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Auf das kommende „Zukunftsdepot“ für unter 18-Jährige wird nicht jede und jeder einzahlen können. Großeltern und Paten sind – anders als von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) versprochen – nicht dazu berechtigt, wie aus dem Begutachtungsentwurf hervorgeht.

Eröffnen können das Depot nämlich nur die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter des oder der Minderjährigen. Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) verteidigte heute diese Regelung.

Es habe sich im Zuge der Verhandlungen und danach im technischen Austausch gezeigt, dass es ein verbundenes Konto brauche, über das dann die Veranlagung erfolgt, so die Staatssekretärin in einer Pressekonferenz. „Und dieses Konto ist eben in den Händen der Erziehungsberechtigten, der Obsorgepflichtigen, in der Regel der Eltern“, sagte sie.

Die Eltern träfen die Investitionsentscheidungen für ihre Kinder, „und es war ja auch bisher schon die gelebte Realität, wenn Großeltern hier beispielsweise Summen an Enkelkinder weitergeben wollen, dass das ja in der Regel auch jetzt schon über die Eltern gemacht worden ist“.

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Source: ORF · ORF.at

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