Graffiti, Böller und ein Marx-Zitat: Nach einem absurden Prozesstheater wird die Ikone der Zürcher Linksextremen verurteilt

Von einer Frau, die lieber vor dem Gericht Fahnen schwingt, als sich drinnen dem Rechtsstaat zu stellen. Und deren Name selbst am Rand der Pariser Grossproteste auftaucht.

21.10.2026, 12.18 Uhr

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Die Kommunistin Andrea Stauffacher, hier in einer Aufnahme von 2016.

Die Kommunistin Andrea Stauffacher, hier in einer Aufnahme von 2016.

Siggi Bucher / Keystone

Da ist sie, Andrea Stauffacher, in der Menge vor dem Zürcher Bezirksgericht. Sie schwingt eine rote Fahne, während ein Pulk von etwa siebzig grösstenteils Vermummten internationale Solidarität fordert.

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Die 76-Jährige – Führungsfigur des Revolutionären Aufbaus, von der Boulevardpresse «Krawall-Grosi» getauft – ist hier, um für ihre eigene Freilassung zu demonstrieren. «Free Andi» ist der Slogan, den die Linksautonomen der Stadt seit Wochen in Aufrufen posten, an Wände sprayen, auf Plakate schreiben.

Sogar in Paris, inmitten der dortigen Grossproteste, tauchte der Spruch diese Woche auf. Gesprayt an die altehrwürdige Fassade der Caserne Vérines, ein Militärgebäude im 10. Arrondissement, Place de la République. Der Slogan prangt dort zwischen zwei lädierten Türen, unter einer Palästinaflagge und neben der Aufschrift «ACAB» – «All cops are bastards».

Mitten in Paris prangt nach den jüngsten Ausschreitungen der Schriftzug «Free Andi» an einem Militärgebäude.

Mitten in Paris prangt nach den jüngsten Ausschreitungen der Schriftzug «Free Andi» an einem Militärgebäude.

Gendarmerie nationale

Das Problem mit der Forderung ist allerdings: Andrea Stauffacher, die Frau mit der dünnen Brille und dem harten Blick, ist bereits in Freiheit. Im Moment zumindest. Wogegen sie und ihre Anhänger so energisch ankämpfen, ist ein reguläres Gerichtsverfahren, das gegen sie läuft – und das an diesem Mittwochmorgen am Zürcher Bezirksgericht stattfinden soll.

Es geht dabei um zwei Vorwürfe, die bereits einige Jahre zurückliegen. Bei beiden geht es um unbewilligte Demonstrationen, die in Gewalt ausarteten – eine in Zürich 2022, eine in Basel 2023. Stauffacher ist angeklagt, weil sie als Teil dieser Umzüge Gewalt gebilligt und begünstigt haben soll.

Die entsprechenden Straftatbestände – Landfriedensbruch und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte – sind eine Art juristisches Auffangnetz. Gedacht für Fälle, in denen schwerere Delikte wie etwa eine Körperverletzung nicht belegt werden können, weil sie beispielsweise mit dem Schutz eines Mobs begangen oder versucht wurden.

Sie sind für die Zürcher Strafverfolger der Versuch, eine Frau zu belangen, die ihnen mit ihren Aktionen seit Jahren auf der Nase herumtanzt. Und gegen die es – gemessen an ihrer über dreissigjährigen Karriere als selbsternannte Revolutionärin – erstaunlich wenig Urteile wegen schwerer Delikte gibt.

Verschwiegen und verschworen

Die Beteiligung an zwei Sprengstoff- und Brandanschlägen in Zürich – 2011 vom Bundesstrafgericht mit siebzehn Monaten Freiheitsstrafe bestraft – ist das gewichtigste Vergehen, das ihr je nachgewiesen werden konnte. Dazu kommen vier frühere Verurteilungen wegen Landfriedensbruchs und weiterer Delikte aus den 1990ern und 2000ern.

Der Revolutionäre Aufbau gilt unter Szenekennern als verschwiegene, verschworene Gemeinschaft mit einem harten Kern aus um die fünfzig Personen und einem Mobilisierungspotenzial von mehreren hundert Leuten, die vor allem an Kristallisationspunkten der Szene wie dem 1. Mai oder den Anti-WEF-Protesten in Erscheinung treten.

Gemessen daran nahmen sich die siebzig Protestierenden vom Mittwoch einigermassen bescheiden aus. Der für 8 Uhr angesetzte Prozess war bereits der zweite Versuch, die jüngsten Vorwürfe gegen Stauffacher gerichtlich zu klären. Einen ersten Prozesstermin im März liess die Seniorin platzen, indem sie einfach nicht erschien.

Schon damals soll sie vor dem Gerichtssaal gesichtet worden sein, während ihr Platz auf der Anklagebank leer blieb. Ein reichlich absurdes Bild, das sich am Mittwoch wiederholte.

Draussen vor dem Gericht die fahnenschwingende Angeklagte, auf dem Kopf ein Käppi mit Hammer und Sichel. Innen, vor dem Richter, bloss ihr Verteidiger Bernard Rambert – auch er einst vor über dreissig Jahren ein Mitgründer des Revolutionären Aufbaus.

«Das Ausmass der Gewalt war enorm»

Der Staatsanwalt Daniel Aepli stellte in seinem Plädoyer klar, worum es aus seiner Sicht bei diesem Verfahren geht: «Politische Überzeugungen legitimieren keine Gewalt.» In einer liberalen Demokratie könne jeder finden und sagen, was er oder sie wolle. Doch dürften unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit keine Gewalttaten begangen werden.

Im Februar 2022 kam es nach einer Kundgebung von Corona-Skeptikern in der Zürcher Innenstadt zu Zusammenstössen zwischen Linksautonomen und Rechtsradikalen. Die Gegendemonstration unter dem Motto «Zürich Nazifrei» war Prozessgegenstand.

Im Februar 2022 kam es nach einer Kundgebung von Corona-Skeptikern in der Zürcher Innenstadt zu Zusammenstössen zwischen Linksautonomen und Rechtsradikalen. Die Gegendemonstration unter dem Motto «Zürich Nazifrei» war Prozessgegenstand.

Ennio Leanza / Keystone

Bei den fraglichen Demonstrationen seien Polizisten massiv angegangen und zum Teil mit Pflastersteinen, mit Farbe gefüllten Glasflaschen und Böllern beworfen worden. Mehrere, teilweise schwere Verletzungen seien die Folge gewesen. Auch Sachbeschädigungen seien massenhaft erfolgt.

«Die Aktionen waren nicht friedlich, sondern von Anfang an auf Gewalt ausgerichtet», sagte Aepli, dessen Ausführungen zeitweise von knallenden Böllern vor dem Gerichtssaal unterbrochen wurden. «Das Ausmass der Gewalt war enorm.»

Durch ihre Anwesenheit, durch das Halten von Reden mit dem Megafon und das Anführen eines Demozuges habe Stauffacher dieses Verhalten nicht nur gebilligt, sondern aktiv ermöglicht und gefördert, so der Staatsanwalt. Für die beteiligten Polizisten habe sie damit «eine erhebliche Gefahr geschaffen».

Es ist eine Sicht der Dinge, die Stauffacher und ihre Gruppierung in ihren Communiqués und auch in den Reden vor dem Bezirksgericht energisch bestreiten. Wer allerdings von ihrem Verteidiger Rambert ein feuriges Gegenplädoyer im Gerichtssaal erwartete, wurde enttäuscht.

Statt einer Verteidigung ein Marx-Zitat

Auf Geheiss seiner Mandantin werde er weder Anträge stellen noch sich zur Anklage äussern, so Rambert. Zwar liess der Anwalt durchblicken, dass er juristisch wenig von der Argumentation des Staatsanwaltes halte. Ihm seien jedoch die Hände gebunden. «Ich hätte mich gern geäussert, bin dazu aber nicht ermächtigt.»

Stattdessen hob Rambert zu einem kurzen Exkurs in Sachen kommunistische Gesellschaftstheorie an. Er zitierte das «Kommunistische Manifest» von Karl Marx und Friedrich Engels: «Euer Recht ist nur der zu Gesetz erhobene Wille eurer Klasse.» Das, so Rambert, sei auch die politische Überzeugung seiner Klientin.

Deshalb – weil sie die Schweizer Rechtsordnung ablehne – wolle sie nicht vor Gericht erscheinen. «Sie will sich nicht der Macht der Justiz unterordnen, die definiert, wer Täter und wer Opfer ist.»

Die Frage, warum Stauffacher dann die hiesigen Strassen und Trams, die Spitäler und die Wasserversorgung – immerhin auch Produkte genau dieser Rechtsordnung – ohne Skrupel nutzt, beantwortete Rambert nicht.

Ein klarer Urteilsspruch

Eine Konfrontation ohne Dialog, ein absurdes Theater, in dem Gegensätze geschärft werden, statt dass nach der Wahrheit gesucht wird: Es ist das, was der militante Kern der linksautonomen Szene aus jeder Begegnung mit der Staatsmacht zu machen versucht. In der Hoffnung, ihre Prozesse und Regeln damit zu delegitimieren.

Das dreiköpfige Richterinnen- und Richtergremium am Bezirksgericht Zürich setzte dem eine unaufgeregte Prozessführung entgegen. Nach kurzer Beratung verkündete es bereits um 11:30 Uhr sein Urteil.

Andrea Stauffacher wird schuldig gesprochen wegen mehrfachen Landfriedensbruchs und wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Die Beschuldigte sei in Basel wie in Zürich über mehrere Stunden Teil eines gewaltbereiten Mobs gewesen. Sie habe erheblichen Anteil an dessen Aktionen gehabt.

«Sie ist eine Überzeugungstäterin, sie ist unbelehrbar», sagte der vorsitzende Richter. Aufgrund ihrer fünf einschlägigen Vorstrafen, die allesamt keine Wirkung gezeigt hätten, verhängt das Gericht eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten.

Andrea Stauffacher muss also einmal mehr hinter Gitter. Wenn die Zürcher Behörden sie denn finden können.

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Source: Neue Zürcher Zeitung · Giorgio Scherrer

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