Auch zwei Frauen vor Gericht
Ab Donnerstag müssen sich der Kabarettist Günther „Gunkl“ Paal und zwei Frauen, Mutter und Tochter, vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien verantworten. Paal wird sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen, den beiden Frauen schwere Erpressung. Sie sollen Paal mit der Veröffentlichung von Fotos gedroht und ihn um knapp 160.000 Euro gebracht haben.
Online seit heute, 6.01 Uhr
Die Hauptverhandlung in der „Strafsache gegen Günther P.“ und die beiden angeklagten Frauen findet im Großen Schwurgerichtssaal statt, wie das Gericht im Vorfeld mitteilte. Der Verhandlungstag am Donnerstag vor einem Schöffensenat war bis 13.30 Uhr anberaumt.
Neben Paal und den beiden Frauen soll auch ein Sachverständiger gehört werden. Zumindest teilweise dürfte die Öffentlichkeit aus dem Verfahren ausgeschlossen werden, wenn es um Details der Tatvorwürfe geht.
Alle drei geständig
Die Anklage gegen die beiden Frauen lautet auf Erpressung bzw. schwere Erpressung nach den Paragrafen 144 und 145 Strafgesetzbuch (StGB), die gegen Paal auf sexuellen Missbrauch von Unmündigen (Paragraf 207 StGB) und den Besitz von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial. Alle drei Angeklagten sind geständig.
Der mögliche Strafrahmen für den Künstler erstreckt sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe, der für die beiden Frauen – eine 42-Jährige und ihre 62-jährige Mutter – auf ein bis zehn Jahre Haft. Sie befinden sich in Untersuchungshaft, der 64-jährige Paal nicht.
„Ich hab’ Schande auf mich gebracht“
Paal wird laut Staatsanwaltschaft „die Vornahme einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person sowie das Verschaffen und Besitzen von zumindest 960 Bilddateien und 19 Videodateien sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials mündiger und unmündiger Minderjähriger zur Last gelegt“. Die beiden Frauen müssen sich wegen Erpressung bzw. schwerer Erpressung am Wiener Straflandesgericht verantworten.
Der Künstler veröffentlichte kurz nach Bekanntwerden des Missbrauchsverdachts gegen ihn ein Video, in dem er die Schuld auf sich nahm. „Ich hab’ Schande auf mich gebracht“, sagte er in dem Video. Ihm tue „unendlich leid“, was er getan habe. Paal sprach im Video auch die Bilder und Videos an und sagte, den Rechner und die inkriminierten Daten darauf „irgendwann vergessen“ zu haben. Das Video wurde nach kurzer Zeit wieder offline genommen.
Drohungen und Bargeld in Kuverts
Paal soll im Jänner 2025 in der Wohnung der 42-jährigen Mutter deren Ende März 2021 geborene Tochter missbraucht haben. Er pflegte zu diesem Zeitpunkt eine mehr als zehnjährige, jedenfalls teilweise entgeltliche sexuelle Beziehung zur Mutter und zur Großmutter des Kindes. Paals Anwalt Florian Höllwarth gab an, dass es sich bei den beiden Frauen um „Sexarbeiterinnen“ gehandelt habe, die der Künstler vor mehreren Jahren über eine Anzeige kennengelernt habe.
Hilfe für Betroffene
- Kinderschutzorganisation die möwe
- Verbrechensopferhilfe Weißer Ring
Unter meldestelle@interpol.at nimmt eine Meldestelle des Bundeskriminalamts Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen entgegen.
Nach dem mutmaßlichen Übergriff sollen die beiden Frauen laut Anklage den Kabarettisten erpresst und mehrfach Bargeld verlangt haben. Mit der Drohung, ihr gewalttätiger Bruder bzw. Sohn wisse von den pädophilen Neigungen Paals und kenne seine Adresse sowie das Kennzeichen seines Pkw, soll ihm Angst vor körperlicher Gewalt und in weiterer Folge vor einer medialen Berichterstattung gemacht worden sein.
Paal soll daher der 42-Jährigen bei Treffen – teilweise an öffentlichen Orten wie in einem Sportgeschäft, in einem Kaffeehaus oder auf Bahnhöfen – bis Mai 2026 in Kuverts insgesamt 159.000 Euro übergeben haben.
Paal stellte sich der Polizei
Im Mai stellte sich Paal dann der Polizei und erstattete Selbstanzeige. Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei ihm ein PC sichergestellt, auf dem die von der Staatsanwaltschaft in der Anklage erwähnten 960 Bild- und 19 Videodateien mit sexualbezogenen Darstellungen mündiger und unmündiger Minderjähriger abgespeichert waren, die er sich vor etlichen Jahren im Internet beschafft hatte. Der Besitz dieser Dateien ist Teil der Anklage gegen den Kabarettisten.
Beratung für Männer
- Männerberatung 24/7: 0800 400 777
- Männerberatung Mannsbilder: 0512 576644
- Männernotruf: 05 76 77
- Männerberatung Wien: 01 6032828
- Männerberatung der Caritas: 02742 353510 335
- VIDO Männerberatung: 0676 8784 4751
Sowohl Paal als auch die beiden Frauen würden sich laut ihren Rechtsvertretern vor dem Schöffensenat zu den gegen sie gerichteten Vorwürfen schuldig bekennen, hatte es im Vorfeld des Prozesses geheißen. Das betroffene Kind befindet sich in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe in der Wiener Magistratsabteilung 11 (MA 11), wie diese nach Bekanntwerden des Falles Mitte September bestätigte.
Justiz will ruhigen Prozess garantieren
In der Justiz sei man sich bewusst, dass die Verhandlung gegen Paal „nicht geräuscharm“ über die Bühne gehen werde, hieß es in einer Prozessvorschau der APA. Sie will für einen geregelten Ablauf sorgen.
Rund um den Prozess gegen den ehemaligen Burgtheater-Schauspieler Florian Teichtmeister etwa, der im September 2023 am Wiener Landesgericht wegen Besitzes und Bearbeitens mehrerer 10.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern zur Verantwortung gezogen wurde, kam es zu Protestkundgebungen gegen den Künstler vor dem Gerichtsgebäude. Das will man diesmal vermeiden.
Ministerium gegen Anlassgesetzgebung
„Die Justiz ist sich ihrer hohen Verantwortung bewusst und bereitet den Prozess im Rahmen ihrer Möglichkeiten sorgfältig vor“, zitierte die APA aus einer Stellungnahme des Justizministeriums. Dazu arbeiteten „die relevanten Sicherheitspartner“ eng zusammen, um „einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten“.
Das Ministerium sprach sich gegenüber der APA auch gegen Anlassgesetzgebung aus: „Wenn ein Urteil nicht den Erwartungen eines Teils der Bevölkerung entspricht, wird häufig rasch die Forderung nach höheren Strafrahmen erhoben. Diese Reaktion basiert jedoch auf der Bewertung eines Einzelfalls, dessen Inhalt im Detail oft auch nicht öffentlich bekannt ist, und eignet sich daher nicht als Grundlage für gesetzliche Verschärfungen.“
Source: ORF · ORF.at
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