Finanzielle Massnahmen So will der Bundesrat die Invalidenversicherung sanieren

Der Bundesrat will die IV stabile Beine stellen – unter andere mit höheren Beiträgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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04.11.2026, 20:13

Bereits in ihrem ersten Jahr als Sozialministerin dachte Elisabeth Baume-Schneider laut darüber nach, dass junge Menschen mit psychischen Problemen nicht einfach für den Rest ihres Lebens eine IV-Rente erhalten sollten. Mit der Reform will der Bundesrat nun die berufliche Integration junger Menschen fördern – mit einer Integrationsleistung von 1000 Franken für 18- bis 24-Jährige.

Es handle sich dabei nicht um Rente, sagt Doris Bianchi, Direktorin des Bundesamts für Sozialversicherungen: «Es ist eine finanzielle Unterstützung. Vor allem aber ist es eine Integrationsmassnahme mit massgeschneiderten Leistungen zugunsten der Menschen und ihres Eintritts in den Arbeitsmarkt.» Dabei werde auch das Umfeld mitberücksichtigt.

Legende: In der Schweiz steigt die Zahl der IV-Bezüger, gerade auch unter jungen Menschen. Deren berufliche Integration soll deshalb gefördert werden. Keystone/Christian Beutler

So liesse sich rund ein Drittel der neuen IV-Renten in dieser Altersgruppe vermeiden, die jungen Menschen könnten im Beruf bleiben, rechnet der Bund. Der Bundesrat möchte auch Betroffene, die älter als 25 Jahre sind, enger begleiten. Gerade bei Übergängen wie etwa dem Schritt von einer Ausbildung zum Berufseinstieg.

Um die finanzielle Situation der IV zu stabilisieren, setzt die Reform bei den Ausgaben und bei den Einnahmen an. Um die Ausgaben zu senken, sollen die IV-Stellen ihren Teil beitragen und sich effizienter organisieren. Zudem wird die Schwelle für eine volle IV-Rente angehoben und gewisse Taggelder werden gekürzt.

Die IV ist letztlich eine Erwerbsausfallversicherung. Dementsprechend ist eine Lohnfinanzierung die gängige Art.

Dennoch braucht es laut dem Bundesrat zusätzliche Einnahmen. Ein Teil der Spielbankenabgabe soll künftig der IV zukommen. Ausserdem sollen die Sozialabgaben auf den Löhnen um 0.2 Prozentpunkte erhöht werden. Im Jahr 2030 beispielsweise würde das fast eine Milliarde Franken ausmachen.

Im Wissen darum, dass diese Massnahme umstritten ist, sagt BSV-Direktorin Bianchi: «Die IV ist letztlich eine Erwerbsausfallversicherung. Dementsprechend ist eine Lohnfinanzierung die gängige Art» Auch Bianchi betont: Allein über Ausgabenkürzungen könnte die IV nicht saniert werden. Es brauche Zusatzeinnahmen.

Bündel an Massnahmen

Zudem schlägt der Bundesrat befristete Einnahmen vor. Auf hohen Löhnen ab rund 180'000 Franken soll etwa ein Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 0.6 Prozentpunkten erhoben werden – hälftig getragen von Angestellten und Arbeitgebern. Auch das bringt rund eine halbe Milliarde pro Jahr ein.

Eine weitere befristete Einnahme würden weder Angestellte noch Arbeitgeberinnen merken: Wenn der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung sinkt, sollen die Lohnbeiträge befristet um diese 0.5 Prozentpunkte für die IV angehoben werden.

Nun mahlen die Mühlen der Politik

Bereits im Sommer hatten sich die bürgerlichen Parteien kritisch zu einer allfälligen Erhöhung von Lohnbeiträgen geäussert. Offen gezeigt hatte sich einzig die SP.

Eine Finanzierung über ist Lohnprozente das Schädlichste, das es gibt.

In einer ersten Reaktion begrüsst beim Arbeitgeberverband Barbara Zimmermann-Gerster die vorgeschlagene Integrationsleistung – um zu ergänzen, dass es zwingend strukturelle Massnahmen brauche. «Denn eine Finanzierung über ist Lohnprozente das Schädlichste, das es gibt. Es belastet den Arbeitsmarkt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Arbeitsanreize und den Standort Schweiz.» Die Forderung des Arbeitgeberverbands: Es muss über die Ausgabenseite diskutiert werden.

Interessierte können sich nun zur IV-Reform äussern. Die Vernehmlassung dauert bis Anfang Februar.

Source: SRF · Christine Wanner

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