Angst vor den eigenen Richtern? «Nach bisherigen Erfahrungen vertraue ich dem Bundesgericht zu wenig»
Im Ringen um das EU-Paket rückt nun das Bundesgericht in den Fokus. Ständeräte wollen von den Verträgen abweichen – und gleichzeitig verhindern, dass die Bundesrichter diese Sonderregeln wieder aushebeln. Dafür greifen sie zu einer umstrittenen Praxis.
31.10.2026, 21.45 Uhr
4 Leseminuten
Kontrolle ist besser? Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne.
Jean-Christophe Bott / Keystone
Seit 2009 wohnte die Deutsche im Kanton Basel-Stadt. Wiederholt bezog sie Sozialhilfe. Am Ende half nur noch das Beschäftigungsprogramm Stöckli für ältere Arbeitslose. So konnte sie arbeiten, ihren Lohn zahlte indes der kantonale Arbeitslosenfonds.
Optimieren Sie Ihre Browsereinstellungen
NZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.
Bitte passen Sie die Einstellungen an.
Gilt eine solche Person vor dem Gesetz als berufstätig oder nicht? Die Antwort darauf ist wichtig für ihre Zukunft, sie entscheidet über ihre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Das Basler Migrationsamt sagte Nein. Das Staatssekretariat für Migration ebenfalls. Die Deutsche rekurrierte. Und am Schluss sagte das Bundesgericht Ja.
Die Bundesrichter befanden kürzlich, die kantonalen Behörden hätten das Freizügigkeitsabkommen mit der EU «zu restriktiv» ausgelegt. Dass der Lohn aus öffentlichen Mitteln stamme, spiele keine Rolle. Entscheidend sei, dass die Frau eine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt habe.
Urteile wie dieses sind Wasser auf die Mühlen der Kritiker der neuen EU-Verträge. Das Bundesgericht pfiff nicht zum ersten Mal Schweizer Migrationsbehörden zurück – und legte die Rechte von EU-Bürgern grosszügiger aus als diese. Die Befürchtung für die Zukunft ist deshalb: Die Richter werden bei der Umsetzung der neuen EU-Verträge nicht davor zurückscheuen, Schweizer Sonderregeln auszuhebeln.
Denn solche Sonderregeln werden derzeit von der Politik in Bern ausgebrütet. Dabei kommt es zum Machtkampf zwischen Politik und Justiz.
Integration unnötig
Stein des Anstosses ist das Daueraufenthaltsrecht in den neuen Verträgen. Wer als EU-Bürger fünf Jahre in der Schweiz gelebt und gearbeitet hat, darf grundsätzlich dauerhaft bleiben – auch wenn er später arbeitslos wird oder Sozialhilfe benötigt. Integrationsleistungen wie Sprachkenntnisse sind nicht nötig, auch nicht für Familienmitglieder. Die Fünf-Jahre-Frist wird nur unterbrochen, wenn jemand sechs Monate oder länger vollständig von der Sozialhilfe abhängig wird. Schon vor Ablauf der fünf Jahre sollen zudem gewisse EU-Bürger leichter Sozialhilfe erhalten.
Was das bedeuten würde, versuchte das Beratungsbüro Ecoplan zu berechnen. Gemäss seiner Studie könnten 3000 bis 4000 Menschen zusätzlich Sozialhilfe beziehen. Die geschätzten Mehrkosten: 56 bis 74 Millionen Franken jährlich. Doch die Datengrundlage hat einen Mangel: Sie ist veraltet. Ecoplan simulierte die Auswirkungen der Regeln basierend auf Daten der Jahre 2015 bis 2019. Doch erste Daueraufenthaltsrechte erwartet der Bund frühestens 2035.
Aktualisiert wurde die Schätzung seither nicht, wie Ecoplan bestätigt. Auch dem Bund fehlen neuere Prognosen. Unklar bleiben zudem die Antragszahlen. Die Forscher räumen in der Studie ein: «Weitere potenzielle Antragstellende sind denkbar, lassen sich aber aufgrund fehlender Daten nicht systematisch quantifizieren.» Die Sorge, die Schweiz könnte zum Sozialhilfemagneten werden, hält die Studie aufgrund bisheriger Forschung trotzdem für wenig begründet.
Einer Mehrheit des Ständerats gehen die Zugeständnisse an die EU dennoch zu weit. In der Herbstsession beschloss der Rat deshalb massive Einschränkungen: Wer arbeitslos ist oder Sozialhilfe bezieht, soll vom Daueraufenthaltsrecht ausgeschlossen werden. Die fünfjährige Frist soll in solchen Fällen nochmals ganz von vorne beginnen. Zudem sollen EU-Bürger beim Zuzug einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Der Nationalrat hat dazu noch nicht beraten.
Doch würden die Bundesrichter solche Schweizer Sonderregeln überhaupt anwenden, oder hielten sie sich stur an die EU-Verträge? Die Staatspolitische Kommission des Ständerats will sich juristisch absichern. Sie startete letzte Woche eine Vernehmlassung mit dem Ziel, die sogenannte Schubert-Praxis zu verankern. Diese Woche sprach sich auch die Umwelt- und Energiekommission für eine solche Regelung aus.
Die Schubert-Praxis geht auf ein Bundesgerichtsurteil von 1973 zurück: Beschliesst das Parlament bewusst ein Gesetz, das einem internationalen Vertrag widerspricht, soll dieses Schweizer Gesetz innerstaatlich trotzdem gelten. Auch wenn dies einen Bruch mit dem Völkerrecht bedeutet.
Einzelfälle können «schwer wiegen»
Der FDP-Ständerat Andrea Caroni, der am Ursprung der Idee steht, sagt auf Anfrage: «Nach bisherigen Erfahrungen vertraue ich dem Bundesgericht zu wenig.» Die Schweiz müsse bewusst von den EU-Verträgen abweichen können, ohne dass die eigenen Richter dies nachträglich verhinderten. «Falls die Politik dies ausschliessen wollte, sollen Sozialhilfebezüger und arbeitslose EU-Bürger nicht mittels Richterspruch doch ein Daueraufenthaltsrecht erhalten.»
Dabei sei weniger die Zahl der potenziell Begünstigten entscheidend als die Grundsatzfrage, findet Caroni: «Einzelne problematische Fälle, die dauerhaft bleiben dürfen, können ebenfalls schwer wiegen und Gift sein für die Akzeptanz der Verträge.»
Kommissionspräsidentin und Mitte-Ständerätin Heidi Z’graggen sagt, das Bundesgericht habe in neueren Urteilen angedeutet, dass die Schubert-Praxis beim Freizügigkeitsabkommen mit der EU eventuell nicht gelte. «Deshalb wollen wir nun klar festlegen: Weicht das Parlament bewusst von einem Staatsvertrag ab, dann soll immer dieser Wille respektiert werden und das Schweizer Recht gelten.»
Zur Diskussion stellt die Ständeratskommission zwei Varianten: eine Verfassungsänderung oder eine gesetzliche Regelung. Kritiker halten beides für schädlich und unnötig. Schädlich, weil eine starre Regel den Spielraum der Richter einschränken und die Schweiz plötzlich als Vertragspartnerin dastehen würde, die Verträge bewusst verletzt. Unnötig, weil das Parlament schon heute in einzelnen Gesetzen ausdrücklich den Vorrang vor EU-Verträgen festlegen könnte.
Die Befürworter bezweifeln mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung beim Freizügigkeitsabkommen jedoch, dass das Bundesgericht solchen Abweichungen tatsächlich folgen würde.
Ein riskanter Zeitplan
Brisant ist das politische Manöver auch wegen des gedrängten Zeitplans. Caroni möchte die Schubert-Praxis mit dem EU-Vertragspaket verbinden. Denkbar sei eine gemeinsame Abstimmung über die Verträge und über den Schubert-Zusatz in der Verfassung. Die Alternative wäre eine Gesetzesanpassung während der laufenden EU-Debatte.
Eine Operation am offenen Herzen der EU-Verträge? Heidi Z’graggen bestätigt diese Pläne. Die Schubert-Praxis gehöre definitiv zum Gesamtpaket, so die Mitte-Ständerätin. Schon in der Frühjahrssession 2027 solle das Parlament darüber beraten können. Der Fahrplan sei «sehr sportlich», räumt Z’graggen ein, aber das Geschäft sei von grosser Bedeutung. «Es geht um Rechtssicherheit.»
Die Schubert-Praxis würde nur innerhalb der Schweiz wirken. Die EU könnte allfällige Vertragsverletzungen dennoch vor ein Schiedsgericht bringen. Wie Brüssel auf die Pläne reagiert, ist noch völlig offen. Kürzlich nannte der EU-Botschafter in der Schweiz die Verschärfungen im Ständerat «nicht hilfreich». Die EU werde ihre Verpflichtungen im Rahmen der Bilateralen III einhalten. Von der Schweiz erwarte man dasselbe.
Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»
Passend zum Artikel
Source: Neue Zürcher Zeitung
At a glance
- Topic
- World
- Country
- 🇨🇭 CH
- Publisher language
- DE
- Added to Allnira