Erklärt
Das Elektroauto zu Hause aufladen: was die Hauselektrik können muss und was das kostet
Eine Wallbox ist schnell gekauft. Entscheidend für den Einbau sind die Leistung des Hausanschlusses, die Schutztechnik und die Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers. Besonders genau rechnen muss, wer zwei Autos laden will.
Daniel Huber22.10.2026, 05.30 Uhr
3 Leseminuten
Die Installation einer Wallbox in der heimischen Garage sollten E-Autofahrer gut planen.
Imago
Leserfrage: Wir möchten zu Hause eine Wallbox installieren. Welche Voraussetzungen muss die Elektrik im Haus erfüllen, und was kostet das?
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Das öffentliche Ladenetz in der Schweiz ist oft kompliziert – mit unzähligen Anbietern, Apps und Tarifen. Wer sein Elektroauto bequem nutzen will, kommt an der eigenen Ladestation kaum vorbei. Am besten lädt man dort, wo das Auto ohnehin die meiste Zeit steht. Für einige kann das der Arbeitsplatz sein, für die meisten ist es der Parkplatz zu Hause.
Eine gewöhnliche Haushaltsteckdose empfiehlt sich allenfalls als Notlösung: Wer lange mit viel Strom lädt, überlastet Steckdose und Leitungen. Steckdosen drosseln deshalb die Ladeleistung. Für ein Einfamilienhaus ist eine Wallbox mit 11 Kilowatt die übliche Wahl.
Ein Fachbetrieb prüft die Kapazität Ihres Hausanschlusses
Vor der Installation der Wallbox prüft ein Elektroinstallateur, wie viel Leistung der Hausanschluss liefert und wie viel davon Wärmepumpe, Kochherd oder Tumbler bereits beanspruchen. Ein dreiphasiger 400-Volt-Hausanschluss mit 25 Ampere stellt rechnerisch eine Leistung von rund 17 Kilowatt bereit, mit 40 Ampere sind es rund 28 Kilowatt für sämtliche Geräte zusammen.
Kritisch wird es mit zwei Elektroautos. Betreibt man zwei Wallboxen mit je 11 Kilowatt gleichzeitig, würden sie 22 Kilowatt ziehen. Bei vielen Häusern bliebe dann kaum Strom für andere Geräte übrig. Dann heisst die Lösung dynamisches Lastmanagement. Dieses misst laufend den Strombezug des Hauses und verteilt die freie Leistung auf die Ladestationen. Sind Herd und Wärmepumpe in Betrieb, laden die Autos langsamer. Auf diese Weise lässt sich der Einbau eines stärkeren Anschlusses häufig vermeiden. Wer heute eine Wallbox einbaut, plant die zweite am besten gleich mit: Reservieren Sie Platz im Verteilkasten, verlegen Sie ein Leerrohr und wählen Sie Wallboxen, die intelligent miteinander kommunizieren.
Jede Wallbox benötigt einen eigenen abgesicherten Stromkreis. Spezielle Schutzvorrichtungen unterbrechen den Strom bei einem Fehler und schützen so vor Stromschlägen. Ein Teil dieser Technik ist bei vielen Wallboxen bereits eingebaut. Welche zusätzlichen Schutzschalter im Haus nötig sind, prüft der Elektroinstallateur.
Nur ein Elektrobetrieb, den das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) bewilligt hat, darf die Wallbox montieren. Der Installateur übernimmt auch die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber und klärt dessen Anschlussbedingungen ab. Der Betreiber kann die Ladeleistung bei Netzengpässen vorübergehend drosseln oder das Laden ganz stoppen (sogenannte Lastabwurfschaltung). Nach der Installation prüft der Betrieb die Anlage und stellt einen Sicherheitsnachweis aus.
Die genannten 2500 bis 5000 Franken sind ein genereller Richtwert für Gerät und Installation. Die Kosten hängen vor allem vom Weg zum Parkplatz ab. In der Offerte sollten auch Anmeldung und Schlusskontrolle aufgeführt sein. Längere Leitungen, Grabarbeiten oder zusätzliche Steuerungstechnik können die Gesamtkosten deutlich erhöhen. Erste Kostenschätzungen gibt es häufig online bei Elektroinstallationsbetrieben oder Energieversorgern.
Haben Mieter ein Recht auf die Grundinstallation?
Für die Installation einer Wallbox benötigen Mieter die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Bundesrat will den Zugang jedoch erleichtern und hat dazu am 19. Juni 2026 eine Vernehmlassung eröffnet, die am 12. Oktober 2026 endete. Vermieter sollen auf Verlangen für die Grundinstallation für eine Wallbox aufkommen, sofern ihnen dies zuzumuten ist.
Der Anspruch gilt für Mieterinnen und Mieter, die ihren Parkplatz zusammen mit der Wohnung gemietet haben. Er betrifft die Infrastruktur des Gebäudes, nicht automatisch die Wallbox selbst. Der Vermieter soll die Kosten in der Regel über die Parkplatzmiete abwälzen dürfen. Die Gesetzesänderung ist noch nicht in Kraft. Der Hauseigentümerverband lehnt die vorgeschlagene Pflicht ab.
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Source: Neue Zürcher Zeitung · Daniel Huber
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