Online seit heute, 19.46 Uhr
Dem Arbeitsmarktservice (AMS) drohen laut „Oberösterreichischen Nachrichten“ („OÖN“) und der „Kronen Zeitung“ Nachzahlungen von rund 135 Millionen Euro. Grund sind Auswirkungen einer kürzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, über die auch „Die Presse“ berichtet hatte.
Es geht um zu gering ausbezahltes Arbeitslosengeld und Notstandshilfe: nicht wie anfangs gedacht in tausenden Fällen, sondern im sechsstelligen Bereich, teilte die APA mit Verweis auf die Medienberichte heute Abend mit.
Im Sozialministerium, zu dem das AMS ressortiert, gehe man derzeit von der Summe von 135 Mio. Euro aus, so „OÖN“ und „Krone“. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) verspricht laut „OÖN“ eine korrekte Aufarbeitung: „Der Verwaltungsgerichtshof hat eine rechtliche Klarstellung zur Berechnung des Arbeitslosengeldes getroffen. Die daraus entstehenden Fragen sind nun sorgfältig aufzuarbeiten“, zitierte die Zeitung die Ministerin.
Akribische Arbeitslose brachte Stein ins Rollen
Eine akribische Arbeitslose, die zuvor Geringverdienerin war, hatte nachgerechnet und war durch den früheren Bericht der „Presse“ auf eine Unstimmigkeit gestoßen: Bei der Berechnung ihres Arbeitslosengeldes von 21,09 Euro täglich wurde ihr früheres Gehalt um drei Prozent Arbeitslosenversicherungsbeitrag gekürzt, obwohl sie den gar nicht leisten musste. Denn Geringverdiener sind ganz bzw. teilweise von dem Beitrag befreit.
Das soll laut den neuen Berichten nun millionenfach in ähnlicher Weise zutreffen, weil eine drei Jahre lange Verjährungsfrist gilt.
Source: ORF · ORF.at
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