Das Führungsduo der rechtsextremen Gruppierung wird vom Zürcher Bezirksgericht wegen Diskriminierung, Nötigung und Landfriedensbruch verurteilt. Die Niederlage vor Gericht versuchen sie für ihre Propaganda zu nutzen.

30.10.2026, 09.20 Uhr

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Im Januar 2022 setzte sich die Junge Tat an die Spitze eines Demonstrationszugs gegen die Corona-Massnahmen in Bern.

Im Januar 2022 setzte sich die Junge Tat an die Spitze eines Demonstrationszugs gegen die Corona-Massnahmen in Bern.

Keystone

Freitagmorgen vor dem Bezirksgericht Zürich. Linke Demonstranten sind da, ganz viel Presse ist da und auch der Anhang der beiden Beschuldigten ist zahlreich erschienen. Es ist der Tag des Urteilsspruchs im Strafverfahren gegen sechs Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung Junge Tat.

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Sie stehen draussen auf den Stufen des Gerichts und sprechen bereitwillig in die Mikrofone, die ihnen entgegengestreckt wird. Der Redefluss steht im Widerspruch zu der Verweigerungshaltung, die die beiden Männer, Führungsfiguren der Jungen Tat, bisher an den Tag gelegt haben. Drinnen im Gericht hatten die Beschuldigen konsequent die Aussage verweigert.

Ihnen werden Aufruf zu Hass, Hausfriedensbruch, Nötigung, Sachbeschädigung, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit und weitere Delikte zur Last gelegt.

Angeklagt sind unter anderem die Störung eines Pride-Gottesdiensts im Sommer 2022, die Stürmung einer Drag-Vorlesestunde für Kinder im Tanzhaus ein paar Monate später sowie weitere Störaktionen und Scharmützel mit Linksextremen.

Vor wenigen Minuten hat das Gericht sein Urteil verkündet. Für die Rechtsextremen ist der Prozess wenig erfreulich ausgegangen. Was sie nicht daran hindert, diesen propagandistisch auszuschlachten.

Das Bezirksgericht verurteilt die beiden Anführer zu bedingten Freiheitsstrafen von 12 Monaten. Die Probezeit beträgt vier Jahre. Die Rechtsextremen müssen damit nicht hinter Gitter. Die Anklage hatte teilbedingte Freiheitsstrafen gefordert.

Sie sind schon vorbestraft

Dass die beiden Rädelsführer verurteilt wurden, liegt auch an ihrer Vergangenheit. Denn sie sind vorbestraft.

Bei einer Aktion im Frühling 2020 gegen eine Vorlesung der Zürcher Hochschule der Künste riefen sie rassistische und antisemitische Parolen, darunter «Heil Hitler». Die beiden betonten zwar stets, dabei habe es sich um Jugendsünden gehandelt. Der Richter scheint dies am Freitag anders zu sehen.

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Es ist eine Vergangenheit, von der sich die Führungsfiguren der Jungen Tat heute gerne distanzieren. Zumindest rhetorisch.

Denn die beiden Männer haben in den vergangenen Jahren einen bemerkenswerten Wandel vollzogen. Weniger in ihren politischen Überzeugungen, wohl aber in der Art, wie sie diese öffentlich vertreten.

Früher bewegten sie sich in der Neonaziszene, heute präsentieren sie sich als patriotische Aktivisten, die angeblich nichts anderes wollen, als die Heimat und ihre Traditionen zu verteidigen.

Aus offenem Rassismus wurden Botschaften wie «Sichere Grenzen, sichere Zukunft». Aus Männern, die einst mit rechtsextremen Parolen provozierten, werden politische Influencer, die ihre Botschaften möglichst weit verbreiten wollen.

Die Strategie dahinter: Aufmerksamkeit erzeugen, Empörung auslösen, Reichweite gewinnen. Und dabei Positionen gesellschaftsfähig machen, die lange Zeit auf die rechtsextreme Szene beschränkt waren.

Der Prozess am Zürcher Bezirksgericht passt in diese Strategie. Schon vor der Verhandlung hatten die Rechtsextremen mittels Videos in den sozialen Netzwerken ihre eigene Darstellung der Ereignisse verbreitet.

Die Botschaft: Nicht die Junge Tat habe ein Problem mit dem Rechtsstaat. Der repressive Staat habe ein Problem mit der Jungen Tat.

Die Rollen waren damit schon vor Prozessbeginn verteilt. Hier die jungen Patrioten, die angeblich nur ihre Meinung sagen wollen. Dort die Behörden, die sie dafür verfolgen.

Draussen vor dem Gerichtsgebäude sagen die beiden Männer in die Kameras: «Es geht hier um die Meinungsfreiheit.»

Es ist ein Auftritt für ein Online-Publikum. In den sozialen Netzwerken kann die Junge Tat ihre Botschaften ungestört verbreiten. Störende Rückfragen wie am Gericht können getrost ausgeblendet werden. Das Bezirksgericht wird lediglich als Bühne bespielt.

Plötzlich sind sie am «Buurezmorge»

Die Wurzeln der Organisation liegen in einem Milieu, das lange auf Abschottung setzte. Bis heute bewegt sich ein Teil der rechtsextremen Szene im Verborgenen, von einzelnen Gewaltausbrüchen wie vor zwei Wochen im schwyzerischen Tuggen abgesehen. Die Öffentlichkeit wird als Feind betrachtet. Die Junge Tat hat mit dieser Tradition gebrochen.

Das Führungsduo tritt mit Namen und Gesicht auf. Sie geben Interviews, produzieren professionelle Videos und suchen gezielt die Nähe zu politischen Parteien. Besonders die SVP und ihre Jungpartei stehen dabei im Fokus. Mitglieder der Gruppierung besuchen Parteiveranstaltungen, sitzen am «Buurezmorge» mit am Tisch oder suchen den Kontakt zu Exponenten der Partei. Sie versuchen damit, ihre Positionen in ein breiteres politisches Umfeld hineinzutragen.

Die Junge Tat muss dafür nicht einmal besonders viele Mitglieder haben. Entscheidend ist, dass ihre Aktionen Schlagzeilen produzieren und über sie gesprochen wird. Jede Aktion ist Rohstoff für das nächste Video und jede Strafanzeige ein Beweis für eine angebliche politische Verfolgung.

Doch das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts zeigt auch die Grenzen dieser Strategie. Am Ende sind deren Mitglieder für konkrete Handlungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden.

Update folgt.

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Source: Neue Zürcher Zeitung · Tobias Marti

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