«Eine Megabehörde mit grossem Potenzial für Willkür»: Die Kantonalbanken proben den Aufstand gegen die Finma
Der Bundesrat will die Finanzmarktaufsicht (Finma) mit neuen Kompetenzen ausstatten. Die Kantonalbanken befürchten, dass sie schon bald einer übermächtigen Behörde gegenüberstehen.
01.11.2026, 05.30 Uhr
5 Leseminuten
Die Finanzmarktaufsicht will neue Kompetenzen für sich. Das passt den Banken nicht.
Peter Klaunzer / Keystone
«Never let a good crisis go to waste» – es gibt kaum ein Motto, das besser zur Bankenregulierung passt. Praktisch jedes grosse Reformprojekt der vergangenen Jahrzehnte entstand als direkte Reaktion auf eine Krise.
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So auch in der Schweiz: Nach dem Kollaps der Credit Suisse im März 2023 gab es schon kurz danach erste Forderungen nach schärferen Regeln für Banken. Sie sollten mehr Eigenkapital vorhalten. Weil sie gegenüber der renitenten Grossbank mit ihren Massnahmen nicht durchgedrungen war, forderte auch die Finanzmarktaufsicht (Finma) zusätzliche Kompetenzen für sich.
Dabei geht es unter anderem um eine Bussenkompetenz, einen Boni-Stopp, mehr Möglichkeiten zur Frühintervention und eine transparentere Zuordnung von Verantwortung im Management. Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat im August ein Paket an Massnahmen vorgestellt, noch bis Mitte November läuft die Vernehmlassung.
Der «Franz-Carl-Weber-Katalog» der Finma
Gegen die Pläne des Bundesrates und der Finma formiert sich Widerstand. Die Aufsicht wolle damit in erster Linie ihre eigene Macht ausbauen, heisst es in der Bankenbranche. Die Rede ist von einem «Franz-Carl-Weber-Katalog», den die Behörde an das Finanzdepartement geschickt habe.
Angeführt wird der Widerstand jedoch nicht von der UBS. Gewisse Teile der Finma-Reform wie etwa ein ausgebautes Verantwortlichkeitsregime setzt die Grossbank international bereits um und hat sich auch für seine Einführung in der Schweiz ausgesprochen.
Besonders vehement wehren sich diesmal die Kantonalbanken. Normalerweise verhalten sich die Staatsbanken eher zurückhaltend, Oliver Buschan, der Direktor des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB), lässt im Gespräch mit der «NZZ am Sonntag» jedoch kaum ein gutes Haar an der Vorlage.
«Der Vernehmlassungsentwurf liest sich über weite Strecken wie ein Wunschzettel der Finma», sagt er. Dabei hätten die Aufseher seiner Meinung nach gar keine neuen Werkzeuge nötig. Vielmehr müssten sie erst einmal diejenigen richtig anwenden, über die sie bereits verfügten. «Bis heute fehlt der Nachweis, dass es der Finma an zusätzlichen, flächendeckenden Kompetenzen mangelt», sagt Buschan.
Das habe sich bei der Credit Suisse gezeigt. Steckt eine Bank in einer Krise, kann die Finma nach geltendem Recht bereits heute deren Führung absetzen. Warum sie die CS so lange gewähren liess, ist für Buschan unverständlich.
Die rechtlichen Hürden für die Absetzung eines notorisch erfolglosen Bankmanagers sind jedoch hoch. Trotzdem sagt Buschan: «Die Krise einer einzigen Bank rechtfertigt keine pauschalen Verschärfungen, welche die gesamte Branche betreffen.» Er fordert eine proportionale Regulierung, die kleinere Finanzinstitute mit einem weniger risikoreichen Geschäftsmodell schont.
Mehr Bürokratie und höhere Kosten
Ein weiteres Thema ist die Rechenschaftspflicht. Der Bundesrat und die Finma drängen auf die Einführung eines sogenannten Senior Managers Regime, das es etwa in Grossbritannien, Hongkong, Irland oder Australien bereits gibt. Dieses sieht vor, dass die Verantwortlichkeiten in einer Bank lückenlos dokumentiert sind.
Doch auch hier verfügt die Finma schon heute über weitreichende Möglichkeiten. Bei der Credit Suisse hat sie diese beispielsweise bereits eingesetzt. Nach dem Greensill-Skandal 2021 haben die Aufseher der CS auferlegt, die Verantwortung und Pflichtenhefte ihrer fünfhundert Top-Kadermitglieder zu dokumentieren.
Die Kantonalbanken befürchten durch das neue Verantwortlichkeitsregime vor allem steigende Kosten und zusätzliche Bürokratie. Gelten soll dieses «für Finanzinstitute mit komplexer Organisation», wie der Bundesrat im erläuternden Bericht zu der Vorlage schreibt. Dazu will er Banken mit mehr als 250 Mitarbeitenden zählen – damit wären laut dem VSKB 19 von 24 Kantonalbanken davon betroffen.
Die Kosten dafür gehen in die Millionen. In seinem Bericht schätzt der Bundesrat die Kosten für das Senior Managers Regime für die betroffenen Finanzinstitute auf eine Summe zwischen einem tiefen fünfstelligen Betrag und 3 Millionen Franken pro Jahr.
Die meisten Kantonalbanken fallen in diese Kategorie. Höher sind die geschätzten Kosten für die Zürcher Kantonalbank (ZKB) als systemrelevante Bank. Für die Einführung dürften sie zwischen 1,1 und 8 Millionen Franken betragen. Im laufenden Betrieb liegen die Kosten laut Schätzungen des Bundes bei 1 bis 3 Millionen Franken pro Jahr. Die ZKB will sich dazu nicht direkt äussern und verweist auf eine Stellungnahme, die sie zur Vernehmlassung einreichen will.
«Grosses Potenzial für Willkür»
Für den Kantonalbanker Buschan ist klar, dass die Pläne für die Gesetzesanpassungen noch nicht fertig durchdacht sind. In der Vernehmlassungsvorlage sind zahlreiche Massnahmen enthalten, die laut ihm nicht zusammenspielen oder nicht in die bestehende Rechtsordnung passen. Er befürchtet aber, dass «eine Megabehörde mit einem grossen Potenzial für Willkür entsteht», wenn die Aufseher sämtliche Kompetenzen erhielten, die sie sich wünschten.
Das gilt auch für die Bussenkompetenz, welche die Finma erhalten soll. Als einzige Aufsicht eines grossen internationalen Finanzplatzes kann die Finma keine Bussen verteilen. Sie sieht sich dadurch im Hintertreffen gegenüber dem Ausland. Könnte die Finma Banken büssen, würde dies laut Buschan zu einer «rechtsstaatlich hochgradig problematischen Situation führen». Die Aufsicht würde damit noch mehr zu einer Behörde, die gleichzeitig beaufsichtigt, reguliert und Sanktionen ausspricht.
Die Finma weist die Vorwürfe auf Anfrage der «NZZ am Sonntag» entschieden zurück. Dass die CS zusammengebrochen sei, liege nicht daran, dass sie ihre Kompetenzen nicht ausgeschöpft habe, schreibt sie in einer Stellungnahme und zählt eine lange Liste mit Massnahmen und Verfahren auf, die sie alle bei der Krisenbank angeordnet hat – ohne Erfolg: «Die Befugnisse, wie sie jetzt umgesetzt werden sollen, entsprechen Massnahmen, die im Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) ausdrücklich empfohlen wurden.»
Auch mit zusätzlichen Kompetenzen sieht sich die Aufsicht nicht als «Superbehörde». Es gehe ihr nicht um zusätzliche Macht, sondern um einen besseren Schutz der Kunden und der grossen Mehrheit der Banken, die sich an die Regeln hielten. Wolle die Schweiz eine noch effektivere Aufsicht, dann brauche es neue Kompetenzen, die präventiv und disziplinierend wirkten, schreibt sie weiter.
Viele der Massnahmen, über welche jetzt in der Schweiz diskutiert werde, seien zudem an den führenden Finanzplätzen längst Standard: «Schwere Regelverletzungen sollen nicht gratis sein und sichtbar gemacht werden.» Letztlich liege der Entscheid über die zusätzlichen Kompetenzen aber ohnehin bei der Politik und nicht bei der Finma.
Der Streit geht ins Parlament
Um die Verschärfung abzuwenden, wirbt der Kantonalbanker Buschan für eine Kommission aus Experten und Branchenvertretern. Diese soll sich erst einmal Gedanken darüber machen, welche Eingriffe es auf dem Schweizer Finanzplatz überhaupt braucht und welche nicht.
Nach dem Ende der Vernehmlassung geht das Geschäft in das Parlament. Die Chancen dafür, dass die Finma mit ihren Maximalforderungen durchkommt, stufen Experten unter den derzeitigen Machtverhältnissen im Parlament jedoch als gering ein. Der Zeitplan für die Beratung steht noch nicht fest. Gut möglich, dass der Entscheid erst nach den Wahlen im Herbst 2027 getroffen wird.
Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»
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Source: Neue Zürcher Zeitung · Beatrice Bösiger
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