Nicht alle Rentnerinnen und Rentner brauchen die 13. AHV-Rente, die im Dezember erstmals ausgezahlt wird. Eine neu gegründete Stiftung will sie zum Spenden bewegen.
25.10.2026, 06:53
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Die Idee: Nach dem Ja an der Urne vom März 2024 werden alle Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz diesen Dezember zum ersten Mal die 13. AHV auf dem Konto haben. Die neu gegründete Fondation Chance 13 richtet sich an gut situierte Seniorinnen und Senioren, die auf das Geld verzichten können. Wer auf die zusätzliche Zahlung nicht angewiesen ist, soll den Betrag freiwillig der Stiftung überweisen.
Wohin das Geld fliesst: Die Stiftung leitet die Spendengelder an gemeinnützige Organisationen weiter. Erste Partner sind Pro Senectute und Pro Juventute. Bei Pro Senectute sollen die Spenden in einen Fonds fliessen, der ältere Menschen in akuten Notlagen unkompliziert unterstützt. Weiter sollen Projekte zugunsten von Kindern und Jugendlichen gefördert werden, etwa im Bereich Ausbildung.
Die Initianten: Gegründet wurde die Stiftung vom Luzerner Unternehmer und Vorsorgeexperten Jörg Odermatt und vom Bankier Karl Reichmuth. Beide haben je 150'000 Franken vom eigenen Vermögen in die Stiftung eingezahlt. In den ersten Jahren rechnen sie mit Spendeneinnahmen von eins bis zwei Millionen Franken.
Der Nutzen: Die Stiftungsgründer argumentieren, dass Spenden dank der Stiftung zielgerichteter eingesetzt werden können, als das bei direkten Spenden an gemeinnützige Organisationen der Fall wäre. Gleichzeitig betonen sie auch, dass viele Rentnerinnen und Rentner auf den Zustupf aus der 13. AHV angewiesen seien. Die Stiftung richte sich deshalb an jene, die das zusätzliche Geld nicht benötigen.
Noch am Anfang: Die Fondation Chance 13 ist erst seit Kurzem im Handelsregister eingetragen. Wie viele Rentnerinnen und Rentner wie viel einzahlen, ist noch nicht absehbar. Mitgründer Jörg Odermatt rechnet aber damit, dass rund 25 Prozent aller Seniorinnen und Senioren eigentlich auf die zusätzliche Rente verzichten könnten.
Am 29. November entscheidet das Stimmvolk über die Finanzierung der 13. AHV-Rente – Kosten von zu Beginn über vier Milliarden Franken. Das Parlament hat im Juni beschlossen, einen Teil der 13. AHV-Rente mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer (MwSt) um 0.4 Prozentpunkte zu finanzieren. Nicht erhöht würde die Mehrwertsteuer auf gewissen alltäglichen Gütern wie Lebensmitteln oder Medikamenten. Bei einer Erhöhung der MwSt. muss sich das Stimmvolk obligatorisch dazu äussern.
Die Erhöhung kann frühestens Anfang 2028 in Kraft treten. Somit gibt es für die Auszahlungen der 13. AHV-Rente in den Jahren 2026 und 2027 keine Zusatzfinanzierung.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Abstimmung.
Tagesschau, 24.10.2026, 19:30 Uhr
Source: SRF · Pascal Schmitz
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