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Wenige Tage vor den US-Kongresswahlen hat eine Bundesrichterin dem US-Justizministerium verboten, Wahlverantwortlichen mit Strafverfolgung zu drohen.

Die Behörde dürfe Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen beziehungsweise Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht unter Druck setzen, damit sie die Bearbeitung von Stimmzetteln registrierter Wähler und Wählerinnen allein wegen einer von der Regierung behaupteten fehlenden Wahlberechtigung stoppen, sagte Richterin Trina Thompson am Freitag in Kalifornien.

Anordnung gilt bis zum 16. November

Die ungewöhnlich scharf formulierte einstweilige Anordnung gilt bis zum 16. November. Sie untersagt den Behörden auch, von Wahlverantwortlichen zu verlangen, dass sie bestimmte registrierte Wähler von den Listen streichen, ihnen Stimmzettel verweigern oder ihre Stimmen nicht mitzählen.

Thompson bezeichnete die Einschüchterung von Wahlhelfern und Drohungen mit Strafverfolgung als rechtswidrig und willkürlich. Geklagt hatten Gewerkschaften und Bürgerrechtsgruppen gegen das Justiz- und das Heimatschutzministerium.

Bereits am Mittwoch war das US-Justizministerium vor einem Bundesgericht mit dem Versuch gescheitert, die Stimmzettel von mehr als 20.000 Wählenden in Kalifornien aussondern zu lassen. Die Behörde hatte Zweifel an deren US-Staatsbürgerschaft angemeldet. Das Gericht hatte den Vorstoß als dreiste Einmischung kurz vor der Wahl gerügt.

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Source: ORF · ORF.at

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