Xhaka bleibt zudem der Captain des Schweizer Nationalteams. Mit den nun verabschiedeten Leitlinien behält sich der Fussballverband vor allem eines vor: einen riesigen Handlungsspielraum.
27.10.2026, 20.30 Uhr
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AktualisiertIm November sind sie wieder im Nationaldress zu sehen: Granit Xhaka und Breel Embolo.
Eurasia Sport Images / Getty
Denkbar wäre eine Pressekonferenz mit der Führungsspitze des Schweizerischen Fussballverbands (SFV) gewesen. Da hätten dann also der SFV-Präsident Peter Knäbel, der Chief Sports Officer Marinko Jurendic und der Generalsekretär Robert Breiter gesessen und hätten den Medienschaffenden Rede und Antwort gestanden.
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Schliesslich handelt es sich bei dem, was der SFV am Dienstag kommunizierte, nicht um irgendeine Nebensächlichkeit, sondern um die Veröffentlichung der Leitlinien eines der grössten Schweizer Sportverbände. Und schliesslich lädt der SFV sonst ja für jede Kader-Bekanntgabe von Murat Yakin zu einer Pressekonferenz ins Haus des Schweizer Fussballs in Muri bei Bern.
Nicht so am Dienstag. Da verschickte der SFV zwei schlichte Medienmitteilungen und eine erklärende Videobotschaft des Präsidenten Peter Knäbel. Der Inhalt der Communiqués: Granit Xhaka und Breel Embolo kehren im November ins Schweizer Nationalteam zurück. Und, eben, die Leitlinien zum Umgang mit strafrechtlich relevanten Sachverhalten, die sich der SFV nach den jüngsten Skandalen um seine langjährigen Teamstützen gegeben hat.
Xhaka und Embolo hatten die ersten vier Nations-League-Partien des Nationalteams in diesem Herbst verpasst, weil sie Affären aus der Zeit der Corona-Pandemie eingeholt hatten. Xhaka gab am ersten Tag des XXL-Zusammenzugs im Oktober zu, im Jahr 2021 eine gefälschte Impfbescheinigung erworben zu haben. Woraufhin sich der Verband gemeinsam mit Xhaka darauf einigte, dass der Captain dem Nationalteam einstweilen fernbleibe.
Nur vier Tage später musste der SFV dann mitteilen, dass Gleiches auch für Embolo gilt. Der Stürmer war zwar bereits im letzten November wegen mehrfacher Anstiftung zur Urkundenfälschung verurteilt worden. Aber Embolo hielt es für unnötig, dem SFV mitzuteilen, dass der Strafbefehl gegen ihn inzwischen rechtskräftig war. Weshalb der Verband ihn auslud, als die Medien das Strafmass in der Causa veröffentlichten.
Xhaka bleibt der Captain des Nationalteams
Nun teilt der Verband mit, der SFV-Zentralvorstand sei «nach umfassender Prüfung» der beiden Fälle zu dem Schluss gekommen, dass «die Rückkehr der Spieler nach Abschluss der juristischen Verfahren und unter Berücksichtigung der sportlichen Konsequenzen vertretbar» sei. Anmerken liesse sich, dass die Konsequenzen für Xhaka und Embolo höchst überschaubar waren: Sie verpassten vier unbedeutende Partien in der Nations League.
Xhaka bleibt überdies auch Captain des Nationalteams. Das habe der Nationaltrainer Yakin zusammen mit dem technischen Staff und dem Spielerrat «einstimmig entschieden», wie es in der Mitteilung heisst.
Der SFV-Präsident Peter Knäbel erklärt im Video die neuen Leitlinien.
SFV
Eine Überraschung ist die Begnadigung von Xhaka und Embolo nicht. Schon während ihrer Absenz schien die ganze Kommunikation des SFV darauf angelegt, die beiden möglichst schnell und umstandslos wieder in Yakins Equipe zu integrieren. Knäbel hatte sich sogar zur Aussage verstiegen, Xhaka habe «wie ein Captain reagiert», indem er den Fehler zugegeben und Verantwortung übernommen habe. Dass der Captain, der auch eine Vorbildfunktion hat, zunächst ein Lügengebäude gezimmert hatte und den Impfbetrug erst zugab, als jenes implodierte, liess Knäbel unerwähnt.
Eigentlich war fast jeder Satz der SFV-Bosse auf eine baldige Wiedereingliederung von Xhaka angelegt, ob er nun von Knäbel, vom Noch-Nationalmannschaftsdirektor Pierluigi Tami oder von Yakin kam.
Erst als der Verband auch noch von Embolo überrascht wurde, setzte im Verband ein Umdenken ein. Wobei die Sitzung des Zentralvorstands am Tag vor dem Auswärtsspiel gegen Nordmazedonien beim Strategiewechsel eine wesentliche Rolle gespielt haben dürfte. Vor der Partie in Skopje sagte Knäbel in einem Interview mit SRF dann nämlich, der Verband werde Leitlinien ausarbeiten. Diese sollen regeln, wie der Verband mit strafrechtlich relevanten Vergehen seiner Akteure künftig umgeht.
Mit seiner Ankündigung kaufte sich der SFV Zeit. Jetzt liegen die vom Zentralvorstand verabschiedeten Leitlinien, die ab dem 1. November in Kraft treten, auf dem Tisch. Sie beruhen auf fünf Grundsätzen. Erstens sind die Regeln verbindlich für sämtliche Nationalteams des SFV – unabhängig von Geschlecht, Funktion oder Status der betreffenden Person. Zweitens gelte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Drittens wird der SFV weiterhin jeden Fall einzeln beurteilen. Viertens müssen sämtliche SFV-Akteure den Verband unverzüglich über die Eröffnung einer strafrechtlichen Untersuchung oder eines Strafverfahrens sowie über Strafbefehle, Verurteilungen und Freisprüche informieren. Und fünftens behält sich der SFV vor, «verhältnismässige» Massnahmen zu treffen, wobei die finale Beurteilung eines Falls künftig beim Zentralvorstand liegt.
Inhaltlich der wichtigste Punkt ist die Informationspflicht. Mit ihr will sich der SFV vor unliebsamen Überraschungen durch seine eigenen Nationalspieler schützen, wie sie jüngst mehrfach vorgekommen waren. Etwa vor der WM in Nordamerika, als Breel Embolo wegen einer Verurteilung, die auf das Jahr 2018 zurückgeht, zunächst die Einreise in die USA verwehrt wurde.
Nur bei schweren Delikten, etwa gegen Leib und Leben, Sexualdelikten oder schwerer häuslicher Gewalt, «sind Aufgebot und Einsätze in Nationalteams vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen». Der SFV will selbstredend auch in Zukunft nicht die strafrechtliche Schuld beurteilen, wie er schreibt, sondern «die Frage, welche Konsequenzen ein Sachverhalt für die Tätigkeit im Nationalteam» habe. Dabei behält er sich ausdrücklich auch die Möglichkeit vor, vor einem Urteilsspruch Massnahmen zu ergreifen – etwa zum Schutz des Teams.
Leitlinien ohne Einschränkungen
Mit den nun veröffentlichten Leitlinien behält sich der SFV aber vor allem eines vor: einen sehr grossen Handlungsspielraum. Passend dazu wird der Nationalcoach Yakin im Communiqué mit dem Satz zitiert, er freue sich, dass er künftig wieder «uneingeschränkt selektionieren» könne.
Wohlwollende Interpreten mögen das Papier als Ausdruck einer zeitgemässen Verbands-Governance interpretieren. Gleichzeitig ist der Pragmatismus unverkennbar, der im SFV seit je hoch im Kurs steht. Zwingende Sanktionen bei gewissen Vergehen oder starre Automatismen sucht man darin etwa vergeblich. Stattdessen: Generalklauseln, die kaum über rechtsstaatliche Selbstverständlichkeiten und den Common Sense hinausgehen.
Der Verband gibt sich also Leitlinien, will sich von ihnen aber möglichst wenig einschränken lassen. Zwar legt er nun fest, welches Verhalten er von seinen Nationalspielern erwartet. Und der Verband findet sogar, mit den Leitlinien unterstreiche er «die besondere Verantwortung, die für Mitglieder der Nationalteams» gelte. Nur: Worin diese Verantwortung genau besteht, lässt sich den Leitlinien nicht entnehmen.
Und irgendwie passt dazu auch die Kommunikation des SFV. Indem der Verband ein schnödes Communiqué und eine Videobotschaft verschickt, entzieht er sich der Konfrontation und kritischen Nachfragen. Aber wahrscheinlich war das genau so gewollt.
Mitarbeit: Dominic Wirth
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Source: Neue Zürcher Zeitung · Benedikt Koller
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