Begutachtung endet

Die Begutachtungsfrist für das Klimagesetz endet am Freitag. Kritik gibt es vor allem bezüglich des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2040. Die Wirtschaftskammer (WKO) etwa und einige Unternehmen zeigten sich nicht damit einverstanden, dass Österreich zehn Jahre vor der EU klimaneutral sein will. Diverse Organisationen vermissten hingegen die Verbindlichkeit, auch beim 2040-Ziel. Bis Donnerstag gab es über 330 Stellungnahmen.

Online seit heute, 23.37 Uhr

Im Gesetzestext heißt es, der Bund bekenne sich zum Ziel der Klimaneutralität 2040. Treten aber Ereignisse ein, „die besonders gravierende volkswirtschaftliche oder soziale Folgen nach sich ziehen, die wirtschaftliche Entwicklung, den Standort oder Arbeitsplätze gefährden“, sollen der Klimafahrplan und das Zieljahr der Klimaneutralität evaluiert und angepasst werden.

Das kritisieren zahlreiche Umweltschutzorganisationen und Institutionen als zu unverbindlich. So ist etwa die Arbeiterkammer (AK) mit diesem Passus nicht zufrieden: Die Standortklausel sei „so allgemein gefasst, dass bei praktisch allen volkswirtschaftlichen Entwicklungen, die nicht einer Phase der Hochkonjunktur mit Vollbeschäftigung entsprechen, behauptet werden kann, die Voraussetzungen seien erfüllt“, so die AK in ihrer Stellungnahme.

IHS: Gegenteil von Planungssicherheit

Die Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), Martina Prechtl-Grundnig, kritisierte, dass es bei dieser Formulierung keine Rolle spiele, ob die Probleme mit Maßnahmen aus dem Klimagesetz zusammenhängen. „Steigen die Gaspreise, würde ausgerechnet der Ausstieg aus Gas verschoben, also genau jene Maßnahme, die vor fossilen Preisschocks schützt.“

Das Institut für Höhere Studien (IHS) sieht Planungssicherheit in dem derzeitigen Entwurf nicht gegeben. Die Klausel bewirke in dieser Fassung jedenfalls „das Gegenteil von Planungssicherheit“. Das IHS empfahl einen definierten Auslöser anhand überprüfbarer Indikatoren, eine zeitliche Befristung mit Rückkehr auf den Zielpfad und eine Nachholpflicht für aufgeschobene Minderungen.

NGOs sehen reines Lippenbekenntnis

Kritik kam auch von Umweltschutzorganisationen. Die Klimaneutralität 2040 bleibe ein reines Lippenbekenntnis und könne über die „Standortklausel“ ausgehebelt werden, so etwa Greenpeace. Ähnliche Kritik äußerte unter anderem Global 2000 und der WWF. In ein ähnliches Horn stießen die Grüne Wirtschaft, die Bundesjugendvertretung und Amnesty International. Das Außenministerium wies darauf hin, dass die Klausel auch aus Sicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte problematisch sein könnte.

Wirtschaftsministerium: Abweichende Zielhorizonte

Ob nun im Allgemeinen von einem Klimaneutralitätsziel 2040 oder 2050 ausgegangen wird, war u. a. dem Wissenschaftsministerium unklar. Im Gesetzesentwurf werde von Klimaneutralität 2040 gesprochen, im Vorblatt und der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung aber wiederholt von 2050. „Diese abweichenden Zielhorizonte wären klarzustellen“, merkte das Ressort an.

Wirtschaft sieht Nachteile

Die Wirtschaft ist alles andere als erfreut. Die Wirtschaftskammer warnte vor zusätzlichen Belastungen. „Wir stehen klar zum Klimaschutz und zum europäischen Ziel der Klimaneutralität bis 2050“, so Wirtschaftskammer-Generalsekretär Jochen Danninger, der in einer Aussendung vor einem „österreichischen Sonderweg, der unsere Betriebe zusätzlich belastet und ihnen im europäischen Wettbewerb Nachteile bringt“, warnte. Der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO) stieß ins selbe Horn.

Industrie: Anknüpfungspunkt für Klimaklagen

Siegfried Menz, WKO-Spartenobmann für Industrie, ortete Rechtsunsicherheit. Die „Beteuerung der Politik“, dass das Ziel 2040 deklaratorisch sei, beruhige nicht, könne es doch als Anknüpfungspunkt für Klimaklagen herangezogen werden.

Global 2000 beklagte hingegen, dass keine „subjektiven Rechte und Pflichten“ bestünden und die gesetzlichen Bestimmungen damit nicht einklagbar seien. Aus dem Gesetz erwachsen keine einklagbaren Rechte für Dritte, geht auch aus den Erläuterungen hervor. Auch die Industriellenvereinigung (IV) forderte ein Ende des „Gold Platings“ durch Klimaneutralität 2040. Sie geht auch von hohen Strafzahlungen bei Nichterreichung der Ziele aus.

Kritik auch von Unternehmen

Der Kritik der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung am 2040-Ziel schlossen sich mehrere große Unternehmen an, darunter der Flughafen Wien, der Branchenverband Austropapier und der Baustoffhersteller Baumit. Auch das Land Tirol äußerte an dem Ziel 2040 Kritik. Österreich solle sich hingegen am 2050-Ziel der EU orientieren, so der Tenor. So erwartete beispielsweise die Flughafen Wien AG zusätzlichen Investitions- und Kostendruck für heimische Unternehmen.

Verbesserungen bei Fahrplan gefordert

Das Gesetz sieht als zentrales Planungsinstrument einen Klimafahrplan vor, der Maßnahmen und Reduktionspfade enthalten soll. Erstmals soll eine Steuerungsgruppe bis 30. September 2027 einen solchen Fahrplan ausarbeiten, im Ministerrat soll er bis Ende 2027 beschlossen werden.

Greenpeace kritisierte, dass der Klimafahrplan damit „auf die lange Bank geschoben wird“. Auch die Mobilitätsorganisation VCÖ plädierte dafür, den Plan früher zu fixieren, sei doch sonst frühestens 2028 mit Maßnahmen daraus zu rechnen. Handlungsbedarf bestehe bereits jetzt. Die Stadt Wien merkte an, dass es bei Nichteinhaltung des Klimafahrplans weder Sanktionen noch einen wirksamen Rechtsschutz gibt.

Verbindliche Sektorenziele fehlen

Viel kritisiert wurde auch das Fehlen von verbindlichen Sektorzielen, etwa vom Rechnungshof, der das Gesetz abseits davon aber großteils positiv beurteilte. Die Grüne Wirtschaft monierte, dass der Klimafahrplan für die einzelnen Sektoren nur indikative, also unverbindliche Reduktionspfade festlegen soll. Zudem würden jährliche Emissionsobergrenzen nur für die Jahre 2026 bis 2030 vorliegen. Unternehmen hätten dadurch nur begrenzt Orientierung, welche konkreten Rahmenbedingungen nach 2030 gelten.

Wien sieht Gefahr der Verfehlung

Wird erwartet, dass die verbindlichen EU-rechtlichen Ziele – also etwa Klimaneutralität bis 2050 – verletzt werden, soll eine Steuerungsgruppe der Bundesregierung binnen drei Monaten einen Vorschlag zur Anpassung des Klimafahrplans unterbreiten. Die Regierung muss dann ein Sofortprogramm beschließen.

Die Stadt Wien kritisierte hier die Unverbindlichkeit. Der Sofortmechanismus sei nur ein unverbindlicher Vorschlag der Steuerungsgruppe zur Aktualisierung des ebenfalls unverbindlichen Klimafahrplans, so die Stadt Wien. Der Gefahr der Verfehlung der EU-Ziele könne damit „keinesfalls vorgebeugt werden“. Außerdem sollte dieser Korrekturmechanismus stattdessen auf das nationale 2040-Ziel ausgerichtet sein, so die Stadt Wien.

Steiermark lehnt Gesetz „in seiner Gesamtheit“ ab

Auch dem Finanzministerium fehlte ein direkt verbindlicher Korrektur- und Sanktionsmechanismus, wenn Zwischenziele und Ziele verfehlt werden.

Die Steiermark lehnte indes das Klimagesetz „in seiner Gesamtheit“ ab. Finanziellen Mehrbedarf werde man vom Bund einfordern. Kritisiert wurde u. a., dass aus dem Ziel der Klimaneutralität 2040 keine Verpflichtung zur Umsetzung konkreter Maßnahmen ableitbar sei. Solche Maßnahmen seien aber unerlässlich. Dass ein Klimafahrplan alle fünf Jahre vorgelegt werden soll, ist dem Land außerdem zu wenig – es schlägt einen Intervall von maximal drei Jahren vor.

Source: ORF · ORF.at

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