Gute Nacht
Urteil in Vorarlberg: Betrunken im E-Auto zu schlafen ist kein Alkohol am Steuer
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg entscheidet: Betrunken im E-Auto zu schlafen zählt nicht als Fahrtantritt. Der Fall wandert nun wohl zum Höchstgericht
O'zopft is: Regeln rund um E-Autos sind in mehreren Punkten noch nachzuschleifen.
Wer sich nach einem feuchtfröhlichen Abend zum Schlafen auf den Fahrersitz seines Elektroautos setzt, nimmt das Fahrzeug dadurch noch nicht automatisch in Betrieb. Zu diesem Schluss kommt das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Vorarlberg in einer wegweisenden Entscheidung, über die ORF.at berichtete.
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Source: Der Standard
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