Europäischer Gerichtshof rügt die Schweiz wegen Verfahrensfehlern im Umgang mit Brian Keller

Die Beschwerden über die strengen Haftbedingungen im Gefängnis Pöschwies beurteilt das Gericht hingegen als unzulässig.

22.10.2026, 12.03 Uhr

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Brian Keller kämpft weiter. Im Bild bei einem Boxkampf in Winterthur.

Brian Keller kämpft weiter. Im Bild bei einem Boxkampf in Winterthur.

NZZ

lip. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen Verfahrensfehlern im Fall Brian Keller gerügt. Dem Ex-Häftling sei nicht ausreichend Gelegenheit eingeräumt worden, sich zu äussern, begründen die Richter. Damit sei Kellers Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.

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Als unzulässig abgewiesen hat der Gerichtshof demgegenüber Kellers Beschwerden über die harten Haftbedingungen und die Isolationshaft im Zürcher Gefängnis Pöschwies.

Brian Keller hatte kritisiert, dass er sich vor Bundesgericht nicht zur Demolierung seiner Zelle habe äussern können, bevor das Gericht seinen Entscheid gefällt habe. Zudem monierte er, die Verweigerung von Freigängen an Wochenenden und Feiertagen sei unzulässig gewesen. Am Donnerstag hat der Menschenrechtsgerichtshof die Schweiz wegen ihrer Praxis bei der sogenannten Spaziergangsregelung gerügt: Keller hatte kritisiert, dass ihm an Wochenenden und Feiertagen einstündige Aktivitäten im Freien verwehrt worden seien.

Keller, der nach einer TV-Dokumentation über das Sondersetting seiner Haft landesweite Bekanntheit erlangte, werden vom Gerichtshof 5000 Euro zugesprochen. Die Feststellung der Verletzung stelle bereits eine ausreichende Entschädigung für den monierten erlittenen immateriellen Schaden dar, so die Richter. Der Antrag auf Erstattung von Kosten und Auslagen, für die Keller über eine halbe Million Franken geltend machte, wird abgelehnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr folgt.

Source: Neue Zürcher Zeitung

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