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Österreich ist wohl auch im kommenden Jahr von seinen Pflichten im Rahmen des 2025 in Kraft getretenen Solidaritätsmechanismus ausgenommen. Das geht aus dem heute präsentierten jährlichen Migrationsbericht der EU-Kommission hervor.
Der Solidaritätsmechanismus sieht vor, dass aus Ländern mit besonders hohem Migrationsdruck jährlich mindestens 30.000 Geflüchtete auf andere Staaten verteilt werden. Stattdessen können auch Sach- oder Geldleistungen erbracht werden.
„Über Jahre viel Verantwortung übernommen“
Konkret stuft die Kommission neben Österreich auch Bulgarien, Tschechien, Estland, Kroatien und Polen als Länder ein, die aufgrund der Entwicklungen in den vergangenen fünf Jahren mit einer „erheblichen Migrationssituation“ konfrontiert seien, wie es in dem Bericht heißt.
„Österreich hat über viele Jahre hinweg sehr viel Verantwortung übernommen. Das wird von der Kommission berücksichtigt. Deshalb schlagen wir vor, Österreich auch 2027 von Beiträgen auszunehmen“, so der zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner.
Zugutekommen die Solidaritätspflichten weiterhin Spanien, Italien, Zypern und Griechenland. Dem Bericht zufolge brauchen die vier genannten Mittelmeer-Staaten Entlastung bei der Aufnahme von Migranten, weil dort im vergangenen Jahr „überproportional“ viele Geflüchtete angekommen waren. Dabei mahnte die Kommission jedoch auch mehr Disziplin bei der Umsetzung der Verantwortlichkeitsregeln ein.
Source: ORF · ORF.at
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