als der Bundesrat – aus Rücksicht auf die Prämien- und Steuerzahler. Die Linke protestiert.

Das Volk hat die Pflegeinitiative klar angenommen. Das bedeutet nicht, dass das Parlament alle Forderungen der Gewerkschaften erfüllen muss.

Source: Neue Zürcher Zeitung · Isabelle Wachter

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