Online seit heute, 11.25 Uhr

Die „Kronen Zeitung“ hat laut einem Urteil des Presserats mit einem im Juli erschienenen Artikel die bei Suizidberichterstattung gebotene Zurückhaltung missachtet. Die Meldung „Grusel-Fund: Krimi um Leiche bei Wiener Gloriette“ sei sensationalistisch aufbereitet worden, rügte der Presserat die Zeitung heute und stellte einen Verstoß gegen den Ehrenkodex fest.

Die betroffene Person stand nicht in der Öffentlichkeit. Zudem sei keine Gefährdung der Allgemeinheit vorgelegen. Daher wäre es angebracht gewesen, nicht darüber zu berichten.

Denn im Falle der Suizidberichterstattung sei ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung besonders streng zu prüfen. „Die sensationelle mediale Aufbereitung eines Suizids kann dazu führen, dass andere suizidgefährdete Personen sich ebenfalls das Leben nehmen“, erinnerte das Selbstkontrollorgan an die bestehende Nachahmungsgefahr.

Presserat: Aufbereitung widerspricht Ethik

Positiv bewertet wurde, dass die „Krone“ am Ende des Artikels Hinweise zur Telefonseelsorge und einen Link zu weiteren Hilfseinrichtungen, die in Krisensituationen kontaktiert werden können, anführte.

Aber die sensationelle Aufbereitung – „Grusel-Fund“, „Krimi“, „schockierender Blaulicht-Einsatz“, „gruselige Details“ – und die Nennung des Suizidorts widersprechen den ethischen Grundsätzen.

Vonseiten der „Krone“ nahm niemand am nach Lesermeldungen eingeleiteten Verfahren teil. Die Zeitung wurde vom Presserat aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten.

Source: ORF · ORF.at

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