Die Swiss prüft Schadenersatzforderungen gegen Skyguide. In der Schweiz sind die Aussichten dafür besser als in der EU
Die Fluggesellschaft will die Störungen bei der Flugsicherung nicht mehr hinnehmen. Ein neues Urteil in der EU sowie die Schweizer Rechtslage spielen der Airline in die Karten.
25.10.2026, 05.30 Uhr
4 Leseminuten
Bei Skyguide ist es diese Woche bereits zum fünften Ausfall in diesem Jahr gekommen: Ein Simulator in Dübendorf zeigt das Rollfeld in Zürich.
Boris Müller für NZZ
Es passiert wie aus dem Nichts. Bei Skyguide versagt am frühen Nachmittag das System, das den Lotsen das Radarbild auf die Monitoren liefert. Die Flugsicherung handelt sofort. Starts und Landungen an den Flughäfen Zürich und Genf werden kurzzeitig gestoppt, die Kapazität im Schweizer Luftraum um die Hälfte gekappt. Gleichzeitig tritt im Hintergrund ein Krisenstab zusammen.
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Nachdem Spezialisten einen Cyberangriff ausgeschlossen und die Störung behoben haben, erhöht Skyguide die Kapazität am frühen Abend zuerst auf 80 Prozent und 24 Stunden später wieder auf 100 Prozent.
Die technische Störung vom Dienstagnachmittag dieser Woche ist Teil einer nicht abreissenden Pannenserie bei der Schweizer Flugsicherung. Bereits im Januar führen Softwareprobleme beim bundeseigenen Betrieb am Flughafen Genf zu Einschränkungen. Im April und Ende Mai muss Skyguide wegen weiterer Vorfälle die Kapazitäten in Zürich drosseln.
Der grösste Ausfall ereignet sich am 21. Juni. Ausgerechnet während der global beachteten Konferenz zwischen den USA und Iran auf dem Bürgenstock werden Radarbilder durch ein kurzfristiges Update blockiert. Skyguide verhängt darauf eine sofortige Startsperre für den zivilen Verkehr.
Hunderte Passagiere betroffen
Der jüngste Ausfall am Dienstag traf alle Fluggesellschaften, die in Zürich starten und landen – insbesondere die Swiss. Zürich ist ihr Drehkreuz, Tag für Tag werden hier Dutzende ihrer Maschinen abgefertigt.
Zwar musste die Swiss im Gegensatz zur Skyguide-Panne im Juni keine Flüge annullieren, wie ein Sprecher sagt. Die Folgen bekamen sie und ihre Fluggäste trotzdem zu spüren. Mehrere hundert Passagiere verpassten ihren Anschlussflug. Eine Verbindung von Palma de Mallorca nach Zürich wurde zudem nach Genf umgeleitet, weil das Flugzeug in Zürich wegen der fehlenden Kapazitäten nicht landen konnte. Nachdem es aufgetankt hatte, setzte es seine Reise nach Zürich fort.
Mit dem inzwischen fünften Ausfall in diesem Jahr wächst der Druck auf Skyguide und den seit November 2025 amtierenden neuen CEO Peter Merz. Nach dem Vorfall vom 21. Juni gab die Swiss bekannt, dass sie Schadenersatzforderungen gegen die Flugsicherung prüfe. Die entsprechenden Abklärungen laufen derzeit, wie der Sprecher der Swiss bestätigt. «Wir erwarten von unseren Partnern ein Höchstmass an Zuverlässigkeit und Stabilität», sagt er weiter. Der jüngste Vorfall unterstreiche, wie wichtig es sei, die Widerstandsfähigkeit der Systeme kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Skyguide hält sich bedeckt. «Wir setzen auch in solchen Situationen auf einen offenen und konstruktiven Dialog mit unseren Partnern», erklärt der Sprecher. «Zu hypothetischen Klagen äussern wir uns nicht.»
Wichtiger Entscheid aus der EU
Um eine hypothetische Frage geht es allerdings längst nicht mehr. Im vergangenen Februar hat der Europäische Gerichtshof ein wegweisendes Urteil gefällt, das den Weg für Klagen von Fluggesellschaften gegen die Flugsicherung ebnet. Laut den Richtern schützt das europäische Luftrecht auch die wirtschaftlichen Interessen der Airlines: Verletzt eine Flugsicherung ihre Pflichten, haftet sie, je nach den Umständen, für den entstandenen Schaden.
«Es steht selbstverständlich ausser Frage, dass eine Flugsicherung bei einem Systemausfall die Kapazitäten aus Sicherheitsgründen sofort herunterfahren muss», sagt Regula Dettling-Ott, Fellow am Swiss Hub for Air and Space Law and Economics der Universität Bern. Entscheidend sei aber, was im Vorfeld des Ausfalls passiert sei. Zum Beispiel müsse geklärt werden, ob eine Flugsicherung zuvor Wartungsarbeiten aufgeschoben habe oder ob Updates fehlerhaft ausgeführt worden seien.
Laut Dettling-Ott stellen sich auch organisatorische Fragen – zum Beispiel, ob die Flugsicherung einen lückenlosen Pikettdienst für sofortiges Eingreifen gewährleistete. Bei einem laufenden Gerichtsfall in Grossbritannien stellte sich etwa heraus, dass die verantwortliche Flugsicherung den Pikettdienst nicht richtig organisiert hatte, was schliesslich zum Ausfall der Flugsicherung führte.
Das neue Urteil der EU-Richter bedeutet allerdings nicht, «dass Airlines der verantwortlichen Flugsicherung jetzt einfach eine Rechnung schicken können», betont Regula Dettling-Ott. Es bildet aber die Basis, auf der konkrete Fälle vor nationale Gerichte gebracht werden können.
Tiefere Hürden in der Schweiz
In der Schweiz wäre eine Klage der Swiss oder einer anderen in Zürich betroffenen Fluggesellschaft laut Dettling-Ott nicht aussichtslos. Zwar sei noch unklar, wie sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Detail auf die hiesige Rechtsprechung auswirken werde. Die Wahrscheinlichkeit sei aber hoch, dass das Bundesgericht dessen Argumentation folge und den Schutz für die finanziellen Ansprüche der Fluggesellschaften im Grundsatz auch hierzulande bestätige. Ob es einen Anspruch auf eine Entschädigung gutheissen würde, hänge danach von den konkreten Umständen ab.
Hinzu kommt, dass die Hürden für eine Schadenersatzklage in der Schweiz deutlich tiefer sind als im EU-Ausland, wie Dettling-Ott ausführt. Der Grund liegt in der Schweizer Staatshaftung: Hier greift das Prinzip der Kausalhaftung. Es genügt der Beweis, dass bei der Flugsicherung eine Pflichtverletzung vorliegt – etwa durch mangelnde Systemwartung – und dass diese Panne den finanziellen Schaden der Fluggesellschaft direkt verursacht hat. Die Swiss muss Skyguide somit kein Verschulden eines Mitarbeiters nachweisen.
Für Skyguide könnte ein solcher Prozess ins Geld gehen. Das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs erstritt sich die Austrian Airlines. Bei einem Vorfall im August 2016 führte ein Serverausfall beim staatlichen Flugsicherungsdienst Austro Control zu einer drastischen Reduktion der Start- und Landekapazitäten in Wien. Die österreichische Fluggesellschaft musste in der Folge 60 Flüge annullieren. Die Kosten für Passagierunterbringung, Verpflegung, Umbuchungen, Ticketrückerstattungen und Personalüberstunden summierten sich auf über 370 000 Euro.
Die Swiss musste im Juni 2026 zwar nur 14 Flüge streichen, wovon 1750 Passagiere betroffen waren. Die Kosten dürften sich aber etwa angesichts der seit 2016 gestiegenen Auslagen für die Unterbringung ebenfalls im sechsstelligen Bereich bewegen.
Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»
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Source: Neue Zürcher Zeitung · Jürg Meier
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