Ab Sonntag in Kraft
Im Onlinehandel hat sich heuer schon einiges getan: Seit Juni wird mit dem Ziel, die Flut an Lieferungen von Billigwaren aus Asien zu bremsen, ein EU-Pauschalzoll für Direktimporte aus Drittstaaten eingehoben. Seit Anfang Oktober gilt in Österreich zudem eine Paketsteuer für größere Onlinehändler. Nun tritt mit Sonntag eine neue Gebührenregel in Kraft – diese betrifft wiederum Bestellungen von außerhalb der EU.
Online seit heute, 19.04 Uhr
Bezeichnet wird die Gebühr bei Bestellungen von Handelsplattformen wie Temu, Shein und AliExpress als „Union Handling Fee“ (EU-Bearbeitungsgebühr) – sie beträgt zwei Euro. Sie ist an die gesendeten Warenkategorien geknüpft, kann also auch mehrfach verrechnet werden. Die neue Gebühr fällt zusätzlich zu den bisherigen Einfuhrabgaben an und gilt unabhängig vom jeweiligen Sendungswert.
Zu entrichten ist die neue Bearbeitungsgebühr bei Sendungen, die von Onlinehändlern außerhalb der EU in die EU geliefert werden. Betroffen sind auch Lieferungen aus Großbritannien und der Schweiz – sie gelten zollrechtlich als Importe aus Drittländern.
„Zolltarifliche Einreihung“ zählt
Grundlegend ist, dass die Gebühr pro „Warenposition nach zolltariflicher Einreihung“ anfällt. Enthält also ein Paket von chinesischen Onlinehändlern wie Temu und AliExpress beispielsweise zehn T-Shirts, beträgt die Bearbeitungsgebühr einmalig zwei Euro. Enthält ein Paket hingegen zehn T-Shirts, zwei Hüte und Flipflops, beträgt die Gebühr sechs Euro – also dreimal zwei Euro.
Mit der Gebühr reagiert die EU auf Veränderungen im internationalen Warenhandel. Dazu gehören etwa der immense Anstieg des Handelsvolumens, insbesondere im Onlinehandel. Darüber hinaus gibt es eine wachsende Zahl von EU-Vorgaben, deren Einhaltung beim Import geprüft werden muss. Auch wird geopolitischen Entwicklungen, die den Handel beeinflussen, Rechnung getragen.
Druck durch Paketflut
Laut offiziellen Angaben gelangten 2025 5,8 Mrd. Pakete mit einem Wert von weniger als 150 Euro in die EU. Ein Großteil der Sendungen sei unterbewertet worden, um Zollgebühren zu umgehen, so die EU-Kommission. Diese Flut an Paketen setze die nationalen Zollbehörden zunehmend unter Druck, auch führe sie zu höheren Kosten. Die neue Bearbeitungsgebühr soll den gestiegenen Aufwand kompensieren.
Die Einhebung der Bearbeitungsgebühr ist ein weiterer Umsetzungsschritt für den grenzüberschreitenden Onlinehandel im Rahmen der EU-Zollreform. Sie gilt zusätzlich zu dem bereits mit 1. Juli in Kraft getretenen EU-Pauschalzoll: Mit diesem entfiel die Freigrenze von 150 Euro, für entsprechende Sendungen mit einem Wert bis 150 Euro wird seither ein Pauschalzoll von drei Euro pro Warenposition eingehoben.
Händler können Kosten abwälzen
Für die Entrichtung der neuen EU-Bearbeitungsgebühr sind grundsätzlich die beteiligten Unternehmen verantwortlich, also die E-Commerce-Plattformen, Händler und Transportdienstleister. Doch ist freilich nicht ausgeschlossen, dass Onlinehändler die Gebühr an die Kundinnen und Kunden weitergeben – etwa über eine Erhöhung der Produktpreise.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) rät Konsumentinnen und Konsumenten, auf entsprechende Hinweise der Händler zu achten. Diese müssen im Bestellprozess alle Gebühren klar ausweisen. Zusätzlich zu Zoll, Paketabgabe und EU-Bearbeitungsgebühr können bei Direktimporten auch Einfuhrumsatzsteuer sowie Bearbeitungsentgelte von Zustelldiensten anfallen.
Temu, Shein und Co. reagieren
Angesichts der Gebühren haben die großen E-Commerce-Konzerne begonnen, sich anzupassen. AliExpress, das zum chinesischen Konzern Alibaba gehört, will als Reaktion auf die Gebühren die lokalen Lagerkapazitäten ausbauen, wie mitgeteilt wurde. Temu soll bereits Rabatte auf Gebühren angeboten haben, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet.
Das kürzlich an die Börse gegangene Unternehmen Shein, das seine Lagerflächen in Polen ausbaut, erklärte laut Reuters, es konzentriere sich darauf, die Preise „wettbewerbsfähig“ zu halten. Und der US-Konkurrent Amazon gab an, dass 97 Prozent der Produkte, die er in der EU verkauft, aus Lagern innerhalb der EU versandt würden, sodass nur sehr wenige Sendungen von den Gebühren betroffen seien.
Source: ORF · ORF.at
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